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Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.

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Artic.RegisterPag.
66.Wie gegen die Eigenthumbs-Herren zuverfahren / die mit ihrem niederfallendem Gebäude andern Schaden zufügen.Ibid.
67.Wie die jenigen / die durch anderer Wagen oder Karren werden beschädiget / ihre Ergetzung zugewarten.397
68.Von Erstattung des Schadens / der einem durch eines andern Ochsen oder Pferde wiederfähret.Ibid.
69.Von Erstattung des Schadens / der einem durch des andern wilde Thier zugefüget.398
Privilegium Appellationis400
Formula Juramenti Appellatorii.408
Formula Fidejussoriae Cautionis.409
Formula Pignoraticae Cautionis.411

F I N I S.

Artic.RegisterPag.
66.Wie gegen die Eigenthumbs-Herren zuverfahren / die mit ihrem niederfallendem Gebäude andern Schaden zufügen.Ibid.
67.Wie die jenigen / die durch anderer Wagen oder Karren werden beschädiget / ihre Ergetzung zugewarten.397
68.Von Erstattung des Schadens / der einem durch eines andern Ochsen oder Pferde wiederfähret.Ibid.
69.Von Erstattung des Schadens / der einem durch des andern wilde Thier zugefüget.398
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[0427] Artic. Register Pag. 66. Wie gegen die Eigenthumbs-Herren zuverfahren / die mit ihrem niederfallendem Gebäude andern Schaden zufügen. Ibid. 67. Wie die jenigen / die durch anderer Wagen oder Karren werden beschädiget / ihre Ergetzung zugewarten. 397 68. Von Erstattung des Schadens / der einem durch eines andern Ochsen oder Pferde wiederfähret. Ibid. 69. Von Erstattung des Schadens / der einem durch des andern wilde Thier zugefüget. 398 Privilegium Appellationis 400 Formula Juramenti Appellatorii. 408 Formula Fidejussoriae Cautionis. 409 Formula Pignoraticae Cautionis. 411 F I N I S.

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Zitationshilfe: Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/427>, abgerufen am 24.11.2024.