Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.ein jeder die Gossen und Strassen auff den seinen / und so weit er schuldig / rein halte / und von allem Unflaht befreye. Caput III. Wie die entstehende Feurs-Brunst kund zu machen. 1. Damit dann weiter / so durch Gottes Verhengniß ein unordentlich Feur auffginge / dasselbe zeitig gnug angedeutet und gelöschet werde / so sol zufoderst der Haußwirth / oder die Fraw / bey denen es sich ereuget / dasselbe alsofort / und ohne einigen Vorzug beschreien und Hülffe ruffen / und wo es alsdann gedämpffet wird / es sey denn eine Verwahrlosunge dabey mit untergeloffen / ohngestaffet bleiben. So aber jemand es heimblich zuhalten / sich unterfangen würde / alsdann sol derselbe / nach bewandten Umbstenden und Beschaffenheit der Sachen / ob es gleich gerettet würde / dennoch willkührlich / ohne Ansehen der Personen / gestraffet werden 2. Dann sollen auch die Thurm- und Gassen-Wächtere jhres Ambts fleissig abwarten / jene so bey Tage als bey Nacht / diese aber bey Nacht sich auff der Wache alle Stunden / jhren Pflichten und Eyden zu folge / ohnnachlässig finden lassen / blasen und ruffen / ein jeder die Gossen und Strassen auff den seinen / und so weit er schuldig / rein halte / und von allem Unflaht befreye. Caput III. Wie die entstehende Feurs-Brunst kund zu machen. 1. Damit dann weiter / so durch Gottes Verhengniß ein unordentlich Feur auffginge / dasselbe zeitig gnug angedeutet und gelöschet werde / so sol zufoderst der Haußwirth / oder die Fraw / bey denen es sich ereuget / dasselbe alsofort / und ohne einigen Vorzug beschreien und Hülffe ruffen / und wo es alsdann gedämpffet wird / es sey denn eine Verwahrlosunge dabey mit untergeloffen / ohngestaffet bleiben. So aber jemand es heimblich zuhalten / sich unterfangen würde / alsdann sol derselbe / nach bewandten Umbstenden und Beschaffenheit der Sachen / ob es gleich gerettet würde / dennoch willkührlich / ohne Ansehen der Personen / gestraffet werden 2. Dann sollen auch die Thurm- und Gassen-Wächtere jhres Ambts fleissig abwarten / jene so bey Tage als bey Nacht / diese aber bey Nacht sich auff der Wache alle Stunden / jhren Pflichten und Eyden zu folge / ohnnachlässig finden lassen / blasen und ruffen / <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0014" n="14"/> ein jeder die Gossen und Strassen auff den seinen / und so weit er schuldig / rein halte / und von allem Unflaht befreye.</p> </div> <div n="1"> <head> <hi rendition="#aq">Caput III.</hi><lb/> </head> <argument> <p>Wie die entstehende Feurs-Brunst kund zu machen.<lb/></p> </argument> <p>1. Damit dann weiter / so durch Gottes Verhengniß ein unordentlich Feur auffginge / dasselbe zeitig gnug angedeutet und gelöschet werde / so sol zufoderst der Haußwirth / oder die Fraw / bey denen es sich ereuget / dasselbe alsofort / und ohne einigen Vorzug beschreien und Hülffe ruffen / und wo es alsdann gedämpffet wird / es sey denn eine Verwahrlosunge dabey mit untergeloffen / ohngestaffet bleiben. So aber jemand es heimblich zuhalten / sich unterfangen würde / alsdann sol derselbe / nach bewandten Umbstenden und Beschaffenheit der Sachen / ob es gleich gerettet würde / dennoch willkührlich / ohne Ansehen der Personen / gestraffet werden</p> <p>2. Dann sollen auch die Thurm- und Gassen-Wächtere jhres Ambts fleissig abwarten / jene so bey Tage als bey Nacht / diese aber bey Nacht sich auff der Wache alle Stunden / jhren Pflichten und Eyden zu folge / ohnnachlässig finden lassen / blasen und ruffen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [14/0014]
ein jeder die Gossen und Strassen auff den seinen / und so weit er schuldig / rein halte / und von allem Unflaht befreye.
Caput III.
Wie die entstehende Feurs-Brunst kund zu machen.
1. Damit dann weiter / so durch Gottes Verhengniß ein unordentlich Feur auffginge / dasselbe zeitig gnug angedeutet und gelöschet werde / so sol zufoderst der Haußwirth / oder die Fraw / bey denen es sich ereuget / dasselbe alsofort / und ohne einigen Vorzug beschreien und Hülffe ruffen / und wo es alsdann gedämpffet wird / es sey denn eine Verwahrlosunge dabey mit untergeloffen / ohngestaffet bleiben. So aber jemand es heimblich zuhalten / sich unterfangen würde / alsdann sol derselbe / nach bewandten Umbstenden und Beschaffenheit der Sachen / ob es gleich gerettet würde / dennoch willkührlich / ohne Ansehen der Personen / gestraffet werden
2. Dann sollen auch die Thurm- und Gassen-Wächtere jhres Ambts fleissig abwarten / jene so bey Tage als bey Nacht / diese aber bey Nacht sich auff der Wache alle Stunden / jhren Pflichten und Eyden zu folge / ohnnachlässig finden lassen / blasen und ruffen /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-11-30T10:24:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-30T10:24:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat
(2012-11-30T10:24:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |