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Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer. Leipzig, 1909.

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§ 6. Die Fortsetzung des Kampfes bis zum Tode Heinrichs IV. (1085-1106).
schließlich nicht zu verhindern wußte. Hier setzte später (1098)
eine strenge Untersuchung Kaiser Heinrichs zugunsten der Beraubten
und zum Glaubenswechsel Gezwungenen ein, die ihn mit dem Erz-
bischof unheilvoll verfeinden sollte. Endlich schloß der Durchzug
mit dem geordneten Marsche der Lothringer, des einzigen, halb-
romanischen Stammes der Deutschen, der an der Kreuzfahrt teil-
nahm, unter der Führung des niederlothringischen Herzogs Gottfried
von Bouillon.

Insofern kam nun die große Bewegung der Sache Heinrichs
doch auch wieder zugute, als sie die kirchlichen Kräfte vorderhand
ablenkte und das allgemeine Interesse vom Kampfe mit dem salischen
Kaisertum abzog. Die unheilvolle Verbindung der süddeutschen
Opposition mit Italien, die vor allem die Notlage des Kaisers ver-
ursacht hatte, löste sich, als die in ihren Erbschaftshoffnungen ge-
täuschten Welfen die Trennung jener unnatürlichen Ehe mit der
Gräfin Mathilde vollzogen (1095), und in seiner Verstimmung dar-
über der alte Welf sich gegen Anerkennung seiner bayrischen Her-
zogswürde mit Heinrich aussöhnte (1096). Dadurch erst wurden
diesem die Alpen zur Rückkehr nach Deutschland (1097) geöffnet,
und es gelang ihm nun, auch in Schwaben einen befriedigenden
Ausgleich herbeizuführen, durch welchen der nach dem Aussterben
des Hauses Rheinfelden gegen den Staufer aufgestellte Gegenherzog
Berthold II. von Zähringen mit dem Reichslehen Zürich und dem
Herzogstitel abgefunden wurde (1098). Durch die Königswahl seines
zweiten Sohnes Heinrich, den der Vater durch die moralische Bin-
dung eines Treueides von den Bahnen Konrads fernzuhalten hoffte,
wurde in demselben Jahre die salische Dynastie neu befestigt, und
indem sich nun die Verhältnisse zusehends besserten, und eine
nennenswerte Gegnerschaft diesseits der Alpen kaum noch vor-
handen war, konnte Heinrich zu der gleichen Zeit, in der sich
durch Erlöschen des Schismas der kirchliche Sieg des Papsttums
vollendete (1100), wenigstens in Deutschland von einer völligen
politischen Anerkennung sprechen, ohne daß er den Rechten des
Königtums das mindeste vergeben hätte. Gern hätte er darüber
hinaus den Frieden mit der Kirche hergestellt, indes sein Anerbieten,
nach dem Vorgange mehrerer süddeutscher Fürsten (1101) unter
der Bedingung einer vorherigen Bannlösung selbst die Buße einer
Kreuzfahrt auf sich zu nehmen, wurde von Paschalis II. abgelehnt,
wie es denn die eigentliche Streitfrage nur zu umgehen versuchte.
Wichtig aber für Deutschland waren die Maßregeln, die auf dem
Mainzer Reichstage von 1103 schon zur Vorbereitung dieser ge-
planten Kreuzfahrt getroffen waren, die Verkündigung einer Amnestie
und der Erlaß eines allgemeinen Reichsfriedens, der sich nun nicht

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§ 6. Die Fortsetzung des Kampfes bis zum Tode Heinrichs IV. (1085‒1106).
schließlich nicht zu verhindern wußte. Hier setzte später (1098)
eine strenge Untersuchung Kaiser Heinrichs zugunsten der Beraubten
und zum Glaubenswechsel Gezwungenen ein, die ihn mit dem Erz-
bischof unheilvoll verfeinden sollte. Endlich schloß der Durchzug
mit dem geordneten Marsche der Lothringer, des einzigen, halb-
romanischen Stammes der Deutschen, der an der Kreuzfahrt teil-
nahm, unter der Führung des niederlothringischen Herzogs Gottfried
von Bouillon.

