Dieses Jnterregnum im Reichspostwesen scheint der Kaiser wohl benützt zu haben, um vielleicht weniger das Gebiet der Reichsposten besser zu arrondiren, als vielmehr seine Erbland- posten weniger zu belasten.
Es bestanden nämlich vom böhmischen Walde bis nach Augsburg noch 10 Posten, welche von dem kaiserlichen Pfen- ningsmeisterei-Amte bezahlt wurden. Zu dieser Zeit wurden die Posten in Oesterreich und Böhmen, theils von der Hof- kammer, theils vom Hofpostamte bezahlt. Die burgundischen Posten wurden von der königlichen Kammer in Brüssel be- soldet. Den Posten im Reiche aber ließen die Taxis durch die Post-Cassen zu Frankfurt, Augsburg, Nürnberg, Hamburg, Leipzig u. a. die Zahlungen vom Ertrage der italienischen und deutschen Correspondenz verabreichen und bezogen die Ueberschüsse für sich. Damals wurden die Postämter mit ihrem Ertrag den Postmeistern gegen eine bestimmte Summe in Admodiation gegeben, wie dies in Frankfurt der Fall war, wo dem von Birchden unterm 31. März 1623 von Taxis das Postamt gegen eine jährliche Summe von 600 Reichsthaler zu 48 Stüber brabäntisch übertragen wurde.
Kaiser Ferdinand II. erließ nun unterm 6. November 1629 ein Rescript an die Gräfin von Taxis, als Vormünderin ihres Sohnes, des Jnhalts: daß, nachdem Kaiserliche-Majestät das Reichspostregale in ein Corpus gebracht und nachdem Paar mit dem Postwesen in den Erbkönigreichen und Landen belehnt worden, mithin nur die 10 Posten im Reiche noch übrig seien, welche nach Jnhalt der kaiserlichen Jnvestituren zu den Reichs- posten gehören, also auch von dem General-Obrist-Postmeister unterhalten werden sollen, so soll sie sich erklären, ob sie diese
Dieſes Jnterregnum im Reichspoſtweſen ſcheint der Kaiſer wohl benützt zu haben, um vielleicht weniger das Gebiet der Reichspoſten beſſer zu arrondiren, als vielmehr ſeine Erbland- poſten weniger zu belaſten.
Es beſtanden nämlich vom böhmiſchen Walde bis nach Augsburg noch 10 Poſten, welche von dem kaiſerlichen Pfen- ningsmeiſterei-Amte bezahlt wurden. Zu dieſer Zeit wurden die Poſten in Oeſterreich und Böhmen, theils von der Hof- kammer, theils vom Hofpoſtamte bezahlt. Die burgundiſchen Poſten wurden von der königlichen Kammer in Brüſſel be- ſoldet. Den Poſten im Reiche aber ließen die Taxis durch die Poſt-Caſſen zu Frankfurt, Augsburg, Nürnberg, Hamburg, Leipzig u. a. die Zahlungen vom Ertrage der italieniſchen und deutſchen Correſpondenz verabreichen und bezogen die Ueberſchüſſe für ſich. Damals wurden die Poſtämter mit ihrem Ertrag den Poſtmeiſtern gegen eine beſtimmte Summe in Admodiation gegeben, wie dies in Frankfurt der Fall war, wo dem von Birchden unterm 31. März 1623 von Taxis das Poſtamt gegen eine jährliche Summe von 600 Reichsthaler zu 48 Stüber brabäntiſch übertragen wurde.
Kaiſer Ferdinand II. erließ nun unterm 6. November 1629 ein Reſcript an die Gräfin von Taxis, als Vormünderin ihres Sohnes, des Jnhalts: daß, nachdem Kaiſerliche-Majeſtät das Reichspoſtregale in ein Corpus gebracht und nachdem Paar mit dem Poſtweſen in den Erbkönigreichen und Landen belehnt worden, mithin nur die 10 Poſten im Reiche noch übrig ſeien, welche nach Jnhalt der kaiſerlichen Jnveſtituren zu den Reichs- poſten gehören, alſo auch von dem General-Obriſt-Poſtmeiſter unterhalten werden ſollen, ſo ſoll ſie ſich erklären, ob ſie dieſe
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Dieſes Jnterregnum im Reichspoſtweſen ſcheint der Kaiſer
wohl benützt zu haben, um vielleicht weniger das Gebiet der
Reichspoſten beſſer zu arrondiren, als vielmehr ſeine Erbland-
poſten weniger zu belaſten.
Es beſtanden nämlich vom böhmiſchen Walde bis nach
Augsburg noch 10 Poſten, welche von dem kaiſerlichen Pfen-
ningsmeiſterei-Amte bezahlt wurden. Zu dieſer Zeit wurden
die Poſten in Oeſterreich und Böhmen, theils von der Hof-
kammer, theils vom Hofpoſtamte bezahlt. Die burgundiſchen
Poſten wurden von der königlichen Kammer in Brüſſel be-
ſoldet. Den Poſten im Reiche aber ließen die Taxis durch die
Poſt-Caſſen zu Frankfurt, Augsburg, Nürnberg, Hamburg,
Leipzig u. a. die Zahlungen vom Ertrage der italieniſchen und
deutſchen Correſpondenz verabreichen und bezogen die Ueberſchüſſe
für ſich. Damals wurden die Poſtämter mit ihrem Ertrag
den Poſtmeiſtern gegen eine beſtimmte Summe in Admodiation
gegeben, wie dies in Frankfurt der Fall war, wo dem von
Birchden unterm 31. März 1623 von Taxis das Poſtamt
gegen eine jährliche Summe von 600 Reichsthaler zu 48 Stüber
brabäntiſch übertragen wurde.
Kaiſer Ferdinand II. erließ nun unterm 6. November 1629
ein Reſcript an die Gräfin von Taxis, als Vormünderin ihres
Sohnes, des Jnhalts: daß, nachdem Kaiſerliche-Majeſtät das
Reichspoſtregale in ein Corpus gebracht und nachdem Paar
mit dem Poſtweſen in den Erbkönigreichen und Landen belehnt
worden, mithin nur die 10 Poſten im Reiche noch übrig ſeien,
welche nach Jnhalt der kaiſerlichen Jnveſtituren zu den Reichs-
poſten gehören, alſo auch von dem General-Obriſt-Poſtmeiſter
unterhalten werden ſollen, ſo ſoll ſie ſich erklären, ob ſie dieſe
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/315>, abgerufen am 22.11.2024.
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