Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.
und daß Sie sich deren Ahndung bei Zeit und Gelegen- Nachdem die drei schlesischen Kriege, während welcher Taxis 1) Sonderbares Spiel des Geschickes, -- es war eben vor hundert Jahren (1660), daß Taxis schon von dem großen Churfürsten eine so ernste Mahnung erhalten hatte, und wieder ein Jahrhundert später sollte der ernsten Warnung die vergeltende That folgen! -- 2) Stephan, a. a. O. 265. 23*
und daß Sie ſich deren Ahndung bei Zeit und Gelegen- Nachdem die drei ſchleſiſchen Kriege, während welcher Taxis 1) Sonderbares Spiel des Geſchickes, — es war eben vor hundert Jahren (1660), daß Taxis ſchon von dem großen Churfürſten eine ſo ernſte Mahnung erhalten hatte, und wieder ein Jahrhundert ſpäter ſollte der ernſten Warnung die vergeltende That folgen! — 2) Stephan, a. a. O. 265. 23*
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und daß Sie ſich deren Ahndung bei Zeit und Gelegen-
heit reſerviren 1).“
Nachdem die drei ſchleſiſchen Kriege, während welcher Taxis
ſo feindſelig gegen die übrigen Poſten — mit Ausnahme der
öſterreichiſchen — aufgetreten war, nun mit dem Huberts-
burger Friedensſchluß (15. Februar 1763) beendet war, ver-
gaß Friedrich der Große vorerſt den ſchweren Undank, den er
von Taxis erfahren, aber gleichwohl verfolgte König Friedrich
die Jdee eines deutſchen Fürſtenbundes, um etwaiger
Wiederkehr eines ſolchen Benehmens des Kaiſers und des
Reichshofraths, ſowie des Fürſten von Thurn und Taxis von
vornherein entgegenſteuern zu können 2). — Mit Hannover,
Heſſen, Braunſchweig und andern Ständen des Niederſächſiſchen
Kreiſes, welche ebenfalls bezüglich des Poſtweſens die Angriffe
des Fürſten von Thurn und Taxis und die Willkühr des zum
Theil in deſſen Solde ſtehenden Reichshofraths erfahren hatten,
fanden noch während des Kriegs Unterhandlungen ſtatt, in
Folge deren der Tractat des deutſchen Fürſtenbundes vom
23. Juli 1784 beſtimmte, „vorzüglich mit allem Nachdruck
darauf halten zu wollen, daß ſämmtliche Stände des Reiches
bei ihren Landen und Gerechtſamen unbeſchadet und ungekränkt
belaſſen und dabei auf keine Weiſe beunruhigt werden.“
1) Sonderbares Spiel des Geſchickes, — es war eben vor hundert
Jahren (1660), daß Taxis ſchon von dem großen Churfürſten eine ſo
ernſte Mahnung erhalten hatte, und wieder ein Jahrhundert ſpäter
ſollte der ernſten Warnung die vergeltende That folgen! —
2) Stephan, a. a. O. 265.
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