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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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Jn der That trat diese deutsche Post-Conferenz am 18.
Oktober 1847 in Dresden zusammen, und sämmtliche deutsche
Regierungen waren durch Bevollmächtigte vertreten.

Wenn auch die in 37 Sitzungen gepflogenen Verhand-
lungen zu einem thatsächlichen Resultate nicht führten, so sind
doch deren Ergebnisse als die Grundlage des jetzigen deutsch-
österreichischen Postvereins zu betrachten.

Auch das Jahr 1848 mit seinen urkräftigen Reform-
bestrebungen im Schooße der deutschen Nationalversammlung
zu Frankfurt a./M. nahm sich warm um das deutsche Post-
wesen an und man fühlte wohl, daß unter allen Transport-
anstalten namentlich die Post es ist, die in Ansehung des
Correspondenz- und des Zeitungsverkehrs, durch die ihr inne-
wohnende Fähigkeit, den Verkehr bis in die entlegensten Wohn-
plätze der Menschen zu leiten, dem Staate einen großartigen
Hebel zur Förderung der Cultur an die Hand gibt. -- Un-
zählige Anträge und Reformvorschläge sind dem deßfallsigen
Ausschuße entgegengekommen.

Artikel VIII der deutschen Reichsverfassung, wie diese
selbst oft berathen, nach allen Seiten erwogen und formulirt,
endgültig beschlossen und einseitig promulgirt, aber niemals
ausgeführt, handelt vom "deutschen Reichspostwesen."

Mit der Reichsverfassung war jedoch das Bestreben nach
Fortbildung des Postwesens glücklicherweise nicht schlafen ge-
gangen; die einzelnen Regierungen nahmen die Sache wieder
auf. Und wirklich unterzeichneten schon am 6. April
1850 Oesterreich und Preußen einen Vertrag, welcher auf

Jn der That trat dieſe deutſche Poſt-Conferenz am 18.
Oktober 1847 in Dresden zuſammen, und ſämmtliche deutſche
Regierungen waren durch Bevollmächtigte vertreten.

Wenn auch die in 37 Sitzungen gepflogenen Verhand-
lungen zu einem thatſächlichen Reſultate nicht führten, ſo ſind
doch deren Ergebniſſe als die Grundlage des jetzigen deutſch-
öſterreichiſchen Poſtvereins zu betrachten.

Auch das Jahr 1848 mit ſeinen urkräftigen Reform-
beſtrebungen im Schooße der deutſchen Nationalverſammlung
zu Frankfurt a./M. nahm ſich warm um das deutſche Poſt-
weſen an und man fühlte wohl, daß unter allen Transport-
anſtalten namentlich die Poſt es iſt, die in Anſehung des
Correſpondenz- und des Zeitungsverkehrs, durch die ihr inne-
wohnende Fähigkeit, den Verkehr bis in die entlegenſten Wohn-
plätze der Menſchen zu leiten, dem Staate einen großartigen
Hebel zur Förderung der Cultur an die Hand gibt. — Un-
zählige Anträge und Reformvorſchläge ſind dem deßfallſigen
Ausſchuße entgegengekommen.

Artikel VIII der deutſchen Reichsverfaſſung, wie dieſe
ſelbſt oft berathen, nach allen Seiten erwogen und formulirt,
endgültig beſchloſſen und einſeitig promulgirt, aber niemals
ausgeführt, handelt vom „deutſchen Reichspoſtweſen.“

Mit der Reichsverfaſſung war jedoch das Beſtreben nach
Fortbildung des Poſtweſens glücklicherweiſe nicht ſchlafen ge-
gangen; die einzelnen Regierungen nahmen die Sache wieder
auf. Und wirklich unterzeichneten ſchon am 6. April
1850 Oeſterreich und Preußen einen Vertrag, welcher auf

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[388/0401] Jn der That trat dieſe deutſche Poſt-Conferenz am 18. Oktober 1847 in Dresden zuſammen, und ſämmtliche deutſche Regierungen waren durch Bevollmächtigte vertreten. Wenn auch die in 37 Sitzungen gepflogenen Verhand- lungen zu einem thatſächlichen Reſultate nicht führten, ſo ſind doch deren Ergebniſſe als die Grundlage des jetzigen deutſch- öſterreichiſchen Poſtvereins zu betrachten. Auch das Jahr 1848 mit ſeinen urkräftigen Reform- beſtrebungen im Schooße der deutſchen Nationalverſammlung zu Frankfurt a./M. nahm ſich warm um das deutſche Poſt- weſen an und man fühlte wohl, daß unter allen Transport- anſtalten namentlich die Poſt es iſt, die in Anſehung des Correſpondenz- und des Zeitungsverkehrs, durch die ihr inne- wohnende Fähigkeit, den Verkehr bis in die entlegenſten Wohn- plätze der Menſchen zu leiten, dem Staate einen großartigen Hebel zur Förderung der Cultur an die Hand gibt. — Un- zählige Anträge und Reformvorſchläge ſind dem deßfallſigen Ausſchuße entgegengekommen. Artikel VIII der deutſchen Reichsverfaſſung, wie dieſe ſelbſt oft berathen, nach allen Seiten erwogen und formulirt, endgültig beſchloſſen und einſeitig promulgirt, aber niemals ausgeführt, handelt vom „deutſchen Reichspoſtweſen.“ Mit der Reichsverfaſſung war jedoch das Beſtreben nach Fortbildung des Poſtweſens glücklicherweiſe nicht ſchlafen ge- gangen; die einzelnen Regierungen nahmen die Sache wieder auf. Und wirklich unterzeichneten ſchon am 6. April 1850 Oeſterreich und Preußen einen Vertrag, welcher auf

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/401>, abgerufen am 21.11.2024.