Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.
Rheinufer übertragen worden. Zwei Drittel der Rein- Zu gleicher Zeit ward auch durch den Sieg bei La belle Die Bundesakte setzte das Verbleiben der Taxis'schen
Rheinufer übertragen worden. Zwei Drittel der Rein- Zu gleicher Zeit ward auch durch den Sieg bei La belle Die Bundesakte ſetzte das Verbleiben der Taxis'ſchen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><hi rendition="#g"><pb facs="#f0387" n="374"/> Rheinufer</hi> übertragen worden. Zwei Drittel der Rein-<lb/> Einnahme hatte derſelbe an die allgemeine Verwaltungs-Caſſe<lb/> der Verbündeten nach Frankfurt a./M. abzuliefern; das letzte<lb/> Drittel blieb <hi rendition="#g">ihm</hi> überlaſſen.</p><lb/> <p>Zu gleicher Zeit ward auch durch den Sieg bei <hi rendition="#aq">La belle<lb/> Alliance</hi> den 18. Juni 1815 und die Verbannung des Kaiſers<lb/> Napoleon nach Skt. Helena Deutſchlands Freiheit wieder neu-<lb/> geboren. — Zehn Tage zuvor hatten die Hauptfürſten Deutſch-<lb/> lands im Verein mit Rußlands Kaiſer durch die Congreß-<lb/> oder Bundes-Akte den „<hi rendition="#g">deutſchen Bund</hi>“ errichtet und ein<lb/> neues Staatsrecht, einen neuen Verfaſſungszuſtand gegründet.</p><lb/> <p>Die Bundesakte ſetzte das Verbleiben der <hi rendition="#g">Taxis'ſchen<lb/> Poſten in Deutſchland</hi> feſt; der deßfallſige Artikel 17<lb/> lautet:<lb/><cit><quote>„Das fürſtliche Haus Thurn und Taxis bleibt (<hi rendition="#aq">conser-<lb/> vera sa possesion</hi>) in dem durch den Reichsdeputationshaupt-<lb/> ſchluß vom 25. Februar 1803 oder durch ſpätere Verträge<lb/> beſtätigten Beſitz und Genuß der Poſten (<hi rendition="#aq">les revenues<lb/> assurées</hi>) in den verſchiedenen Bundesſtaaten ſo lange, als<lb/> nicht etwa durch freie Uebereinkunft anderweitige Verträge ab-<lb/> geſchloſſen werden ſollten. Jn jedem Falle werden demſelben<lb/> in Folge des Artikel 13 des erwähnten Reichsdeputations-<lb/> Hauptſchlußes ſeine auf Belaſſung der Poſten oder auf eine<lb/> angemeſſene Entſchädigung gegründeten Rechte und Anſprüche<lb/> geſichert (<hi rendition="#aq">seront maintenus</hi>). Dieſes ſoll auch da ſtattfinden,<lb/> wo die Aufhebung der Poſten ſeit 1803 gegen den Jnhalt des<lb/> Reichs-Deputations-Hauptſchlußes geſchehen wäre, inſoferne<lb/> dieſe Entſchädigung durch Verträge nicht ſchon definitiv feſt-<lb/> geſetzt worden iſt.“</quote></cit></p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [374/0387]
Rheinufer übertragen worden. Zwei Drittel der Rein-
Einnahme hatte derſelbe an die allgemeine Verwaltungs-Caſſe
der Verbündeten nach Frankfurt a./M. abzuliefern; das letzte
Drittel blieb ihm überlaſſen.
Zu gleicher Zeit ward auch durch den Sieg bei La belle
Alliance den 18. Juni 1815 und die Verbannung des Kaiſers
Napoleon nach Skt. Helena Deutſchlands Freiheit wieder neu-
geboren. — Zehn Tage zuvor hatten die Hauptfürſten Deutſch-
lands im Verein mit Rußlands Kaiſer durch die Congreß-
oder Bundes-Akte den „deutſchen Bund“ errichtet und ein
neues Staatsrecht, einen neuen Verfaſſungszuſtand gegründet.
Die Bundesakte ſetzte das Verbleiben der Taxis'ſchen
Poſten in Deutſchland feſt; der deßfallſige Artikel 17
lautet:
„Das fürſtliche Haus Thurn und Taxis bleibt (conser-
vera sa possesion) in dem durch den Reichsdeputationshaupt-
ſchluß vom 25. Februar 1803 oder durch ſpätere Verträge
beſtätigten Beſitz und Genuß der Poſten (les revenues
assurées) in den verſchiedenen Bundesſtaaten ſo lange, als
nicht etwa durch freie Uebereinkunft anderweitige Verträge ab-
geſchloſſen werden ſollten. Jn jedem Falle werden demſelben
in Folge des Artikel 13 des erwähnten Reichsdeputations-
Hauptſchlußes ſeine auf Belaſſung der Poſten oder auf eine
angemeſſene Entſchädigung gegründeten Rechte und Anſprüche
geſichert (seront maintenus). Dieſes ſoll auch da ſtattfinden,
wo die Aufhebung der Poſten ſeit 1803 gegen den Jnhalt des
Reichs-Deputations-Hauptſchlußes geſchehen wäre, inſoferne
dieſe Entſchädigung durch Verträge nicht ſchon definitiv feſt-
geſetzt worden iſt.“
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