Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer. Leipzig, 1909.II. Die Zeit der Staufer. sicherzustellen, machte Lothar keine Anstrengung. Dagegen kamer kurz nach der Krönung noch einmal auf jene Lütticher Forde- rung des alten Investiturrechts zurück, um vor dem scharfen Wider- spruche Norberts abermals zurückzuweichen. Doch erzielte er hier wenigstens einen bescheidenen Erfolg, indem er vom Papste eine -- freilich ziemlich unklar gefaßte -- Bestätigung des durch das Konkordat geschaffenen Rechtszustandes und eine ausdrückliche Erklärung gegen die letzthin vorgekommenen Mißachtungen der königlichen Investitur erlangte.1) Wertvoller war ein andrer Gewinn. In dem Bestreben, das 1) Die Urk. Innozenz' II. v. 8. Juni 1133 (M. G. Const. I, 168), ver-
stümmelt und vieldeutig wie sie ist, hat auch andre Auslegungen erfahren; Bernhardi, noch mehr Hauck sehen in ihr eine Abschwächung des Wormser Konkordats, Schäfer, der den Fortbestand des Konkordats leugnet, nur das Verbot einer Regaliennutzung ohne Investitur. Ich möchte nur zugeben, daß die mangelnde Präzision des Ausdrucks die Möglichkeit einer Ausbeutung im Interesse der Kurie offen ließ. II. Die Zeit der Staufer. sicherzustellen, machte Lothar keine Anstrengung. Dagegen kamer kurz nach der Krönung noch einmal auf jene Lütticher Forde- rung des alten Investiturrechts zurück, um vor dem scharfen Wider- spruche Norberts abermals zurückzuweichen. Doch erzielte er hier wenigstens einen bescheidenen Erfolg, indem er vom Papste eine — freilich ziemlich unklar gefaßte — Bestätigung des durch das Konkordat geschaffenen Rechtszustandes und eine ausdrückliche Erklärung gegen die letzthin vorgekommenen Mißachtungen der königlichen Investitur erlangte.1) Wertvoller war ein andrer Gewinn. In dem Bestreben, das 1) Die Urk. Innozenz' II. v. 8. Juni 1133 (M. G. Const. I, 168), ver-
stümmelt und vieldeutig wie sie ist, hat auch andre Auslegungen erfahren; Bernhardi, noch mehr Hauck sehen in ihr eine Abschwächung des Wormser Konkordats, Schäfer, der den Fortbestand des Konkordats leugnet, nur das Verbot einer Regaliennutzung ohne Investitur. Ich möchte nur zugeben, daß die mangelnde Präzision des Ausdrucks die Möglichkeit einer Ausbeutung im Interesse der Kurie offen ließ. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0106" n="98"/><fw place="top" type="header">II. Die Zeit der Staufer.</fw><lb/> sicherzustellen, machte Lothar keine Anstrengung. Dagegen kam<lb/> er kurz nach der Krönung noch einmal auf jene Lütticher Forde-<lb/> rung des alten Investiturrechts zurück, um vor dem scharfen Wider-<lb/> spruche Norberts abermals zurückzuweichen. Doch erzielte er hier<lb/> wenigstens einen bescheidenen Erfolg, indem er vom Papste<lb/> eine — freilich ziemlich unklar gefaßte — Bestätigung des durch<lb/> das Konkordat geschaffenen Rechtszustandes und eine ausdrückliche<lb/> Erklärung gegen die letzthin vorgekommenen Mißachtungen der<lb/> königlichen Investitur erlangte.<note place="foot" n="1)">Die Urk. Innozenz' II. v. 8. Juni 1133 (M. G. Const. I, 168), ver-<lb/> stümmelt und vieldeutig wie sie ist, hat auch andre Auslegungen erfahren;<lb/> Bernhardi, noch mehr Hauck sehen in ihr eine Abschwächung des Wormser<lb/> Konkordats, Schäfer, der den Fortbestand des Konkordats leugnet, nur das<lb/> Verbot einer Regaliennutzung ohne Investitur. Ich möchte nur zugeben, daß<lb/> die mangelnde Präzision des Ausdrucks die Möglichkeit einer Ausbeutung im<lb/> Interesse der Kurie offen ließ.</note></p><lb/> <p>Wertvoller war ein andrer Gewinn. In dem Bestreben, das<lb/> mathildische Gut nicht in die Hände der Staufer fallen zu lassen,<lb/> begegneten sich Kurie und Kaiser. Dem Papste aber mangelte<lb/> die Macht zur Behauptung, Lothar ein Rechtstitel zur Besitznahme.<lb/> Da erkannte er das Eigentumsrecht der Kurie an und nahm<lb/> das Gut von ihr zu Lehen. Ein formell bedenklicher Vorgang!