Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.Zur Zeit des Perseus von Macedonien nemlich verlangte "Wir sehen aus der angezogenen Stelle", sagt Hudemann, Postumius aber machte mit jenen Bedrückungen den An- Wir sehen also, daß lange vor dem Kaiserreich, welchem Die Republik hatte in mehrfacher Beziehung der späteren jumenta per oppida iter quo faciendum erat, imperabant,
aliam impensam socii in magistratus Romanos non faciebant. Zur Zeit des Perſeus von Macedonien nemlich verlangte „Wir ſehen aus der angezogenen Stelle“, ſagt Hudemann, Poſtumius aber machte mit jenen Bedrückungen den An- Wir ſehen alſo, daß lange vor dem Kaiſerreich, welchem Die Republik hatte in mehrfacher Beziehung der ſpäteren jumenta per oppida iter quo faciendum erat, imperabant,
aliam impensam socii in magistratus Romanos non faciebant. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <pb facs="#f0040" n="27"/> <p>Zur Zeit des Perſeus von Macedonien nemlich verlangte<lb/> der Conſul Poſtumius von den Präneſtinern eine Herberge<lb/> und Laſtthiere, was <hi rendition="#g">vor</hi> ihm noch Niemand von den Bundes-<lb/> genoſſen verlangt hatte, und der Senat von Präneſte mußte<lb/> herbeiſchaffen, was ſonſt den Beamten vom Staate gewährt<lb/> worden war, um noch ärgere Plackereien von den Bewohnern<lb/> der Stadt fern zu halten.</p><lb/> <p>„Wir ſehen aus der angezogenen Stelle“, ſagt <hi rendition="#aq">Hudemann</hi>,<lb/> „daß die reiſenden Beamten mit Zugthieren und Zelten ver-<lb/> ſehen zu werden pflegten und daß ſie im Uebrigen nur auf<lb/> Privatgaſtfreundſchaft, wenn ſie ihnen angeboten wurde, an-<lb/> gewieſen waren. Auch römiſche Geſandte durften zur Weiter-<lb/> beförderung nur Zugthiere verlangen, ſonſt aber an die römi-<lb/> ſchen Bundesgenoſſenſchaften keine weitern Anſprüche erheben.“</p><lb/> <p>Poſtumius aber machte mit jenen Bedrückungen den An-<lb/> fang, welche freilich in den Zeiten der Republik weniger<lb/> fühlbar waren, aber mit dem Beginne der Kaiſerherrſchaft<lb/> in ſteigender Progreſſion die Einwohner der Provinzen trafen<lb/> und ihnen in kurzer Zeit die neuen Poſteinrichtungen außer-<lb/> ordentlich drückend machten.</p><lb/> <p>Wir ſehen alſo, daß lange vor dem Kaiſerreich, welchem<lb/> es allerdings vorbehalten blieb, auf dem gegebenen Grunde<lb/> fortzubauen, die erſten Keime zu jenem großartigen Jnſtitute<lb/> heranreiften, welches als <hi rendition="#aq">cursus publicus</hi> ſpäter ſo tief in<lb/> alle Verhältniſſe des römiſchen Staatslebens eingriff.</p><lb/> <p>Die Republik hatte in mehrfacher Beziehung der ſpäteren<lb/> durch die Kaiſer herbeigeführten Ausbildung des Poſtweſens<lb/><note xml:id="seg2pn_1_2" prev="#seg2pn_1_1" place="foot" n="2)"><hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">jumenta per oppida</hi> iter quo faciendum erat, <hi rendition="#g">imperabant,<lb/> aliam impensam</hi> socii in magistratus Romanos <hi rendition="#g">non faciebant</hi></hi>.</note><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [27/0040]
Zur Zeit des Perſeus von Macedonien nemlich verlangte
der Conſul Poſtumius von den Präneſtinern eine Herberge
und Laſtthiere, was vor ihm noch Niemand von den Bundes-
genoſſen verlangt hatte, und der Senat von Präneſte mußte
herbeiſchaffen, was ſonſt den Beamten vom Staate gewährt
worden war, um noch ärgere Plackereien von den Bewohnern
der Stadt fern zu halten.
„Wir ſehen aus der angezogenen Stelle“, ſagt Hudemann,
„daß die reiſenden Beamten mit Zugthieren und Zelten ver-
ſehen zu werden pflegten und daß ſie im Uebrigen nur auf
Privatgaſtfreundſchaft, wenn ſie ihnen angeboten wurde, an-
gewieſen waren. Auch römiſche Geſandte durften zur Weiter-
beförderung nur Zugthiere verlangen, ſonſt aber an die römi-
ſchen Bundesgenoſſenſchaften keine weitern Anſprüche erheben.“
Poſtumius aber machte mit jenen Bedrückungen den An-
fang, welche freilich in den Zeiten der Republik weniger
fühlbar waren, aber mit dem Beginne der Kaiſerherrſchaft
in ſteigender Progreſſion die Einwohner der Provinzen trafen
und ihnen in kurzer Zeit die neuen Poſteinrichtungen außer-
ordentlich drückend machten.
Wir ſehen alſo, daß lange vor dem Kaiſerreich, welchem
es allerdings vorbehalten blieb, auf dem gegebenen Grunde
fortzubauen, die erſten Keime zu jenem großartigen Jnſtitute
heranreiften, welches als cursus publicus ſpäter ſo tief in
alle Verhältniſſe des römiſchen Staatslebens eingriff.
Die Republik hatte in mehrfacher Beziehung der ſpäteren
durch die Kaiſer herbeigeführten Ausbildung des Poſtweſens
2)
2) jumenta per oppida iter quo faciendum erat, imperabant,
aliam impensam socii in magistratus Romanos non faciebant.
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