Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.Botenwesen gesetzten "Directores" ihre Botenhäuser, die offenen Bei dieser Gelegenheit beschwerte sich übrigens auch das Dieses Gutachten war also gerade nicht ganz zu Gunsten Noch ehe dasselbe zum Vollzug gelangen konnte, war Kaiser Sein Sohn und Nachfolger Ferdinand III. anerkannte und Diese Verordnung brachte eine förmliche Revolution unter Die verwittwete Frau Gräfin Alexandra von Taxis als 20
Botenweſen geſetzten „Directores“ ihre Botenhäuſer, die offenen Bei dieſer Gelegenheit beſchwerte ſich übrigens auch das Dieſes Gutachten war alſo gerade nicht ganz zu Gunſten Noch ehe daſſelbe zum Vollzug gelangen konnte, war Kaiſer Sein Sohn und Nachfolger Ferdinand III. anerkannte und Dieſe Verordnung brachte eine förmliche Revolution unter Die verwittwete Frau Gräfin Alexandra von Taxis als 20
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0318" n="305"/> Botenweſen geſetzten „Directores“ ihre Botenhäuſer, die offenen<lb/> und allgemeinen Briefſammlungen und deren Verführung bei<lb/> ernſter Strafe zu inhibiren und abzuſchaffen.</p><lb/> <p>Bei dieſer Gelegenheit beſchwerte ſich übrigens auch das<lb/> Collegium über das maßlos hohe Porto, welches von den Taxis-<lb/> ſchen Poſten erhoben würde.</p><lb/> <p>Dieſes Gutachten war alſo gerade nicht ganz zu Gunſten<lb/> des Taxis ausgefallen.</p><lb/> <p>Noch ehe daſſelbe zum Vollzug gelangen konnte, war Kaiſer<lb/> Ferdinand <hi rendition="#aq">II</hi>. am 15. Februar 1637 geſtorben.</p><lb/> <p>Sein Sohn und Nachfolger Ferdinand <hi rendition="#aq">III</hi>. anerkannte und<lb/> beſtätigte jedoch das churfürſtliche Gutachten und erließ auf<lb/> Grund deſſelben im Jahre 1637 die entſprechende Verfügung:<lb/> „<hi rendition="#g">nach welcher alle in den Reichsſtädten über das<lb/> „ſonderbahre Boten-Weſen angeſetzte Directores<lb/> „und angeordnete ſonderbahre Botenhäuſer und<lb/> „gemeine Sammlung der Briefe bei unnachläßi-<lb/> „ger Straf inhibiret, aufgehoben und abgeſchaffet<lb/> „werden ꝛc. ꝛc.</hi>“</p><lb/> <p>Dieſe Verordnung brachte eine förmliche Revolution unter<lb/> die Leute, welche bisher das ſehr einträgliche Nebenbotenwerk<lb/> betrieben, und es gab manche Stadt, die ſich offen für ſie an-<lb/> nahm und dem Kaiſer Vorſtellungen machte, ſo namentlich die<lb/> Reichsſtadt Frankfurt, der gegenüber der Kaiſer ſchwach genug<lb/> war, die einmal ſo präcis gegebene Verordnung in einem mil-<lb/> deren Sinne zu deuten.</p><lb/> <p>Die verwittwete Frau Gräfin Alexandra von Taxis als<lb/> Vormünderin ihres minderjährigen Sohnes und <hi rendition="#g">belehnten</hi><lb/> Erb-Generalpoſtmeiſter Lamoral Claudius Graf von Taxis hatte<lb/> <fw place="bottom" type="sig">20</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [305/0318]
Botenweſen geſetzten „Directores“ ihre Botenhäuſer, die offenen
und allgemeinen Briefſammlungen und deren Verführung bei
ernſter Strafe zu inhibiren und abzuſchaffen.
Bei dieſer Gelegenheit beſchwerte ſich übrigens auch das
Collegium über das maßlos hohe Porto, welches von den Taxis-
ſchen Poſten erhoben würde.
Dieſes Gutachten war alſo gerade nicht ganz zu Gunſten
des Taxis ausgefallen.
Noch ehe daſſelbe zum Vollzug gelangen konnte, war Kaiſer
Ferdinand II. am 15. Februar 1637 geſtorben.
Sein Sohn und Nachfolger Ferdinand III. anerkannte und
beſtätigte jedoch das churfürſtliche Gutachten und erließ auf
Grund deſſelben im Jahre 1637 die entſprechende Verfügung:
„nach welcher alle in den Reichsſtädten über das
„ſonderbahre Boten-Weſen angeſetzte Directores
„und angeordnete ſonderbahre Botenhäuſer und
„gemeine Sammlung der Briefe bei unnachläßi-
„ger Straf inhibiret, aufgehoben und abgeſchaffet
„werden ꝛc. ꝛc.“
Dieſe Verordnung brachte eine förmliche Revolution unter
die Leute, welche bisher das ſehr einträgliche Nebenbotenwerk
betrieben, und es gab manche Stadt, die ſich offen für ſie an-
nahm und dem Kaiſer Vorſtellungen machte, ſo namentlich die
Reichsſtadt Frankfurt, der gegenüber der Kaiſer ſchwach genug
war, die einmal ſo präcis gegebene Verordnung in einem mil-
deren Sinne zu deuten.
Die verwittwete Frau Gräfin Alexandra von Taxis als
Vormünderin ihres minderjährigen Sohnes und belehnten
Erb-Generalpoſtmeiſter Lamoral Claudius Graf von Taxis hatte
20
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |