Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.sei anzuerkennen, -- die Postbediensteten sollen von keinen Aber ein neuer Zusatz wurde gemacht, worin es heißt: Als nun unter'm 11. März 1713 die Reichs-Postordnung Das Reichs-Postwesen, statt seinen ruhigen, ungestörten 1714 mußte Klage wider den Magistrat in Wetzlar und 1715 Streitigkeiten mit dem Churfürsten von Cöln puncto 1716 mit dem Churfürsten von Sachsen wegen Anlegung ſei anzuerkennen, — die Poſtbedienſteten ſollen von keinen Aber ein neuer Zuſatz wurde gemacht, worin es heißt: Als nun unter'm 11. März 1713 die Reichs-Poſtordnung Das Reichs-Poſtweſen, ſtatt ſeinen ruhigen, ungeſtörten 1714 mußte Klage wider den Magiſtrat in Wetzlar und 1715 Streitigkeiten mit dem Churfürſten von Cöln puncto 1716 mit dem Churfürſten von Sachſen wegen Anlegung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0358" n="345"/> ſei anzuerkennen, — die Poſtbedienſteten ſollen von keinen<lb/> Real- oder Perſonalabgaben befreit ſein“ u. ſ. w. Allein<lb/> dieſe Anträge blieben unbeachtet und der Artikel wurde hier<lb/> wie in der Joſephiniſchen Capitulation abgefaßt, auch das<lb/> Reichs-Poſtgeneralat gegen die Paar'ſchen Eingriffe durch die<lb/> Verfügung geſichert, daß dasſelbe „ſowohl bei kaiſerlicher Ma-<lb/> jeſtät und Hofſtaat, als ſonſten im Reiche in ruhiger Ein-<lb/> nehmung, Beſtellung und Austheilung der Briefe und Pakete<lb/> gelaſſen werden ſollte.“</p><lb/> <p>Aber ein neuer Zuſatz wurde gemacht, worin es heißt:<lb/> „Jedoch ſollen und wollen Wir auf dieſen Artikel, das Poſt-<lb/> weſen belangend, inſolange halten und auch halten laſſen, bis<lb/><hi rendition="#g">von Reichs wegen</hi> ein Anderes beliebt werden wird.“</p><lb/> <p>Als nun unter'm 11. März 1713 die Reichs-Poſtordnung<lb/> vom Kaiſer ihre Beſtätigung erhielt, geſchah es mit Anziehung<lb/> eben angeführter Clauſel der Wahlcapitulation.</p><lb/> <p>Das Reichs-Poſtweſen, ſtatt ſeinen ruhigen, ungeſtörten<lb/> Gang fortſetzen zu können, gerieth von Tag zu Tag in größere,<lb/> vielfältige und koſtſpielige Prozeſſe, ſo daß von nun an ſeine<lb/> Geſchichte faſt nur eine trockene Chronik von Streitigkeiten iſt.<lb/> Die bedeutenderen ſind nachſtehende:</p><lb/> <p>1714 mußte Klage wider den Magiſtrat in Wetzlar und<lb/> den dortigen Bärenwirth wegen Verführung der Reiſenden er-<lb/> hoben werden;</p><lb/> <p>1715 Streitigkeiten mit dem Churfürſten von Cöln <hi rendition="#aq">puncto<lb/> turbationis regalis postarum juris</hi>;</p><lb/> <p>1716 mit dem Churfürſten von Sachſen wegen Anlegung<lb/> eines Poſtwagens von Leipzig nach Frankfurt und mit Heſſen-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [345/0358]
ſei anzuerkennen, — die Poſtbedienſteten ſollen von keinen
Real- oder Perſonalabgaben befreit ſein“ u. ſ. w. Allein
dieſe Anträge blieben unbeachtet und der Artikel wurde hier
wie in der Joſephiniſchen Capitulation abgefaßt, auch das
Reichs-Poſtgeneralat gegen die Paar'ſchen Eingriffe durch die
Verfügung geſichert, daß dasſelbe „ſowohl bei kaiſerlicher Ma-
jeſtät und Hofſtaat, als ſonſten im Reiche in ruhiger Ein-
nehmung, Beſtellung und Austheilung der Briefe und Pakete
gelaſſen werden ſollte.“
Aber ein neuer Zuſatz wurde gemacht, worin es heißt:
„Jedoch ſollen und wollen Wir auf dieſen Artikel, das Poſt-
weſen belangend, inſolange halten und auch halten laſſen, bis
von Reichs wegen ein Anderes beliebt werden wird.“
Als nun unter'm 11. März 1713 die Reichs-Poſtordnung
vom Kaiſer ihre Beſtätigung erhielt, geſchah es mit Anziehung
eben angeführter Clauſel der Wahlcapitulation.
Das Reichs-Poſtweſen, ſtatt ſeinen ruhigen, ungeſtörten
Gang fortſetzen zu können, gerieth von Tag zu Tag in größere,
vielfältige und koſtſpielige Prozeſſe, ſo daß von nun an ſeine
Geſchichte faſt nur eine trockene Chronik von Streitigkeiten iſt.
Die bedeutenderen ſind nachſtehende:
1714 mußte Klage wider den Magiſtrat in Wetzlar und
den dortigen Bärenwirth wegen Verführung der Reiſenden er-
hoben werden;
1715 Streitigkeiten mit dem Churfürſten von Cöln puncto
turbationis regalis postarum juris;
1716 mit dem Churfürſten von Sachſen wegen Anlegung
eines Poſtwagens von Leipzig nach Frankfurt und mit Heſſen-
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