Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.an deren Röhren nichts zu machen / noch würcklich gearbeitet wird / das Wasser bey freyen Lauff gelassen werde. 6. Der beeidigte Kunstmeister sol / damit in besorglichen Nothfällen es bey Winters-Zeit ans Wasser nicht ermangele / so bald nur 2. oder 3. Tage der Frost anhalten wird / das Wasser / durch stellung der Kunst / nicht mehr lauffen lassen / sondern damit einhalten / und so viel an jhm ist / dahin sehen / daß zum wenigsten die grossen Röhren / biß an den Haupt- oder Pfeiffen-Brunnen ledig und gangbar bleiben. 7. Wie imgleichen auch unsere Bürgerschafft / und absonderlich die Brawer / in allen und jeden Röhren dahin sehen sollen / daß ebenmessig dieselbe auff solchen Fall ledig seyn / und nicht mit Eiß voll gefroren erfunden werden mögen. 8. Wofern nun aber solches irgend zubefahren seyn / und das Frost-Wetter continuiren würde / alsdenn sollen unsere Bürger für jhren Häusern die Gossen außhauen / und von allen Eise frey bewahren / damit von besagtem Haupt- und Pfeiffen-Brunnen / durch rennen das Wasser in die Gossen / und darin weiter an den Ort / wo etwa eine Feuers-Brunst entstanden / in schleunigster Möglichkeit geführet / allda gefüllet und geschöpffet werden könne. 9. Weßhalben dann auch die Feurmeistere dahin sehen / und bey Straffe andeuten lassen sollen / daß an deren Röhren nichts zu machen / noch würcklich gearbeitet wird / das Wasser bey freyen Lauff gelassen werde. 6. Der beeidigte Kunstmeister sol / damit in besorglichen Nothfällen es bey Winters-Zeit ans Wasser nicht ermangele / so bald nur 2. oder 3. Tage der Frost anhalten wird / das Wasser / durch stellung der Kunst / nicht mehr lauffen lassen / sondern damit einhalten / und so viel an jhm ist / dahin sehen / daß zum wenigsten die grossen Röhren / biß an den Haupt- oder Pfeiffen-Brunnen ledig und gangbar bleiben. 7. Wie imgleichen auch unsere Bürgerschafft / und absonderlich die Brawer / in allen und jeden Röhren dahin sehen sollen / daß ebenmessig dieselbe auff solchen Fall ledig seyn / und nicht mit Eiß voll gefroren erfunden werden mögen. 8. Wofern nun aber solches irgend zubefahren seyn / und das Frost-Wetter continuiren würde / alsdenn sollen unsere Bürger für jhren Häusern die Gossen außhauen / und von allen Eise frey bewahren / damit von besagtem Haupt- und Pfeiffen-Brunnen / durch rennen das Wasser in die Gossen / und darin weiter an den Ort / wo etwa eine Feuers-Brunst entstanden / in schleunigster Möglichkeit geführet / allda gefüllet und geschöpffet werden könne. 9. Weßhalben dann auch die Feurmeistere dahin sehen / und bey Straffe andeuten lassen sollen / daß <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0013" n="13"/> an deren Röhren nichts zu machen / noch würcklich gearbeitet wird / das Wasser bey freyen Lauff gelassen werde.</p> <p>6. Der beeidigte Kunstmeister sol / damit in besorglichen Nothfällen es bey Winters-Zeit ans Wasser nicht ermangele / so bald nur 2. oder 3. Tage der Frost anhalten wird / das Wasser / durch stellung der Kunst / nicht mehr lauffen lassen / sondern damit einhalten / und so viel an jhm ist / dahin sehen / daß zum wenigsten die grossen Röhren / biß an den Haupt- oder Pfeiffen-Brunnen ledig und gangbar bleiben.</p> <p>7. Wie imgleichen auch unsere Bürgerschafft / und absonderlich die Brawer / in allen und jeden Röhren dahin sehen sollen / daß ebenmessig dieselbe auff solchen Fall ledig seyn / und nicht mit Eiß voll gefroren erfunden werden mögen.</p> <p>8. Wofern nun aber solches irgend zubefahren seyn / und das Frost-Wetter <hi rendition="#aq">continuir</hi>en würde / alsdenn sollen unsere Bürger für jhren Häusern die Gossen außhauen / und von allen Eise frey bewahren / damit von besagtem Haupt- und Pfeiffen-Brunnen / durch rennen das Wasser in die Gossen / und darin weiter an den Ort / wo etwa eine Feuers-Brunst entstanden / in schleunigster Möglichkeit geführet / allda gefüllet und geschöpffet werden könne.</p> <p>9. Weßhalben dann auch die Feurmeistere dahin sehen / und bey Straffe andeuten lassen sollen / daß </p> </div> </body> </text> </TEI> [13/0013]
an deren Röhren nichts zu machen / noch würcklich gearbeitet wird / das Wasser bey freyen Lauff gelassen werde.
6. Der beeidigte Kunstmeister sol / damit in besorglichen Nothfällen es bey Winters-Zeit ans Wasser nicht ermangele / so bald nur 2. oder 3. Tage der Frost anhalten wird / das Wasser / durch stellung der Kunst / nicht mehr lauffen lassen / sondern damit einhalten / und so viel an jhm ist / dahin sehen / daß zum wenigsten die grossen Röhren / biß an den Haupt- oder Pfeiffen-Brunnen ledig und gangbar bleiben.
7. Wie imgleichen auch unsere Bürgerschafft / und absonderlich die Brawer / in allen und jeden Röhren dahin sehen sollen / daß ebenmessig dieselbe auff solchen Fall ledig seyn / und nicht mit Eiß voll gefroren erfunden werden mögen.
8. Wofern nun aber solches irgend zubefahren seyn / und das Frost-Wetter continuiren würde / alsdenn sollen unsere Bürger für jhren Häusern die Gossen außhauen / und von allen Eise frey bewahren / damit von besagtem Haupt- und Pfeiffen-Brunnen / durch rennen das Wasser in die Gossen / und darin weiter an den Ort / wo etwa eine Feuers-Brunst entstanden / in schleunigster Möglichkeit geführet / allda gefüllet und geschöpffet werden könne.
9. Weßhalben dann auch die Feurmeistere dahin sehen / und bey Straffe andeuten lassen sollen / daß
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-11-30T10:24:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-30T10:24:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat
(2012-11-30T10:24:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |