mitgenommen (2), ausgefodert, daß ich mich unter- standen, ihm seine Erfindungen zu entwenden, daß ich auf eine lächerliche Weise, seinen Tadel zu mei- nem Ruhme zu verdrehen gesucht, und daß ich denselben bei ber ganzen Streitigkeit auf tausender- lei Art übervorteilt habe.
Doch ich kann mich noch immer in meinem Posten behaupten, ob ich gleich kein grosser Pro- sector bin; ich wäre aber verloren, wofern ich un- dankbar, betrügerisch, ein Verläumder, oder hin- terlistig bin. Und ich würde meines Lebens über- drüßig sein, wofern ich von billigen Richtern vor einen dergleichen gehalten würde.
Folglich muß ich selbst, nach dem Urteile mei- ner Freunde, meinen ehrlichen Namen retten; sie wollen nicht, daß ich stillschweige, um nicht das- jenige, welches die Galle dem Albin eingegeben, durch ein stummes Geständnis, als unverwerflich dahin gestellt sein zu lassen.
Jch muß mich aber so verteidigen, daß ich nie vergesse, wie ich schuldig bin, die Person eines Schülers jederzeit vor Augen zu haben, um nie-
mals
(2)L. V. p. 136.
Vorrede.
mitgenommen (2), ausgefodert, daß ich mich unter- ſtanden, ihm ſeine Erfindungen zu entwenden, daß ich auf eine laͤcherliche Weiſe, ſeinen Tadel zu mei- nem Ruhme zu verdrehen geſucht, und daß ich denſelben bei ber ganzen Streitigkeit auf tauſender- lei Art uͤbervorteilt habe.
Doch ich kann mich noch immer in meinem Poſten behaupten, ob ich gleich kein groſſer Pro- ſector bin; ich waͤre aber verloren, wofern ich un- dankbar, betruͤgeriſch, ein Verlaͤumder, oder hin- terliſtig bin. Und ich wuͤrde meines Lebens uͤber- druͤßig ſein, wofern ich von billigen Richtern vor einen dergleichen gehalten wuͤrde.
Folglich muß ich ſelbſt, nach dem Urteile mei- ner Freunde, meinen ehrlichen Namen retten; ſie wollen nicht, daß ich ſtillſchweige, um nicht das- jenige, welches die Galle dem Albin eingegeben, durch ein ſtummes Geſtaͤndnis, als unverwerflich dahin geſtellt ſein zu laſſen.
Jch muß mich aber ſo verteidigen, daß ich nie vergeſſe, wie ich ſchuldig bin, die Perſon eines Schuͤlers jederzeit vor Augen zu haben, um nie-
mals
(2)L. V. p. 136.
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[VIII/0012]
Vorrede.
mitgenommen (2), ausgefodert, daß ich mich unter-
ſtanden, ihm ſeine Erfindungen zu entwenden, daß
ich auf eine laͤcherliche Weiſe, ſeinen Tadel zu mei-
nem Ruhme zu verdrehen geſucht, und daß ich
denſelben bei ber ganzen Streitigkeit auf tauſender-
lei Art uͤbervorteilt habe.
Doch ich kann mich noch immer in meinem
Poſten behaupten, ob ich gleich kein groſſer Pro-
ſector bin; ich waͤre aber verloren, wofern ich un-
dankbar, betruͤgeriſch, ein Verlaͤumder, oder hin-
terliſtig bin. Und ich wuͤrde meines Lebens uͤber-
druͤßig ſein, wofern ich von billigen Richtern vor
einen dergleichen gehalten wuͤrde.
Folglich muß ich ſelbſt, nach dem Urteile mei-
ner Freunde, meinen ehrlichen Namen retten; ſie
wollen nicht, daß ich ſtillſchweige, um nicht das-
jenige, welches die Galle dem Albin eingegeben,
durch ein ſtummes Geſtaͤndnis, als unverwerflich
dahin geſtellt ſein zu laſſen.
Jch muß mich aber ſo verteidigen, daß ich nie
vergeſſe, wie ich ſchuldig bin, die Perſon eines
Schuͤlers jederzeit vor Augen zu haben, um nie-
mals
(2) L. V. p. 136.
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Haller, Albrecht von: Anfangsgründe der Phisiologie des menschlichen Körpers. Bd. 4. Berlin, 1768, S. VIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haller_anfangsgruende04_1768/12>, abgerufen am 03.12.2024.
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