Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.Cap. XI. Verhandlungen der Stände über die Reichsposten. §. 1. Die Josephinische Wahlcapitulation. Jndessen alle diese Streitigkeiten hatten eine und dieselbe Zwar war die Verheißung des westphälischen Friedens noch Aber gleichwohl war bei den Reichsständen die Ansicht 1) Stephan sagt in seiner Geschichte der preußischen Post pag. 107:
"Die Posthoheit ist von dem Postregal wohl zu unterscheiden. Sie faßt in sich das Recht der Staatsregierung, die Wirksamkeit der Cap. XI. Verhandlungen der Stände über die Reichspoſten. §. 1. Die Joſephiniſche Wahlcapitulation. Jndeſſen alle dieſe Streitigkeiten hatten eine und dieſelbe Zwar war die Verheißung des weſtphäliſchen Friedens noch Aber gleichwohl war bei den Reichsſtänden die Anſicht 1) Stephan ſagt in ſeiner Geſchichte der preußiſchen Poſt pag. 107:
„Die Poſthoheit iſt von dem Poſtregal wohl zu unterſcheiden. Sie faßt in ſich das Recht der Staatsregierung, die Wirkſamkeit der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0353" n="340"/> <div n="3"> <head>Cap. <hi rendition="#aq">XI</hi>.<lb/><hi rendition="#b">Verhandlungen der Stände über die Reichspoſten</hi>.</head><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#b">§. 1.<lb/> Die Joſephiniſche Wahlcapitulation.</hi> </head><lb/> <p>Jndeſſen alle dieſe Streitigkeiten hatten eine und dieſelbe<lb/> Quelle; ſie wurzelten tief in der unverſöhnlichen Befehdung<lb/> der Taxis'ſchen Vorrechte von Seite der Reichsſtände, welche<lb/> nun zum klaren Selbſtbewußtſein ihrer eigenen Rechte ge-<lb/> langt waren.</p><lb/> <p>Zwar war die Verheißung des weſtphäliſchen Friedens noch<lb/> immer unerfüllt, daß von einer der nächſten Reichsverſamm-<lb/> lungen beſtimmte Rechtsnormen über das <hi rendition="#g">Poſtweſen</hi>, ins-<lb/> beſondere über das Poſtregal aufgeſtellt werden ſollten, und<lb/> noch immer war auf reichsverfaſſungsmäßige Weiſe keine Ent-<lb/> ſcheidung der Streitigkeiten herbeigeführt, die in dieſer Bezieh-<lb/> ung zwiſchen Haupt und Gliedern des Reichs entſtanden waren.</p><lb/> <p>Aber gleichwohl war bei den Reichsſtänden die Anſicht<lb/> bereits merklich befeſtigt, daß einerſeits die <hi rendition="#g">Poſthoheit</hi> als<lb/> unmittelbarer Ausfluß der Staatspolizeigewalt, mithin als<lb/><hi rendition="#g">weſentliches Staatsregierungsrecht</hi> zu betrachten ſei,<lb/> anderſeits der Poſtanſtalt vorzugsweiſe die Qualität eines<lb/><hi rendition="#g">nutzbaren Regals</hi> innewohne<note xml:id="seg2pn_12_1" next="#seg2pn_12_2" place="foot" n="1)"><hi rendition="#aq">Stephan</hi> ſagt in ſeiner Geſchichte der preußiſchen Poſt <hi rendition="#aq">pag</hi>. 107:<lb/> „Die <hi rendition="#g">Poſthoheit</hi> iſt von dem <hi rendition="#g">Poſtregal</hi> wohl zu unterſcheiden.<lb/> Sie faßt in ſich das Recht der Staatsregierung, die Wirkſamkeit der</note>.</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [340/0353]
Cap. XI.
Verhandlungen der Stände über die Reichspoſten.
§. 1.
Die Joſephiniſche Wahlcapitulation.
Jndeſſen alle dieſe Streitigkeiten hatten eine und dieſelbe
Quelle; ſie wurzelten tief in der unverſöhnlichen Befehdung
der Taxis'ſchen Vorrechte von Seite der Reichsſtände, welche
nun zum klaren Selbſtbewußtſein ihrer eigenen Rechte ge-
langt waren.
Zwar war die Verheißung des weſtphäliſchen Friedens noch
immer unerfüllt, daß von einer der nächſten Reichsverſamm-
lungen beſtimmte Rechtsnormen über das Poſtweſen, ins-
beſondere über das Poſtregal aufgeſtellt werden ſollten, und
noch immer war auf reichsverfaſſungsmäßige Weiſe keine Ent-
ſcheidung der Streitigkeiten herbeigeführt, die in dieſer Bezieh-
ung zwiſchen Haupt und Gliedern des Reichs entſtanden waren.
Aber gleichwohl war bei den Reichsſtänden die Anſicht
bereits merklich befeſtigt, daß einerſeits die Poſthoheit als
unmittelbarer Ausfluß der Staatspolizeigewalt, mithin als
weſentliches Staatsregierungsrecht zu betrachten ſei,
anderſeits der Poſtanſtalt vorzugsweiſe die Qualität eines
nutzbaren Regals innewohne 1).
1) Stephan ſagt in ſeiner Geſchichte der preußiſchen Poſt pag. 107:
„Die Poſthoheit iſt von dem Poſtregal wohl zu unterſcheiden.
Sie faßt in ſich das Recht der Staatsregierung, die Wirkſamkeit der
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |