Sachen, sie mögen bestehen worinn sie wol- len, eintragen.
§. 4.
Um allem Unterschleif vorzubauen, und jedermann desto eher zum Mitleid und Er- barmen zu bewegen, soll I. demjenigen, der etwas bringt, eine vom Oberaufseher und Oekonomen unterschriebene Quittung erteilt, und darinnen so wol dasjenige, was gebracht worden, als auch die Namen des Woltä- ters und Ueberbringers, nebst dem Dato, angezeigt werden. II. Wird man alle Mo- nate in den Zeitungen bekannt machen, wie viel in demselben Monat an milden Beisteu- ren eingeflossen, und von wem. Mit Aus- gang eines jeden Jars, oder gleich nach dem Neujar, soll eine General-Specification aller das ganze Jar hindurch im Kinderhause ein- gegangenen Allmosen und Gaben publicirt, auch zugleich angezeigt werden, was und wie viel in dieser Zeit an Arbeit verfertiget, wie viele Kinder ins Kinderhaus gebracht, ingleichen wie viel deren darinn geboren wor- den, und wie viele gestorben sind. Sollte
Um allem Unterſchleif vorzubauen, und jedermann deſto eher zum Mitleid und Er- barmen zu bewegen, ſoll I. demjenigen, der etwas bringt, eine vom Oberaufſeher und Oekonomen unterſchriebene Quittung erteilt, und darinnen ſo wol dasjenige, was gebracht worden, als auch die Namen des Woltaͤ- ters und Ueberbringers, nebſt dem Dato, angezeigt werden. II. Wird man alle Mo- nate in den Zeitungen bekannt machen, wie viel in demſelben Monat an milden Beiſteu- ren eingefloſſen, und von wem. Mit Aus- gang eines jeden Jars, oder gleich nach dem Neujar, ſoll eine General-Specification aller das ganze Jar hindurch im Kinderhauſe ein- gegangenen Allmoſen und Gaben publicirt, auch zugleich angezeigt werden, was und wie viel in dieſer Zeit an Arbeit verfertiget, wie viele Kinder ins Kinderhaus gebracht, ingleichen wie viel deren darinn geboren wor- den, und wie viele geſtorben ſind. Sollte
nun
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[59/0079]
in Moſkau.
Sachen, ſie moͤgen beſtehen worinn ſie wol-
len, eintragen.
§. 4.
Um allem Unterſchleif vorzubauen, und
jedermann deſto eher zum Mitleid und Er-
barmen zu bewegen, ſoll I. demjenigen, der
etwas bringt, eine vom Oberaufſeher und
Oekonomen unterſchriebene Quittung erteilt,
und darinnen ſo wol dasjenige, was gebracht
worden, als auch die Namen des Woltaͤ-
ters und Ueberbringers, nebſt dem Dato,
angezeigt werden. II. Wird man alle Mo-
nate in den Zeitungen bekannt machen, wie
viel in demſelben Monat an milden Beiſteu-
ren eingefloſſen, und von wem. Mit Aus-
gang eines jeden Jars, oder gleich nach dem
Neujar, ſoll eine General-Specification aller
das ganze Jar hindurch im Kinderhauſe ein-
gegangenen Allmoſen und Gaben publicirt,
auch zugleich angezeigt werden, was und
wie viel in dieſer Zeit an Arbeit verfertiget,
wie viele Kinder ins Kinderhaus gebracht,
ingleichen wie viel deren darinn geboren wor-
den, und wie viele geſtorben ſind. Sollte
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/79>, abgerufen am 21.11.2024.
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