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Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 137, Hamburg, 12. Juni 1832.

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[Spaltenumbruch] len Gefahren trotze. Allerdings ward es mir schwer,
einen solchen Entschluß ohne den Beistand des
Marschalls zu fassen, aber ich weiß, er wird auf
seinem Posten seyn, oder ist es vielleicht schon. Jch
hätte mir statt bei ihm, bei Jhnen Rath holen müs-
sen, aber die Zeit drängte, und ich rechnete auf
Jhre Ergebenheit. Der durch ganz Frankreich
geschickte Befehl, am 24 d. die Waffen zu ergrei-
fen, bleibt demnach für den Westen executorisch.
Jch muß Jhre Aufmerksamkeit auf die Armee rich-
ten; sie muß unsern Erfolg sichern. Man muß alle
Mittel anwenden, sie zu verleiten. Zwei Tage zu-
vor werden Sie meine Befehle und Proclamationen
verbreiten, und nur erst zur Gewalt schreiten, wenn
jedes gütliche Mittel fehlschlägt. Dieß ist mein be-
stimmter Will[e]. N. S. Lassen Sie diesen Brief
schnell denen zukommen, welche den ersten mir zuge-
schickten unterzeichnet haben. Jch zähle auf Jhre
Ergebenheit, die mir in diesem entscheidenden Augen-
blick so nothwendig ist. Vendee, den 18 Mai 1832.
Unterz.: Marie Caroline, Regentin von Frankreich."
Außerdem sind mehrere Berichte für die Vendee-Ar-
mee gefunden worden, aus denen hervorgeht, daß die
Faction sich einstweilen in ihren Hoffnungen ge-
täuscht gefunden. Außer diesen Briefen hat man
auch Depeschen mit Chiffren in Beschlag genom-
men. Das Journal des Debats bemerkt, eine
der chiffrirten Depeschen melde, daß die Herzogin v.
Berri zwischen Perpignan nnd Marseille gelandet
war, und mit falschen Pässen in einem Wagen durch
Bordeau[x] gekommen sey, und sich so nach der Vendee
begeben habe. Bourmont war bei ihr. Man glaubt,
daß sie sich jetzt im Marais aufhält. -- Jn Folge
dessen enthielt der nächste Moniteur eine Verord-
nung, durch welche alle Gemeinden der Departements
Maine und Loire, Vendee, Nieder-Loire und
Deux-Sevres in Belagerungsstand erklärt wer-
den. Jn dem der Verordnung vorangehenden Be-
richte des Grafen v. Montalivet heißt es, daß die
Anwesenheit der Herzogin v. Berri und des Exmar-
schalls Bourmont, der in seinem Namen Befehle an
die Chouans erlasse und sie organisire, diese außer-
ordentlichen Maaßregeln nöthig machten. Die Her-
zogin müsse einsehen lernen, wie leicht die National-
Gewalt im Stande sey, ihre thörichten Pl[ä]ne zu
vereiteln. Dieser Kriegsstand, der übrigens nur auf
die Jnsurrection sich bezieht, und in allem Uebrigen
die Civiljurisdiction nicht ausschließt, wird aufhö-
ren, sobald die Anwesenheit der Herzogin v. Berri
jene Gegenden nicht mehr aufregen kann. Heute
enthält der Moniteur wieder eine sehr umständliche
Jnstruction des Kriegsministers in Betreff des Be-
lagerungsstandes der westlichen Departements, die
an die commandirenden Generale in jenen Gegenden
gerichtet sind. Mit Bezug auf die Herzogin v.
Berri heißt es darin, gleich nach ihrer Verhaftung
solle sie nach der Feste von Nantes gebracht und
daselbst in Gewahrsam gehalten werden, bis sie vor
Gericht gestellt werden könne. Der Exmarschall
Bourmont und die übrigen Theilnehmer an der Jn-
surrection sollen gleich nach ihrer Festnehmung vor
ein Kriegsgericht gestellt werden. Zwei Kriegsgerichte
werden, eines zu Laval, ein anderes zu Vitre errich-
tet, deren Competenz der Minister aufs Genaueste
bestimmt. Man wird zur gänzlichen Entwaffnung
aller Gemeinden schreiten, in denen sich die Chouan-
nerie gezeigt hat, selbst in denjenigen Gegenden, die
nicht in Belagerungsstand versetzt sind, ausgenom-
[Spaltenumbruch] men da, wo die Nationalgarden Beweise ihrer An-
hänglichkeit an dem Juli-Thron gegeben haben.
