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Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.

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TITULVS. XXXVI.

Von Expensen und Gerichtskosten:

ARTICULUS 1.

Nach dem die tägliche Erfahrenheit / leider / bezeuget / das viel hadersüchtige Leute aus lauterm Frevel und Muthwillen / unbefugte Rechtfertigung erheben / auch nicht weiniger befunden werden / die viel lieber mit Recht wollen besprochen werden / als gutwillig leisten / was sie von Rechtswegen zu thun schüldig seyn / und solches dahero verursacht worden / das die freventliche muthwillige Litigantes und Pleiters / in die Gerichtskosten nicht sein condemnirt, viel weiniger gegen dieselben mit Straffe verfahren: So sol hinfüro das Gericht / bey Einbringung der Findung / und Verfassung der Urtheile / vermöge beschriebener Rechte / nicht allein der Expensen, Schaden / Früchte / Abnützungen / auch Zinsen und Rente / wo fern sie gebeten / außdrücklich gedencken / dieselb ab- oder oder zusprechen /

TITULVS. XXXVI.

Von Expensen und Gerichtskosten:

ARTICULUS 1.

Nach dem die tägliche Erfahrenheit / leider / bezeuget / das viel hadersüchtige Leute aus lauterm Frevel und Muthwillen / unbefugte Rechtfertigung erheben / auch nicht weiniger befunden werden / die viel lieber mit Recht wollen besprochen werden / als gutwillig leisten / was sie von Rechtswegen zu thun schüldig seyn / und solches dahero verursacht worden / das die freventliche muthwillige Litigantes und Pleiters / in die Gerichtskosten nicht sein condemnirt, viel weiniger gegen dieselben mit Straffe verfahren: So sol hinfüro das Gericht / bey Einbringung der Findung / und Verfassung der Urtheile / vermöge beschriebener Rechte / nicht allein der Expensen, Schaden / Früchte / Abnützungen / auch Zinsen und Rente / wo fern sie gebeten / außdrücklich gedencken / dieselb ab- oder oder zusprechen /

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[0123] TITULVS. XXXVI. Von Expensen und Gerichtskosten: ARTICULUS 1. Nach dem die tägliche Erfahrenheit / leider / bezeuget / das viel hadersüchtige Leute aus lauterm Frevel und Muthwillen / unbefugte Rechtfertigung erheben / auch nicht weiniger befunden werden / die viel lieber mit Recht wollen besprochen werden / als gutwillig leisten / was sie von Rechtswegen zu thun schüldig seyn / und solches dahero verursacht worden / das die freventliche muthwillige Litigantes und Pleiters / in die Gerichtskosten nicht sein condemnirt, viel weiniger gegen dieselben mit Straffe verfahren: So sol hinfüro das Gericht / bey Einbringung der Findung / und Verfassung der Urtheile / vermöge beschriebener Rechte / nicht allein der Expensen, Schaden / Früchte / Abnützungen / auch Zinsen und Rente / wo fern sie gebeten / außdrücklich gedencken / dieselb ab- oder oder zusprechen /

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Zitationshilfe: Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/123>, abgerufen am 24.11.2024.