Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.

Bild:
<< vorherige Seite

allewege / so wol in diesem als andern Fällen / den Vorgang habe.

8.

Im gleichen / so einer dem andern zu Erbauung / Besserung / oder Unterhaltung eines Hauses / Schiffs / oder andern Guts / Fürstreckung gethan hätte / und beweisen würde / das es eine Nothdurfft gewest / und sein dargeliehen Geld oder anders dahin gewendet worden were: So sol ihm deßwegen für allen andern Gläubigern / ob gleich dieselbe zuvor einige Verpfändung hätten / zur Bezahlung verholffen werden.

9.

Da auch der Handwercker Arbeit / zu nothwendiger Erbauung oder reparirung des Schüldeners Hauses / Schiffs / oder dergleichen angewandt. So sol auff solchen Fall in dem erbessertem Hauß / Schiff / oder dergleichen / ihnen für allen andern / wie obgemeld / der Vorzug billig gegönnet werden.

10.

Wiewohl nach gemeinen beschriebenen Käyserlichen Rechten / die Ehefrau / ihres eingebrachten Brautschatzes wegen / und daher rührenden stillschweigenden

allewege / so wol in diesem als andern Fällen / den Vorgang habe.

8.

Im gleichen / so einer dem andern zu Erbauung / Besserung / oder Unterhaltung eines Hauses / Schiffs / oder andern Guts / Fürstreckung gethan hätte / und beweisen würde / das es eine Nothdurfft gewest / und sein dargeliehen Geld oder anders dahin gewendet worden were: So sol ihm deßwegen für allen andern Gläubigern / ob gleich dieselbe zuvor einige Verpfändung hätten / zur Bezahlung verholffen werden.

9.

Da auch der Handwercker Arbeit / zu nothwendiger Erbauung oder reparirung des Schüldeners Hauses / Schiffs / oder dergleichen angewandt. So sol auff solchen Fall in dem erbessertem Hauß / Schiff / oder dergleichen / ihnen für allen andern / wie obgemeld / der Vorzug billig gegönnet werden.

10.

Wiewohl nach gemeinen beschriebenen Käyserlichen Rechten / die Ehefrau / ihres eingebrachten Brautschatzes wegen / und daher rührenden stillschweigenden

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0193"/>
allewege / so wol in diesem als andern Fällen / den Vorgang habe.</p>
          </div>
          <div n="3">
            <head>8.</head><lb/><lb/>
            <p>Im gleichen / so einer dem andern zu Erbauung / Besserung / oder Unterhaltung eines Hauses / Schiffs / oder andern Guts / Fürstreckung gethan hätte / und beweisen würde / das es eine Nothdurfft gewest / und sein dargeliehen Geld oder anders dahin gewendet worden were: So sol ihm deßwegen für allen andern Gläubigern / ob gleich dieselbe zuvor einige Verpfändung hätten / zur Bezahlung verholffen werden.</p>
          </div>
          <div n="3">
            <head>9.</head><lb/><lb/>
            <p>Da auch der Handwercker Arbeit / zu nothwendiger Erbauung oder <hi rendition="#aq">reparirung</hi> des Schüldeners Hauses / Schiffs / oder dergleichen angewandt. So sol auff solchen Fall in dem erbessertem Hauß / Schiff / oder dergleichen / ihnen für allen andern / wie obgemeld / der Vorzug billig gegönnet werden.</p>
          </div>
          <div n="3">
            <head>10.</head><lb/><lb/>
            <p>Wiewohl nach gemeinen beschriebenen Käyserlichen Rechten / die Ehefrau / ihres eingebrachten Brautschatzes wegen / und daher rührenden stillschweigenden
</p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0193] allewege / so wol in diesem als andern Fällen / den Vorgang habe. 8. Im gleichen / so einer dem andern zu Erbauung / Besserung / oder Unterhaltung eines Hauses / Schiffs / oder andern Guts / Fürstreckung gethan hätte / und beweisen würde / das es eine Nothdurfft gewest / und sein dargeliehen Geld oder anders dahin gewendet worden were: So sol ihm deßwegen für allen andern Gläubigern / ob gleich dieselbe zuvor einige Verpfändung hätten / zur Bezahlung verholffen werden. 9. Da auch der Handwercker Arbeit / zu nothwendiger Erbauung oder reparirung des Schüldeners Hauses / Schiffs / oder dergleichen angewandt. So sol auff solchen Fall in dem erbessertem Hauß / Schiff / oder dergleichen / ihnen für allen andern / wie obgemeld / der Vorzug billig gegönnet werden. 10. Wiewohl nach gemeinen beschriebenen Käyserlichen Rechten / die Ehefrau / ihres eingebrachten Brautschatzes wegen / und daher rührenden stillschweigenden

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-26T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-26T13:54:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-26T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien
  • Ligaturen wie ē für en, m̄ für mm werden in ihrer ausgeschriebenen Form transkribiert.
  • Virgeln „ / “ werden von Leerzeichen umgeben, der Bindestrich „=“ wird als „-“ transkribiert.
  • e über den verschiedenen Vokalen wird als Umlaut transkribiert
  • I in arabischen Ziffern wird als 1 transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/193
Zitationshilfe: Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/193>, abgerufen am 24.11.2024.