<lb/> Zwar leistete Lothar weder Treueid, noch Mannschaft, sondern<lb/> wurde gegen Zinsverpflichtung nur mit dem kirchlichen Symbol<lb/> des Ringes investiert. Aber wie leicht konnte dieser genaue Rechts-<lb/> standpunkt verdunkelt werden, und der Kaiser als Mann des Papstes,<lb/> das Imperium als abhängig von der Kurie im Sinne der Wünsche<lb/> Gregors VII. erscheinen! Tatsächlich hat diese Verschiebung bald<lb/> nach Lothars Tode Gestalt gewonnen in einem Gemälde des La-<lb/> terans, auf dem der Kaiser knieend aus den Händen Innozenz' II.<lb/> die Krone entgegennahm, während ihn die Umschrift geradezu als<lb/> Mann des Papstes bezeichnete. Das Bild, das später die Ent-<lb/> rüstung Barbarossas erregte, zeigte nur zu deutlich, wie gefährlich<lb/> Lothars kurzsichtiges Entgegenkommen in den Formen äußerer Er-<lb/> gebenheit für die Zukunft des Kaisertums war. Aber andrerseits<lb/> war der sachliche Vorteil, den ihm jene Übertragung bot, doch<lb/> unleugbar, und man erkennt die Ziele von Lothars kluger Haus-<lb/> machtpolitik aus dem Umstande, daß er alsbald auch seinem<lb/> Schwiegersohne Heinrich dem Stolzen, der in die volle Lehens-<lb/> mannschaft zur Kurie trat, die Nutznießung jener Güter sicherte.<lb/> Die mitteleuropäische Weltstellung des welfischen Hauses von<lb/> Sachsen über Süddeutschland bis nach Mittelitalien hin wurde so<lb/> begründet.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [98/0106]
II. Die Zeit der Staufer.
sicherzustellen, machte Lothar keine Anstrengung. Dagegen kam
er kurz nach der Krönung noch einmal auf jene Lütticher Forde-
rung des alten Investiturrechts zurück, um vor dem scharfen Wider-
spruche Norberts abermals zurückzuweichen. Doch erzielte er hier
wenigstens einen bescheidenen Erfolg, indem er vom Papste
eine — freilich ziemlich unklar gefaßte — Bestätigung des durch
das Konkordat geschaffenen Rechtszustandes und eine ausdrückliche
Erklärung gegen die letzthin vorgekommenen Mißachtungen der
königlichen Investitur erlangte. 1)
Wertvoller war ein andrer Gewinn. In dem Bestreben, das
mathildische Gut nicht in die Hände der Staufer fallen zu lassen,
begegneten sich Kurie und Kaiser. Dem Papste aber mangelte
die Macht zur Behauptung, Lothar ein Rechtstitel zur Besitznahme.
Da erkannte er das Eigentumsrecht der Kurie an und nahm
das Gut von ihr zu Lehen. Ein formell bedenklicher Vorgang!
Zwar leistete Lothar weder Treueid, noch Mannschaft, sondern
wurde gegen Zinsverpflichtung nur mit dem kirchlichen Symbol
des Ringes investiert. Aber wie leicht konnte dieser genaue Rechts-
standpunkt verdunkelt werden, und der Kaiser als Mann des Papstes,
das Imperium als abhängig von der Kurie im Sinne der Wünsche
Gregors VII. erscheinen! Tatsächlich hat diese Verschiebung bald
nach Lothars Tode Gestalt gewonnen in einem Gemälde des La-
terans, auf dem der Kaiser knieend aus den Händen Innozenz' II.
die Krone entgegennahm, während ihn die Umschrift geradezu als
Mann des Papstes bezeichnete. Das Bild, das später die Ent-
rüstung Barbarossas erregte, zeigte nur zu deutlich, wie gefährlich
Lothars kurzsichtiges Entgegenkommen in den Formen äußerer Er-
gebenheit für die Zukunft des Kaisertums war. Aber andrerseits
war der sachliche Vorteil, den ihm jene Übertragung bot, doch
unleugbar, und man erkennt die Ziele von Lothars kluger Haus-
machtpolitik aus dem Umstande, daß er alsbald auch seinem
Schwiegersohne Heinrich dem Stolzen, der in die volle Lehens-
mannschaft zur Kurie trat, die Nutznießung jener Güter sicherte.
Die mitteleuropäische Weltstellung des welfischen Hauses von
Sachsen über Süddeutschland bis nach Mittelitalien hin wurde so
begründet.
1) Die Urk. Innozenz' II. v. 8. Juni 1133 (M. G. Const. I, 168), ver-
stümmelt und vieldeutig wie sie ist, hat auch andre Auslegungen erfahren;
Bernhardi, noch mehr Hauck sehen in ihr eine Abschwächung des Wormser
Konkordats, Schäfer, der den Fortbestand des Konkordats leugnet, nur das
Verbot einer Regaliennutzung ohne Investitur. Ich möchte nur zugeben, daß
die mangelnde Präzision des Ausdrucks die Möglichkeit einer Ausbeutung im
Interesse der Kurie offen ließ.
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