deren Endzweck war, die Gemeinschaftlichkeit des Portobezugs zu regeln, und den bis dahin bestandenen theilweisen Franca- turzwang ganz abzuschaffen und ein billigeres Porto festzu- setzen. Allein die gutgemeinte Absicht Oesterreichs schwächte sich ab an den finanziellen Rücksichten der einzelnen betheiligten Staaten, welche theilweise einen Portozuschlag einführen zu müssen glaubten.
Die Ueberzeugung jedoch, daß das bisher vorherrschend gewesene Princip, nach welchem die Post lediglich als eine Finanzmaschine erschien, denn doch verlassen, und daß man sich besser der national-ökonomischen Auffassung bei Verwaltung des Postwesens anschließen müsse, brach auch noch weitere Bahn für eine gedeihliche Entwicklung des deutschen Postwesens. Dem k. k. österreichischen Hofkammer-Präsident Freiherrn von Kübeck und dem königlich preußischen Generalpostmeister und Chef des gesammten preußischen Postwesens Schaper gehört das große Verdienst, in einer Denkschrift den deutschen Regier- ungen die Grundlagen eines deutschen Postvereins vorgelegt und die Punkte formulirt zu haben, nach welchen fortan der Postverkehr in Deutschland nach gleichmäßigen Grundsätzen und Normen zu regeln wäre.
Grundzüge waren: Vereinfachung des Briefposttarifs, Auf- hebung des Frankirungszwangs, Aufhebung des Transitportos gegen Entschädigung der Jnteressenten mittelst Pauschalbeträge; Aufnahme der Postentfernungen in gerader Linie; gleiches Ge- wicht, übereinstimmende Formulare, gleiche Manipulations- Vorschriften etc. etc.
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deren Endzweck war, die Gemeinſchaftlichkeit des Portobezugs zu regeln, und den bis dahin beſtandenen theilweiſen Franca- turzwang ganz abzuſchaffen und ein billigeres Porto feſtzu- ſetzen. Allein die gutgemeinte Abſicht Oeſterreichs ſchwächte ſich ab an den finanziellen Rückſichten der einzelnen betheiligten Staaten, welche theilweiſe einen Portozuſchlag einführen zu müſſen glaubten.
Die Ueberzeugung jedoch, daß das bisher vorherrſchend geweſene Princip, nach welchem die Poſt lediglich als eine Finanzmaſchine erſchien, denn doch verlaſſen, und daß man ſich beſſer der national-ökonomiſchen Auffaſſung bei Verwaltung des Poſtweſens anſchließen müſſe, brach auch noch weitere Bahn für eine gedeihliche Entwicklung des deutſchen Poſtweſens. Dem k. k. öſterreichiſchen Hofkammer-Präſident Freiherrn von Kübeck und dem königlich preußiſchen Generalpoſtmeiſter und Chef des geſammten preußiſchen Poſtweſens Schaper gehört das große Verdienſt, in einer Denkſchrift den deutſchen Regier- ungen die Grundlagen eines deutſchen Poſtvereins vorgelegt und die Punkte formulirt zu haben, nach welchen fortan der Poſtverkehr in Deutſchland nach gleichmäßigen Grundſätzen und Normen zu regeln wäre.
Grundzüge waren: Vereinfachung des Briefpoſttarifs, Auf- hebung des Frankirungszwangs, Aufhebung des Tranſitportos gegen Entſchädigung der Jntereſſenten mittelſt Pauſchalbeträge; Aufnahme der Poſtentfernungen in gerader Linie; gleiches Ge- wicht, übereinſtimmende Formulare, gleiche Manipulations- Vorſchriften ꝛc. ꝛc.
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deren Endzweck war, die Gemeinſchaftlichkeit des Portobezugs
zu regeln, und den bis dahin beſtandenen theilweiſen Franca-
turzwang ganz abzuſchaffen und ein billigeres Porto feſtzu-
ſetzen. Allein die gutgemeinte Abſicht Oeſterreichs ſchwächte
ſich ab an den finanziellen Rückſichten der einzelnen betheiligten
Staaten, welche theilweiſe einen Portozuſchlag einführen zu
müſſen glaubten.
Die Ueberzeugung jedoch, daß das bisher vorherrſchend
geweſene Princip, nach welchem die Poſt lediglich als eine
Finanzmaſchine erſchien, denn doch verlaſſen, und daß man
ſich beſſer der national-ökonomiſchen Auffaſſung bei Verwaltung
des Poſtweſens anſchließen müſſe, brach auch noch weitere
Bahn für eine gedeihliche Entwicklung des deutſchen Poſtweſens.
Dem k. k. öſterreichiſchen Hofkammer-Präſident Freiherrn von
Kübeck und dem königlich preußiſchen Generalpoſtmeiſter und
Chef des geſammten preußiſchen Poſtweſens Schaper gehört
das große Verdienſt, in einer Denkſchrift den deutſchen Regier-
ungen die Grundlagen eines deutſchen Poſtvereins vorgelegt
und die Punkte formulirt zu haben, nach welchen fortan der
Poſtverkehr in Deutſchland nach gleichmäßigen Grundſätzen und
Normen zu regeln wäre.
Grundzüge waren: Vereinfachung des Briefpoſttarifs, Auf-
hebung des Frankirungszwangs, Aufhebung des Tranſitportos
gegen Entſchädigung der Jntereſſenten mittelſt Pauſchalbeträge;
Aufnahme der Poſtentfernungen in gerader Linie; gleiches Ge-
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Vorſchriften ꝛc. ꝛc.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 387. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/400>, abgerufen am 22.11.2024.
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