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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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der Erstere seine Rechte und Privilegien als Reichs-Oberstpost-
meister, der andere als Hof-Oberpostmeister im möglichst wei-
testen Umfange auszubeuten bemüht war, gab zu unaufhörlichen
Streitigkeiten über die Distribuirung der kaiserlichen Corres-
spondenzen etc. und Erhebung des Portos, wovon wir weiter
unten sprechen wollen, Veranlassung.

Allein die Differenzen zwischen Taxis und Paar, die fort-
währenden Competenzconflicte -- denn Paar führte sein Hof-
postamt stets in der unmittelbarsten Umgebung des Kaisers und
gleich einer ambulanten Post -- waren noch lange nicht die
letzten Folgen der Belehnung des Paar, und resp. der dadurch
notorisch geschaffenen exempten Stellung der österreichischen
Landesposten.

Die Hauptsache war -- und das war es, warum die Taxis-
schen Posten nie zu der angestrebten Einheit gelangten --
daß das Beispiel der Kaiser in ihren doch auch zu Deutschland
gehörigen Erblanden eigene Posten zu halten und zwar mit
Ausschließung der Reichsposten eben nicht geeignet war, bei den
Reichsständen -- besonders jenen, welche eigene Posten unter-
hielten -- Folgsamkeit bei Aufnahme Taxis'scher Reichsposten
zu erwirken.

Die Reichsstände hielten und schätzten sich in ihrer Landes-
hoheit für ebenso unantastbar, wie dies der Kaiser, der als
Erzherzog von Oesterreich, also gegenüber seinen Landesposten
auch nur ein Reichsstand war -- für seine Landesposten gegen-
über den Reichsposten in Anspruch nahm.

Man wog daher solche Maßregeln des Kaisers sehr ängst-
lich und genau ab, und fand, daß man eigentlich gar nicht
gezwungen werden könne, Taxis'sche Posten im eigenen Gebiete

der Erſtere ſeine Rechte und Privilegien als Reichs-Oberſtpoſt-
meiſter, der andere als Hof-Oberpoſtmeiſter im möglichſt wei-
teſten Umfange auszubeuten bemüht war, gab zu unaufhörlichen
Streitigkeiten über die Distribuirung der kaiſerlichen Corres-
ſpondenzen ꝛc. und Erhebung des Portos, wovon wir weiter
unten ſprechen wollen, Veranlaſſung.

Allein die Differenzen zwiſchen Taxis und Paar, die fort-
währenden Competenzconflicte — denn Paar führte ſein Hof-
poſtamt ſtets in der unmittelbarſten Umgebung des Kaiſers und
gleich einer ambulanten Poſt — waren noch lange nicht die
letzten Folgen der Belehnung des Paar, und resp. der dadurch
notoriſch geſchaffenen exempten Stellung der öſterreichiſchen
Landespoſten.

Die Hauptſache war — und das war es, warum die Taxis-
ſchen Poſten nie zu der angeſtrebten Einheit gelangten —
daß das Beiſpiel der Kaiſer in ihren doch auch zu Deutſchland
gehörigen Erblanden eigene Poſten zu halten und zwar mit
Ausſchließung der Reichspoſten eben nicht geeignet war, bei den
Reichsſtänden — beſonders jenen, welche eigene Poſten unter-
hielten — Folgſamkeit bei Aufnahme Taxis'ſcher Reichspoſten
zu erwirken.

Die Reichsſtände hielten und ſchätzten ſich in ihrer Landes-
hoheit für ebenſo unantaſtbar, wie dies der Kaiſer, der als
Erzherzog von Oeſterreich, alſo gegenüber ſeinen Landespoſten
auch nur ein Reichsſtand war — für ſeine Landespoſten gegen-
über den Reichspoſten in Anſpruch nahm.

Man wog daher ſolche Maßregeln des Kaiſers ſehr ängſt-
lich und genau ab, und fand, daß man eigentlich gar nicht
gezwungen werden könne, Taxis'ſche Poſten im eigenen Gebiete

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[300/0313] der Erſtere ſeine Rechte und Privilegien als Reichs-Oberſtpoſt- meiſter, der andere als Hof-Oberpoſtmeiſter im möglichſt wei- teſten Umfange auszubeuten bemüht war, gab zu unaufhörlichen Streitigkeiten über die Distribuirung der kaiſerlichen Corres- ſpondenzen ꝛc. und Erhebung des Portos, wovon wir weiter unten ſprechen wollen, Veranlaſſung. Allein die Differenzen zwiſchen Taxis und Paar, die fort- währenden Competenzconflicte — denn Paar führte ſein Hof- poſtamt ſtets in der unmittelbarſten Umgebung des Kaiſers und gleich einer ambulanten Poſt — waren noch lange nicht die letzten Folgen der Belehnung des Paar, und resp. der dadurch notoriſch geſchaffenen exempten Stellung der öſterreichiſchen Landespoſten. Die Hauptſache war — und das war es, warum die Taxis- ſchen Poſten nie zu der angeſtrebten Einheit gelangten — daß das Beiſpiel der Kaiſer in ihren doch auch zu Deutſchland gehörigen Erblanden eigene Poſten zu halten und zwar mit Ausſchließung der Reichspoſten eben nicht geeignet war, bei den Reichsſtänden — beſonders jenen, welche eigene Poſten unter- hielten — Folgſamkeit bei Aufnahme Taxis'ſcher Reichspoſten zu erwirken. Die Reichsſtände hielten und ſchätzten ſich in ihrer Landes- hoheit für ebenſo unantaſtbar, wie dies der Kaiſer, der als Erzherzog von Oeſterreich, alſo gegenüber ſeinen Landespoſten auch nur ein Reichsſtand war — für ſeine Landespoſten gegen- über den Reichspoſten in Anſpruch nahm. Man wog daher ſolche Maßregeln des Kaiſers ſehr ängſt- lich und genau ab, und fand, daß man eigentlich gar nicht gezwungen werden könne, Taxis'ſche Poſten im eigenen Gebiete

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 300. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/313>, abgerufen am 22.11.2024.