Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.14. Frembde aber / Kinder oder Weibspersonen / auch andere / so zum retten untaulich / sollen daheim bleiben / und dem lieben GOTT umb Abwendung der Feuersgefahr anruffen / auch daselbst auff allem Nothfall Wasser in Kummen / Kuffen und Ballien zum Vorrath samblen und sonsten gute Anstalt machen. Würde sich diesem zu wieder jemand derselben auff die Gassen wagen / und darbey Schaden / Schimpff und Ungemach erleiden / hat derselbe jhm und seinem Vorwitz solches zu imputiren / und wollen wir darüber keine Klage hören noch richten. 15. Damit auch in der Stadt alsdan aller Diebstall / Auffruhr und Mordbrennen möge bester massen verhütet werden / sol die Patroll Wache des Nachts fleissig gehen / die verdächtige Personen / so sie auff der Gassen findet / mit sich wegnehmen und nachgehends dem Gerichte überantworten. Eben das haben zu beobachten die bey dem Feuer befindliche Rathsverwandte / der Stadt Lieutenant und die Feuermeister / welche ein gar wachsames Auge zu werffen auff die / so etwas aus dem Hause / da das Feuer verhanden / tragen / wer sie seynd / und was sie tragen / und so sie jemand derselben nicht kennen / haben sie nur kühnlich zu fragen / wer er sey / was er trage / wer es jhm befohlen / und wohin er es trage / und so er keinen richtigen Bescheid kan geben oder sonst verdächtig / sollen sie es von jhm abnehmen / und einem Bekanten zu verwahren hingeben / damit es hernach 14. Frembde aber / Kinder oder Weibspersonen / auch andere / so zum retten untaulich / sollen daheim bleiben / und dem lieben GOTT umb Abwendung der Feuersgefahr anruffen / auch daselbst auff allem Nothfall Wasser in Kummen / Kuffen und Ballien zum Vorrath samblen und sonsten gute Anstalt machen. Würde sich diesem zu wieder jemand derselben auff die Gassen wagen / und darbey Schaden / Schimpff und Ungemach erleiden / hat derselbe jhm und seinem Vorwitz solches zu imputiren / und wollen wir darüber keine Klage hören noch richten. 15. Damit auch in der Stadt alsdan aller Diebstall / Auffruhr und Mordbrennen möge bester massen verhütet werden / sol die Patroll Wache des Nachts fleissig gehen / die verdächtige Personen / so sie auff der Gassen findet / mit sich wegnehmen und nachgehends dem Gerichte überantworten. Eben das haben zu beobachten die bey dem Feuer befindliche Rathsverwandte / der Stadt Lieutenant und die Feuermeister / welche ein gar wachsames Auge zu werffen auff die / so etwas aus dem Hause / da das Feuer verhanden / tragen / wer sie seynd / und was sie tragen / und so sie jemand derselben nicht kennen / haben sie nur kühnlich zu fragen / wer er sey / was er trage / wer es jhm befohlen / und wohin er es trage / und so er keinen richtigen Bescheid kan geben oder sonst verdächtig / sollen sie es von jhm abnehmen / und einem Bekanten zu verwahren hingeben / damit es hernach <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0022" n="22"/> <p>14. Frembde aber / Kinder oder Weibspersonen / auch andere / so zum retten untaulich / sollen daheim bleiben / und dem lieben GOTT umb Abwendung der Feuersgefahr anruffen / auch daselbst auff allem Nothfall Wasser in Kummen / Kuffen und Ballien zum Vorrath samblen und sonsten gute Anstalt machen. Würde sich diesem zu wieder jemand derselben auff die Gassen wagen / und darbey Schaden / Schimpff und Ungemach erleiden / hat derselbe jhm und seinem Vorwitz solches zu <hi rendition="#aq">imputi</hi>ren / und wollen wir darüber keine Klage hören noch richten.</p> <p>15. Damit auch in der Stadt alsdan aller Diebstall / Auffruhr und Mordbrennen möge bester massen verhütet werden / sol die <hi rendition="#aq">Patroll</hi> Wache des Nachts fleissig gehen / die verdächtige Personen / so sie auff der Gassen findet / mit sich wegnehmen und nachgehends dem Gerichte überantworten. Eben das haben zu beobachten die bey dem Feuer befindliche Rathsverwandte / der Stadt Lieutenant und die Feuermeister / welche ein gar wachsames Auge zu werffen auff die / so etwas aus dem Hause / da das Feuer verhanden / tragen / wer sie seynd / und was sie tragen / und so sie jemand derselben nicht kennen / haben sie nur kühnlich zu fragen / wer er sey / was er trage / wer es jhm befohlen / und wohin er es trage / und so er keinen richtigen Bescheid kan geben oder sonst verdächtig / sollen sie es von jhm abnehmen / und einem Bekanten zu verwahren hingeben / damit es hernach </p> </div> </body> </text> </TEI> [22/0022]
14. Frembde aber / Kinder oder Weibspersonen / auch andere / so zum retten untaulich / sollen daheim bleiben / und dem lieben GOTT umb Abwendung der Feuersgefahr anruffen / auch daselbst auff allem Nothfall Wasser in Kummen / Kuffen und Ballien zum Vorrath samblen und sonsten gute Anstalt machen. Würde sich diesem zu wieder jemand derselben auff die Gassen wagen / und darbey Schaden / Schimpff und Ungemach erleiden / hat derselbe jhm und seinem Vorwitz solches zu imputiren / und wollen wir darüber keine Klage hören noch richten.
15. Damit auch in der Stadt alsdan aller Diebstall / Auffruhr und Mordbrennen möge bester massen verhütet werden / sol die Patroll Wache des Nachts fleissig gehen / die verdächtige Personen / so sie auff der Gassen findet / mit sich wegnehmen und nachgehends dem Gerichte überantworten. Eben das haben zu beobachten die bey dem Feuer befindliche Rathsverwandte / der Stadt Lieutenant und die Feuermeister / welche ein gar wachsames Auge zu werffen auff die / so etwas aus dem Hause / da das Feuer verhanden / tragen / wer sie seynd / und was sie tragen / und so sie jemand derselben nicht kennen / haben sie nur kühnlich zu fragen / wer er sey / was er trage / wer es jhm befohlen / und wohin er es trage / und so er keinen richtigen Bescheid kan geben oder sonst verdächtig / sollen sie es von jhm abnehmen / und einem Bekanten zu verwahren hingeben / damit es hernach
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-11-30T10:24:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-30T10:24:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat
(2012-11-30T10:24:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |