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Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.

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aus Rechtmässigen Uhrsachen / seine Action anzustellen verhindert würde.

4.

Der Beklagte aber mag sich solcher Zeugnüß in Rechten allezeit zu seiner Nothdurfft gebrauchen.

TITULUS. XXXII.

Von Publication und Eröffnung geführter Beweisung / und Einreden wider die geführte Kundschafft:

ARTICULUS 1.

Nach geführter Beweisung / sol Kläger den Beklagten Citiren lassen / und die Eröffnung der geführten Beweisung mündlich bitten / und so fern die Gegenbeweisung vollnführet / sol so wol des Klägers als Beklagten Zeugnüß eröffnet / und auff des einen oder andern Theils

aus Rechtmässigen Uhrsachen / seine Action anzustellen verhindert würde.

4.

Der Beklagte aber mag sich solcher Zeugnüß in Rechten allezeit zu seiner Nothdurfft gebrauchen.

TITULUS. XXXII.

Von Publication und Eröffnung geführter Beweisung / und Einreden wider die geführte Kundschafft:

ARTICULUS 1.

Nach geführter Beweisung / sol Kläger den Beklagten Citiren lassen / und die Eröffnung der geführten Beweisung mündlich bitten / und so fern die Gegenbeweisung vollnführet / sol so wol des Klägers als Beklagten Zeugnüß eröffnet / und auff des einen oder andern Theils

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[0110] aus Rechtmässigen Uhrsachen / seine Action anzustellen verhindert würde. 4. Der Beklagte aber mag sich solcher Zeugnüß in Rechten allezeit zu seiner Nothdurfft gebrauchen. TITULUS. XXXII. Von Publication und Eröffnung geführter Beweisung / und Einreden wider die geführte Kundschafft: ARTICULUS 1. Nach geführter Beweisung / sol Kläger den Beklagten Citiren lassen / und die Eröffnung der geführten Beweisung mündlich bitten / und so fern die Gegenbeweisung vollnführet / sol so wol des Klägers als Beklagten Zeugnüß eröffnet / und auff des einen oder andern Theils

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Zitationshilfe: Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/110>, abgerufen am 21.11.2024.