Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.
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Artic. Register Pag.
4 Straffe der falschen Müntzern. 352
5 Straffe des Meineydes und falschen Zeugnüssen. 353
6 Straffe der jenigen / die ihre beschworne Urphede brechen. Ibid.
7 Straffe der jenigen / die Schmähe-Schriffte und Pasquillos sprengen / oder falsche Instrumenta machen. 355
8 Straffe der jenigen / die falsche Maß / Elen und Gewichte gebrauchen. Ibid.
9 Straffe der Kirchenräuber und Mordtbrenner. 356
10 Straffe der Seeräuber. Ibid.
11 Straffe der Schiffsknechte / die in den beygelegenen Haven / Frevel und Muthwillen treiben / oder auch Ballast in die Elbe werffen. 357
12 Straffe der jenigen / die junge Hestern und Wieden bey den Graben und Wällen vernichtigen. 358
13 Straffe der Schiffs-Knechte die gegen ihre Schiffer freveln. 358
14 Straffe der / die Feide-Brieffe oder Brand-Zeichen bedreulich sprengen. 359
15 Straffe dero / die aus Unachtsamkeit Brandt oder Feuer veruhrsachen. Ibid.
16 Straffe der Mörder und Strassenräuber. 360
17 Straffe der Todtschläger. Ibid.
18 Wie mit den jenigen / die Nothwehre beweisen / zu verfahren. 361
19 Wie gegen den Flüchtigen nach begangenem Todtschlage zu verfahren. Ibid.
20 Wie gegen den / der einen Bürger / Einwohner oder deroselben Diener / ausserhalb dieser Stadt entleibet / zu verfahren. 362
21 Straffe der jenigen / die mit der Entleibung an der rechter Persone feilen. 363
22 Straffe der Unsinnigen und Minderjährigen Todtschläger. Ibid.
23 Straffe der jenigen / die ihre Eltern / Kinder / Schwestern / Brüder oder nahe verwandte Freunde ermorden. 364
24 Wie es in dem Falle / da kein gewisser Thäter bey dem beschehenen Todtschlage verhanden / zu halten. 365
25 Straffe der Auffrührer. 366
26 Von Straffe derer / die anderer Ehefrauen / oder auch Jungfrauen wegführen. Ibid.
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