in Uebung, wenn auch nicht mehr ganz in derselben Bedeut- ung vorkamen. --
Und so werden die vermeintlichen Postanstalten des großen Kaisers sich wohl darauf beschränken, daß auf den drei Haupt- routen des Reiches in einzelnen Orten bestimmte Stationen bezeichnet waren, welche für die Aufnahme der Gesandten, Beamten etc. und deren Weiterbeförderung, wenn sie mit Trac- torien versehen waren, zu sorgen hatten; außerhalb dieser Haupt- routen aber war Jedermann gesetzlich verbunden, für Auf- nahme und Weiterbeförderung der kaiserlichen Beamten etc. zu sorgen ("in ceteris vero locis per totum imperium nostrum unusquisque fidelium nostrorum et per se et per ministros suos sicut diximus sedulam vigilentiam adhibeat.")
Die Ausdrücke mansio, veredi, paraveredi, tractoriae allein dürfen uns aber um so weniger verführen, an wirkliche und systematisch eingerichtete Postanstalten jener Zeit zu glauben, da sie sich noch lange, fast bis in das 10. Jahrhundert, er- halten; dagegen kommt der Ausdruck "evectio" nirgends mehr vor.
Die mansio war übrigens nicht mehr eine bestimmte, local beschränkte Station, sondern sie bedeutete die Aufnahme selbst ("ut nullus mansionem contradicere praesumat").
Die Tractorien waren ebenfalls sehr verschieden von denen der Römer.
Die Reisenden von Stande, als Bischöfe, Prälaten, Be- amten etc., mußten, so lange oder so oft ihre Reise sich nur in der Nähe ihres Bezirkes bewegte, für ihren Unterhalt selbst sorgen und erst, wenn die Reise in weitere Entfernungen führte, waren sie auf den freien Unterhalt in dem Maße angewiesen,
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in Uebung, wenn auch nicht mehr ganz in derſelben Bedeut- ung vorkamen. —
Und ſo werden die vermeintlichen Poſtanſtalten des großen Kaiſers ſich wohl darauf beſchränken, daß auf den drei Haupt- routen des Reiches in einzelnen Orten beſtimmte Stationen bezeichnet waren, welche für die Aufnahme der Geſandten, Beamten ꝛc. und deren Weiterbeförderung, wenn ſie mit Trac- torien verſehen waren, zu ſorgen hatten; außerhalb dieſer Haupt- routen aber war Jedermann geſetzlich verbunden, für Auf- nahme und Weiterbeförderung der kaiſerlichen Beamten ꝛc. zu ſorgen („in ceteris vero locis per totum imperium nostrum unusquisque fidelium nostrorum et per se et per ministros suos sicut diximus sedulam vigilentiam adhibeat.“)
Die Ausdrücke mansio, veredi, paraveredi, tractoriae allein dürfen uns aber um ſo weniger verführen, an wirkliche und ſyſtematiſch eingerichtete Poſtanſtalten jener Zeit zu glauben, da ſie ſich noch lange, faſt bis in das 10. Jahrhundert, er- halten; dagegen kommt der Ausdruck „evectio“ nirgends mehr vor.
Die mansio war übrigens nicht mehr eine beſtimmte, local beſchränkte Station, ſondern ſie bedeutete die Aufnahme ſelbſt („ut nullus mansionem contradicere praesumat“).
Die Tractorien waren ebenfalls ſehr verſchieden von denen der Römer.
Die Reiſenden von Stande, als Biſchöfe, Prälaten, Be- amten ꝛc., mußten, ſo lange oder ſo oft ihre Reiſe ſich nur in der Nähe ihres Bezirkes bewegte, für ihren Unterhalt ſelbſt ſorgen und erſt, wenn die Reiſe in weitere Entfernungen führte, waren ſie auf den freien Unterhalt in dem Maße angewieſen,
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in Uebung, wenn auch nicht mehr ganz in derſelben Bedeut-
ung vorkamen. —
Und ſo werden die vermeintlichen Poſtanſtalten des großen
Kaiſers ſich wohl darauf beſchränken, daß auf den drei Haupt-
routen des Reiches in einzelnen Orten beſtimmte Stationen
bezeichnet waren, welche für die Aufnahme der Geſandten,
Beamten ꝛc. und deren Weiterbeförderung, wenn ſie mit Trac-
torien verſehen waren, zu ſorgen hatten; außerhalb dieſer Haupt-
routen aber war Jedermann geſetzlich verbunden, für Auf-
nahme und Weiterbeförderung der kaiſerlichen Beamten ꝛc. zu
ſorgen („in ceteris vero locis per totum imperium nostrum
unusquisque fidelium nostrorum et per se et per ministros
suos sicut diximus sedulam vigilentiam adhibeat.“)
Die Ausdrücke mansio, veredi, paraveredi, tractoriae
allein dürfen uns aber um ſo weniger verführen, an wirkliche
und ſyſtematiſch eingerichtete Poſtanſtalten jener Zeit zu glauben,
da ſie ſich noch lange, faſt bis in das 10. Jahrhundert, er-
halten; dagegen kommt der Ausdruck „evectio“ nirgends
mehr vor.
Die mansio war übrigens nicht mehr eine beſtimmte, local
beſchränkte Station, ſondern ſie bedeutete die Aufnahme ſelbſt
(„ut nullus mansionem contradicere praesumat“).
Die Tractorien waren ebenfalls ſehr verſchieden von denen
der Römer.
Die Reiſenden von Stande, als Biſchöfe, Prälaten, Be-
amten ꝛc., mußten, ſo lange oder ſo oft ihre Reiſe ſich nur
in der Nähe ihres Bezirkes bewegte, für ihren Unterhalt ſelbſt
ſorgen und erſt, wenn die Reiſe in weitere Entfernungen führte,
waren ſie auf den freien Unterhalt in dem Maße angewieſen,
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/160>, abgerufen am 24.11.2024.
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