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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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Cap. II.
Das Städtebotenwesen.

Bekanntlich geht die erste Gründung deutscher Städte bis
zu den Römern zurück, welche längs des Rheins und der Donau,
sowie an einigen Punkten des inneren Landes stehende Lager
oder auch bloße Castelle errichteten, welche allmählich zu Städten
sich erweiterten und so die Mittelpunkte kleiner Kreise bürger-
licher Gesittung wurden. -- Später, erst vom 10. Jahrhundert
an, entstanden die Städte im mittlern und nördlichen Deutsch-
land, sie entstanden meist durch Vereinigung der bisher zer-
streuten Ansiedelungen um die Burg oder Villa ihres Herrn.

Heinrich I. (918-936) war es, der in der Gründung
von Städten zuerst den Keim der Gesittung und Freiheit sich
versprach und deßhalb Alles aufbot, um deren Zahl zu ver-
mehren, resp. neue zu gründen; glücklich wußte er die alte
Scheu der Deutschen vor der Bewohnung der Städte zu über-
winden durch verschiedene Vorrechte und Begünstigungen, welche
er den Städtern ertheilte, z. B. daß alle Versammlungen und
feierlichen Gastmähler des umwohnenden Volkes in den Städten
gehalten werden mußten, daß Niemand allda als Leibeigener
durfte geachtet werden etc. etc.

So wie Heinrich I., so ertheilten auch nach ihm alle besseren
Könige den Städten, zumal den auf unmittelbarem Reichs-
boden oder in ihren Hausländern gelegenen, viele, theils allge-
meine, theils besondere Befreiungen.

Jn demselben Maße nun, als solche Freiheit sich stärkte
und ausbreitete, nahmen auch Gewerbsfleiß, Handel, Reichthum

Cap. II.
Das Städtebotenweſen.

Bekanntlich geht die erſte Gründung deutſcher Städte bis
zu den Römern zurück, welche längs des Rheins und der Donau,
ſowie an einigen Punkten des inneren Landes ſtehende Lager
oder auch bloße Caſtelle errichteten, welche allmählich zu Städten
ſich erweiterten und ſo die Mittelpunkte kleiner Kreiſe bürger-
licher Geſittung wurden. — Später, erſt vom 10. Jahrhundert
an, entſtanden die Städte im mittlern und nördlichen Deutſch-
land, ſie entſtanden meiſt durch Vereinigung der bisher zer-
ſtreuten Anſiedelungen um die Burg oder Villa ihres Herrn.

Heinrich I. (918‒936) war es, der in der Gründung
von Städten zuerſt den Keim der Geſittung und Freiheit ſich
verſprach und deßhalb Alles aufbot, um deren Zahl zu ver-
mehren, reſp. neue zu gründen; glücklich wußte er die alte
Scheu der Deutſchen vor der Bewohnung der Städte zu über-
winden durch verſchiedene Vorrechte und Begünſtigungen, welche
er den Städtern ertheilte, z. B. daß alle Verſammlungen und
feierlichen Gaſtmähler des umwohnenden Volkes in den Städten
gehalten werden mußten, daß Niemand allda als Leibeigener
durfte geachtet werden ꝛc. ꝛc.

So wie Heinrich I., ſo ertheilten auch nach ihm alle beſſeren
Könige den Städten, zumal den auf unmittelbarem Reichs-
boden oder in ihren Hausländern gelegenen, viele, theils allge-
meine, theils beſondere Befreiungen.

Jn demſelben Maße nun, als ſolche Freiheit ſich ſtärkte
und ausbreitete, nahmen auch Gewerbsfleiß, Handel, Reichthum

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[170/0183] Cap. II. Das Städtebotenweſen. Bekanntlich geht die erſte Gründung deutſcher Städte bis zu den Römern zurück, welche längs des Rheins und der Donau, ſowie an einigen Punkten des inneren Landes ſtehende Lager oder auch bloße Caſtelle errichteten, welche allmählich zu Städten ſich erweiterten und ſo die Mittelpunkte kleiner Kreiſe bürger- licher Geſittung wurden. — Später, erſt vom 10. Jahrhundert an, entſtanden die Städte im mittlern und nördlichen Deutſch- land, ſie entſtanden meiſt durch Vereinigung der bisher zer- ſtreuten Anſiedelungen um die Burg oder Villa ihres Herrn. Heinrich I. (918‒936) war es, der in der Gründung von Städten zuerſt den Keim der Geſittung und Freiheit ſich verſprach und deßhalb Alles aufbot, um deren Zahl zu ver- mehren, reſp. neue zu gründen; glücklich wußte er die alte Scheu der Deutſchen vor der Bewohnung der Städte zu über- winden durch verſchiedene Vorrechte und Begünſtigungen, welche er den Städtern ertheilte, z. B. daß alle Verſammlungen und feierlichen Gaſtmähler des umwohnenden Volkes in den Städten gehalten werden mußten, daß Niemand allda als Leibeigener durfte geachtet werden ꝛc. ꝛc. So wie Heinrich I., ſo ertheilten auch nach ihm alle beſſeren Könige den Städten, zumal den auf unmittelbarem Reichs- boden oder in ihren Hausländern gelegenen, viele, theils allge- meine, theils beſondere Befreiungen. Jn demſelben Maße nun, als ſolche Freiheit ſich ſtärkte und ausbreitete, nahmen auch Gewerbsfleiß, Handel, Reichthum

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/183>, abgerufen am 21.11.2024.