Insofern kam nun die große Bewegung der Sache Heinrichs
doch auch wieder zugute, als sie die kirchlichen Kräfte vorderhand
ablenkte und das allgemeine Interesse vom Kampfe mit dem salischen
Kaisertum abzog. Die unheilvolle Verbindung der süddeutschen
Opposition mit Italien, die vor allem die Notlage des Kaisers ver-
ursacht hatte, löste sich, als die in ihren Erbschaftshoffnungen ge-
täuschten Welfen die Trennung jener unnatürlichen Ehe mit der
Gräfin Mathilde vollzogen (1095), und in seiner Verstimmung dar-
über der alte Welf sich gegen Anerkennung seiner bayrischen Her-
zogswürde mit Heinrich aussöhnte (1096). Dadurch erst wurden
diesem die Alpen zur Rückkehr nach Deutschland (1097) geöffnet,
und es gelang ihm nun, auch in Schwaben einen befriedigenden
Ausgleich herbeizuführen, durch welchen der nach dem Aussterben
des Hauses Rheinfelden gegen den Staufer aufgestellte Gegenherzog
Berthold II. von Zähringen mit dem Reichslehen Zürich und dem
Herzogstitel abgefunden wurde (1098). Durch die Königswahl seines
zweiten Sohnes Heinrich, den der Vater durch die moralische Bin-
dung eines Treueides von den Bahnen Konrads fernzuhalten hoffte,
wurde in demselben Jahre die salische Dynastie neu befestigt, und
indem sich nun die Verhältnisse zusehends besserten, und eine
nennenswerte Gegnerschaft diesseits der Alpen kaum noch vor-
handen war, konnte Heinrich zu der gleichen Zeit, in der sich
durch Erlöschen des Schismas der kirchliche Sieg des Papsttums
vollendete (1100), wenigstens in Deutschland von einer völligen
politischen Anerkennung sprechen, ohne daß er den Rechten des
Königtums das mindeste vergeben hätte. Gern hätte er darüber
hinaus den Frieden mit der Kirche hergestellt, indes sein Anerbieten,
nach dem Vorgange mehrerer süddeutscher Fürsten (1101) unter
der Bedingung einer vorherigen Bannlösung selbst die Buße einer
Kreuzfahrt auf sich zu nehmen, wurde von Paschalis II. abgelehnt,
wie es denn die eigentliche Streitfrage nur zu umgehen versuchte.
Wichtig aber für Deutschland waren die Maßregeln, die auf dem
Mainzer Reichstage von 1103 schon zur Vorbereitung dieser ge-
planten Kreuzfahrt getroffen waren, die Verkündigung einer Amnestie
und der Erlaß eines allgemeinen Reichsfriedens, der sich nun nicht

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[67/0075] § 6. Die Fortsetzung des Kampfes bis zum Tode Heinrichs IV. (1085‒1106). schließlich nicht zu verhindern wußte. Hier setzte später (1098) eine strenge Untersuchung Kaiser Heinrichs zugunsten der Beraubten und zum Glaubenswechsel Gezwungenen ein, die ihn mit dem Erz- bischof unheilvoll verfeinden sollte. Endlich schloß der Durchzug mit dem geordneten Marsche der Lothringer, des einzigen, halb- romanischen Stammes der Deutschen, der an der Kreuzfahrt teil- nahm, unter der Führung des niederlothringischen Herzogs Gottfried von Bouillon. Insofern kam nun die große Bewegung der Sache Heinrichs doch auch wieder zugute, als sie die kirchlichen Kräfte vorderhand ablenkte und das allgemeine Interesse vom Kampfe mit dem salischen Kaisertum abzog. Die unheilvolle Verbindung der süddeutschen Opposition mit Italien, die vor allem die Notlage des Kaisers ver- ursacht hatte, löste sich, als die in ihren Erbschaftshoffnungen ge- täuschten Welfen die Trennung jener unnatürlichen Ehe mit der Gräfin Mathilde vollzogen (1095), und in seiner Verstimmung dar- über der alte Welf sich gegen Anerkennung seiner bayrischen Her- zogswürde mit Heinrich aussöhnte (1096). Dadurch erst wurden diesem die Alpen zur Rückkehr nach Deutschland (1097) geöffnet, und es gelang ihm nun, auch in Schwaben einen befriedigenden Ausgleich herbeizuführen, durch welchen der nach dem Aussterben des Hauses Rheinfelden gegen den Staufer aufgestellte Gegenherzog Berthold II. von Zähringen mit dem Reichslehen Zürich und dem Herzogstitel abgefunden wurde (1098). Durch die Königswahl seines zweiten Sohnes Heinrich, den der Vater durch die moralische Bin- dung eines Treueides von den Bahnen Konrads fernzuhalten hoffte, wurde in demselben Jahre die salische Dynastie neu befestigt, und indem sich nun die Verhältnisse zusehends besserten, und eine nennenswerte Gegnerschaft diesseits der Alpen kaum noch vor- handen war, konnte Heinrich zu der gleichen Zeit, in der sich durch Erlöschen des Schismas der kirchliche Sieg des Papsttums vollendete (1100), wenigstens in Deutschland von einer völligen politischen Anerkennung sprechen, ohne daß er den Rechten des Königtums das mindeste vergeben hätte. Gern hätte er darüber hinaus den Frieden mit der Kirche hergestellt, indes sein Anerbieten, nach dem Vorgange mehrerer süddeutscher Fürsten (1101) unter der Bedingung einer vorherigen Bannlösung selbst die Buße einer Kreuzfahrt auf sich zu nehmen, wurde von Paschalis II. abgelehnt, wie es denn die eigentliche Streitfrage nur zu umgehen versuchte. Wichtig aber für Deutschland waren die Maßregeln, die auf dem Mainzer Reichstage von 1103 schon zur Vorbereitung dieser ge- planten Kreuzfahrt getroffen waren, die Verkündigung einer Amnestie und der Erlaß eines allgemeinen Reichsfriedens, der sich nun nicht 5*

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Zitationshilfe: Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer. Leipzig, 1909, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hampe_kaisergeschichte_1909/75>, abgerufen am 21.11.2024.