Beschränkung der Ertheilung von evectiones zu erhalten und es ist aus mehr als einem derselben zu erkennen, wie rasch der cursus publicus zu jenen Zeiten schon seinem Verfall entgegenging.
Der Mißbrauch, der mit den evectiones getrieben wurde, muß weit ausgedehnt worden sein, und gerade um die schlechte Organisation der Anstalt zu zeigen, wird es von Jnteresse sein, wenn ich einzelne der hierauf bezüglichen Gesetze näher berühre, was ich für um so nothwendiger halte, als mich das Nachschlagen der Citate Anderer zu der Ueberzeugung führte, daß man sich selten darauf verlassen kann.
Nachdem, wie schon angedeutet, unter Constantin dem Großen der Mißbrauch in der Benützung des cursus publicus, resp. in der Ausstellung der evectiones und diplomata auf's Höchste gestiegen war, erschien unter Constantin die erste hierauf bezügliche Verordnung1), welche den rectoribus pro- vinciarum das Recht, Evectionen auszustellen, entzog. Das Gesetz sagt: Jamdudum Nostrae Clementiae jussa existunt, ut rectoribus provinciarum evectionum faciendarum copia denegetur, quoniam cursui publico magna infertur pernicies, si haec licentia latius panderetur etc.
Es war also bereits anerkannt, daß durch weitere Aus- dehnung der Gewährung von evectiones dem cursus publicus ein großer Schaden erwüchse; nur bei Transporten der species largitionales2) durften die rectores noch Evectionen aus-
1)Cod. Theod. d. curs. publ. Lex V.
2)Cod. Theod. d. curs. publ. Lex XIII.
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Beſchränkung der Ertheilung von evectiones zu erhalten und es iſt aus mehr als einem derſelben zu erkennen, wie raſch der cursus publicus zu jenen Zeiten ſchon ſeinem Verfall entgegenging.
Der Mißbrauch, der mit den evectiones getrieben wurde, muß weit ausgedehnt worden ſein, und gerade um die ſchlechte Organiſation der Anſtalt zu zeigen, wird es von Jntereſſe ſein, wenn ich einzelne der hierauf bezüglichen Geſetze näher berühre, was ich für um ſo nothwendiger halte, als mich das Nachſchlagen der Citate Anderer zu der Ueberzeugung führte, daß man ſich ſelten darauf verlaſſen kann.
Nachdem, wie ſchon angedeutet, unter Constantin dem Großen der Mißbrauch in der Benützung des cursus publicus, resp. in der Ausſtellung der evectiones und diplomata auf's Höchſte geſtiegen war, erſchien unter Constantin die erſte hierauf bezügliche Verordnung1), welche den rectoribus pro- vinciarum das Recht, Evectionen auszuſtellen, entzog. Das Geſetz ſagt: Jamdudum Nostrae Clementiae jussa existunt, ut rectoribus provinciarum evectionum faciendarum copia denegetur, quoniam cursui publico magna infertur pernicies, si haec licentia latius panderetur etc.
Es war alſo bereits anerkannt, daß durch weitere Aus- dehnung der Gewährung von evectiones dem cursus publicus ein großer Schaden erwüchſe; nur bei Transporten der species largitionales2) durften die rectores noch Evectionen aus-
1)Cod. Theod. d. curs. publ. Lex V.
2)Cod. Theod. d. curs. publ. Lex XIII.
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Beſchränkung der Ertheilung von evectiones zu erhalten und
es iſt aus mehr als einem derſelben zu erkennen, wie raſch
der cursus publicus zu jenen Zeiten ſchon ſeinem Verfall
entgegenging.
Der Mißbrauch, der mit den evectiones getrieben wurde,
muß weit ausgedehnt worden ſein, und gerade um die ſchlechte
Organiſation der Anſtalt zu zeigen, wird es von Jntereſſe
ſein, wenn ich einzelne der hierauf bezüglichen Geſetze näher
berühre, was ich für um ſo nothwendiger halte, als mich das
Nachſchlagen der Citate Anderer zu der Ueberzeugung führte,
daß man ſich ſelten darauf verlaſſen kann.
Nachdem, wie ſchon angedeutet, unter Constantin dem
Großen der Mißbrauch in der Benützung des cursus publicus,
resp. in der Ausſtellung der evectiones und diplomata auf's
Höchſte geſtiegen war, erſchien unter Constantin die erſte
hierauf bezügliche Verordnung 1), welche den rectoribus pro-
vinciarum das Recht, Evectionen auszuſtellen, entzog. Das
Geſetz ſagt: Jamdudum Nostrae Clementiae jussa existunt,
ut rectoribus provinciarum evectionum faciendarum copia
denegetur, quoniam cursui publico magna infertur pernicies,
si haec licentia latius panderetur etc.
Es war alſo bereits anerkannt, daß durch weitere Aus-
dehnung der Gewährung von evectiones dem cursus publicus
ein großer Schaden erwüchſe; nur bei Transporten der species
largitionales 2) durften die rectores noch Evectionen aus-
1) Cod. Theod. d. curs. publ. Lex V.
2) Cod. Theod. d. curs. publ. Lex XIII.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/78>, abgerufen am 16.02.2025.
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