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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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in's Getriebe kommen. So recht und billig es war, die Be-
mühungen der von Taxis um Emporbringung und Aufrecht-
haltung der gemeinnützigsten Anstalt durch Erweiterung und
Schutz mit aller Macht zu unterstützen und zu belohnen, den-
selben Ersatz für die vielen Opfer und Kosten zu sichern, und
dadurch das Unternehmen in Stand zu setzen und zu erhalten,
ein Werk zu vervollkommnen, das unmittelbar und so mannich-
faltig auf das Wohl der Staaten und Einzelner einwirkt, so
mußte es doch bösen Eindruck machen, wenn man zu rücksichts-
los gegen das Botenwesen verfahren wollte, worüber vorzüglich
die Reichsstädte klagten.

Ein mächtiges Hinderniß lag in der Eifersucht der Stände
auf ihre Landeshoheit. Auf diese durfte kein Schatten von
kaiserlicher Gewalt und Macht fallen, ohne daß nicht bei Mäch-
tigeren Widerstand, bei minder Mächtigeren wenigstens Prote-
stationen veranlaßt wurden.

So mußte denn am 6. November 1597 ein eigenes kaiser-
liches Patent erscheinen, in welchem namentlich auf die Ab-
stellung des Nebenbotenwerks und der Metzgerposten gedrungen wird,
da sie der Einführung der regelmäßigen Posten empfindlichen
Schaden verursachten. Diese Verordnung spricht sich energisch
dagegen aus, "wie angemaßt es sei, daß die Metzger Briefe
und Sachen bei Tag und Nacht durch eigene Roß und Boten,
deren sie etlichen Orten zu 6, 8 oder 10 Meilen in Städten
und auf dem Lande unterlegen, aus Jtalien, Teutsch- und
Niederlanden zu Schaden und Verderb des kaiserlichen
Ordinari-Postwesens befördern und noch obendrein das Post-
horn führen, als stünden sie in des Kaisers Diensten".

"Wer nach Publication dieses Mandats noch bei unrecht-

in's Getriebe kommen. So recht und billig es war, die Be-
mühungen der von Taxis um Emporbringung und Aufrecht-
haltung der gemeinnützigſten Anſtalt durch Erweiterung und
Schutz mit aller Macht zu unterſtützen und zu belohnen, den-
ſelben Erſatz für die vielen Opfer und Koſten zu ſichern, und
dadurch das Unternehmen in Stand zu ſetzen und zu erhalten,
ein Werk zu vervollkommnen, das unmittelbar und ſo mannich-
faltig auf das Wohl der Staaten und Einzelner einwirkt, ſo
mußte es doch böſen Eindruck machen, wenn man zu rückſichts-
los gegen das Botenweſen verfahren wollte, worüber vorzüglich
die Reichsſtädte klagten.

Ein mächtiges Hinderniß lag in der Eiferſucht der Stände
auf ihre Landeshoheit. Auf dieſe durfte kein Schatten von
kaiſerlicher Gewalt und Macht fallen, ohne daß nicht bei Mäch-
tigeren Widerſtand, bei minder Mächtigeren wenigſtens Prote-
ſtationen veranlaßt wurden.

So mußte denn am 6. November 1597 ein eigenes kaiſer-
liches Patent erſcheinen, in welchem namentlich auf die Ab-
ſtellung des Nebenbotenwerks und der Metzgerpoſten gedrungen wird,
da ſie der Einführung der regelmäßigen Poſten empfindlichen
Schaden verurſachten. Dieſe Verordnung ſpricht ſich energiſch
dagegen aus, „wie angemaßt es ſei, daß die Metzger Briefe
und Sachen bei Tag und Nacht durch eigene Roß und Boten,
deren ſie etlichen Orten zu 6, 8 oder 10 Meilen in Städten
und auf dem Lande unterlegen, aus Jtalien, Teutſch- und
Niederlanden zu Schaden und Verderb des kaiſerlichen
Ordinari-Poſtweſens befördern und noch obendrein das Poſt-
horn führen, als ſtünden ſie in des Kaiſers Dienſten“.

„Wer nach Publication dieſes Mandats noch bei unrecht-

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[284/0297] in's Getriebe kommen. So recht und billig es war, die Be- mühungen der von Taxis um Emporbringung und Aufrecht- haltung der gemeinnützigſten Anſtalt durch Erweiterung und Schutz mit aller Macht zu unterſtützen und zu belohnen, den- ſelben Erſatz für die vielen Opfer und Koſten zu ſichern, und dadurch das Unternehmen in Stand zu ſetzen und zu erhalten, ein Werk zu vervollkommnen, das unmittelbar und ſo mannich- faltig auf das Wohl der Staaten und Einzelner einwirkt, ſo mußte es doch böſen Eindruck machen, wenn man zu rückſichts- los gegen das Botenweſen verfahren wollte, worüber vorzüglich die Reichsſtädte klagten. Ein mächtiges Hinderniß lag in der Eiferſucht der Stände auf ihre Landeshoheit. Auf dieſe durfte kein Schatten von kaiſerlicher Gewalt und Macht fallen, ohne daß nicht bei Mäch- tigeren Widerſtand, bei minder Mächtigeren wenigſtens Prote- ſtationen veranlaßt wurden. So mußte denn am 6. November 1597 ein eigenes kaiſer- liches Patent erſcheinen, in welchem namentlich auf die Ab- ſtellung des Nebenbotenwerks und der Metzgerpoſten gedrungen wird, da ſie der Einführung der regelmäßigen Poſten empfindlichen Schaden verurſachten. Dieſe Verordnung ſpricht ſich energiſch dagegen aus, „wie angemaßt es ſei, daß die Metzger Briefe und Sachen bei Tag und Nacht durch eigene Roß und Boten, deren ſie etlichen Orten zu 6, 8 oder 10 Meilen in Städten und auf dem Lande unterlegen, aus Jtalien, Teutſch- und Niederlanden zu Schaden und Verderb des kaiſerlichen Ordinari-Poſtweſens befördern und noch obendrein das Poſt- horn führen, als ſtünden ſie in des Kaiſers Dienſten“. „Wer nach Publication dieſes Mandats noch bei unrecht-

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/297>, abgerufen am 22.11.2024.