liebreiches Bezeigen gegen die Armen ausge- legt wird.
Jm Pupillen-Rathe kan niemand ein Mitglied seyn, der nicht wenigstens den Cha- racter vom Collegien-Rath hat. Dahero wenn jemand, er sei auch von so hohem Cha- racter er wolle, so wol von Hof- als andern Chargen, dieses verdienstliche Amt übernemen will: so behält er nicht nur seine Anciennete nach seiner vorigen Bedienung, und die An- wartschaft zu ferneren Avancemens; sondern kan sich auch Hoffnung machen, durch die allerhöchste Gnade Jhrer Kaiserl. Majt. noch eher befördert zu werden. Sollte je- mand, der seiner Dienste bereits entlassen gewesen, zu Uebernemung dieses Amtes ein Verlangen bezeugen: so wird er nicht nur mit Erhöhung des Rangs, sondern auch mit diesem Vorrechte angenommen, daß nieman- des Befehl ihn von diesem Amte abziehen dürfe. Uebrigens hat der Pupillen-Rath das unwiderrufliche Recht, bei Abgang eines von seinen Mitgliedern einen andern würdi- gen Man, der Lust hat, solches Amt zu über-
nemen,
in Moſkau.
liebreiches Bezeigen gegen die Armen ausge- legt wird.
Jm Pupillen-Rathe kan niemand ein Mitglied ſeyn, der nicht wenigſtens den Cha- racter vom Collegien-Rath hat. Dahero wenn jemand, er ſei auch von ſo hohem Cha- racter er wolle, ſo wol von Hof- als andern Chargen, dieſes verdienſtliche Amt uͤbernemen will: ſo behaͤlt er nicht nur ſeine Ancienneté nach ſeiner vorigen Bedienung, und die An- wartſchaft zu ferneren Avancemens; ſondern kan ſich auch Hoffnung machen, durch die allerhoͤchſte Gnade Jhrer Kaiſerl. Majt. noch eher befoͤrdert zu werden. Sollte je- mand, der ſeiner Dienſte bereits entlaſſen geweſen, zu Uebernemung dieſes Amtes ein Verlangen bezeugen: ſo wird er nicht nur mit Erhoͤhung des Rangs, ſondern auch mit dieſem Vorrechte angenommen, daß nieman- des Befehl ihn von dieſem Amte abziehen duͤrfe. Uebrigens hat der Pupillen-Rath das unwiderrufliche Recht, bei Abgang eines von ſeinen Mitgliedern einen andern wuͤrdi- gen Man, der Luſt hat, ſolches Amt zu uͤber-
nemen,
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in Moſkau.
liebreiches Bezeigen gegen die Armen ausge-
legt wird.
Jm Pupillen-Rathe kan niemand ein
Mitglied ſeyn, der nicht wenigſtens den Cha-
racter vom Collegien-Rath hat. Dahero
wenn jemand, er ſei auch von ſo hohem Cha-
racter er wolle, ſo wol von Hof- als andern
Chargen, dieſes verdienſtliche Amt uͤbernemen
will: ſo behaͤlt er nicht nur ſeine Ancienneté
nach ſeiner vorigen Bedienung, und die An-
wartſchaft zu ferneren Avancemens; ſondern
kan ſich auch Hoffnung machen, durch die
allerhoͤchſte Gnade Jhrer Kaiſerl. Majt.
noch eher befoͤrdert zu werden. Sollte je-
mand, der ſeiner Dienſte bereits entlaſſen
geweſen, zu Uebernemung dieſes Amtes ein
Verlangen bezeugen: ſo wird er nicht nur
mit Erhoͤhung des Rangs, ſondern auch mit
dieſem Vorrechte angenommen, daß nieman-
des Befehl ihn von dieſem Amte abziehen
duͤrfe. Uebrigens hat der Pupillen-Rath
das unwiderrufliche Recht, bei Abgang eines
von ſeinen Mitgliedern einen andern wuͤrdi-
gen Man, der Luſt hat, ſolches Amt zu uͤber-
nemen,
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/97>, abgerufen am 21.11.2024.
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