Der entschiedene Ton dieser Anordnungen, verbun-
den mit den Maaßregeln, die getroffen sind, um
durch die Aufstellung einer Menge von kleinern
Kriegsschiffen an unserer Küste, das Einschwärzen
von Waffen und die Flucht der Rädelsführer zu
verhindern, beweisen, daß es der Regierung Ernst
ist, dem Carlismus ein für alle Mal ein Ende zu
machen. Welch einen gefährlichen Charakter die
Umtriebe dieser Faction in der letzten Zeit angenom-
men hatten, geht aus der Masse von Berichten über
einzelne Gefechte und Verhaftungen angesehener Per-
sonen hervor, mit denen unsere Blätter angefüllt
sind. Ein Brief aus Fougeres meldet, daß, als
eine Gesellschaft am 27 Mai ein Landgut in einiger
Entfernung von der Stadt besuchen und sich dort
mit Schießen belustigen wollte, dieselbe von einem
Trupp von 4--500 Mann, welche mit alten Flinten
bewaffnet waren, überfallen und ins Hauptquartier
geführt wurde, woselbst sich etwa 30 wohlgekleidete,
mit Pistolen und Säbeln bewaffnete Männer befan-
den. Nachdem einem jungen Manne eine Doppel-
flinte abgenommen worden war, wurde die ganze Ge-
sellschaft in Freiheit gesetzt. Der Brief fügt hinzu,
daß an demselben Tage die dreifarbigen Fahnen von
den Kirchthürmen zu Capelle, Janson, Laignelet
und andern Orten herabgenommen wurden; daß aber
am nächsten Tage Detaschements von Linientruppen
und Nationalgarden eingetroffen wären und die
Fahnen wieder aufgepflanzt hätten. Die Gegend
wurde darauf durchsucht, aber die Chouans fan-
den Mittel, sich zu verbergen. -- Die Cadoudals
befinden sich in Jersey, von wo sie vor Kur-
zem an einige Carlisten zu Rennes Aufträge über-
sandt haben, welche von Carl X. unterzeichnet waren. --
Ein Brief aus Savenay vom 1 d. besagt, daß das
Schloß Carheil, wo die adlige Familie Coislin lange
ihre Jntrignen angesponnen hatte, umzingelt wor-
den ist und daß sämmtliche Complotte bald an den
Tag kommen dürften. Alle Pächter von Carheil
verfügten sich zu ihren Nachbaren zu Plesse, um
diese gegen die Regierung anzuwerben. Jhre Waffen
wurden nach Carheil gesandt und die jungen Leute
versammelten sich in dem Hause eines gewissen Bel-
liot, um ihre Namen anzugeben, von welchen eine
Liste durch eine unbekannte Person angefertigt wurde.
Die Jnsurrection sollte am 2 d. losbrechen, aber die
Expedition gegen das Schloß wurde noch zeitig ge-
nug ausgeführt, um den Plan im Keime zu vereiteln.
Es war beabsichtigt worden, alle Landleute von 18
bis 60 Jahren zu bewaffnen und zuerst nach Savenay
und dann nach Nantes vorzurücken. Man sagt, daß
sich eine große Anzahl Schweizer und einige andre
Fremde in dem Schlosse befanden. Unter den erbit-
tertsten Verschwornen werden folgende genannt: die
ganze Familie Coislin, Hr. v. Martel, vier Mit-
glieder der Familie Marchix, mehrere junge Be-
kannte des Hrn. v. Sivieres, der berüchtigte Simon
Denis, genannt Bequille, v. Plesse, Julian Even
v. Tregonnet, Gergaud v. La Piaudais und sein Sohn.
Ein Brief aus Rennes vom 31 v. M. meldet: "Die
Chouans sind auf verschiedenen Punkten gänzlich ge-
schlagen worden. Bei Crosse blieben von 700 bis
800 Mann etwa 220 todt auf dem Platze; zwischen
Guerche und Vitre fielen 91 und zwischen Vitre und
la Gravelle 12 bis 15 Mann." Ein andrer Brief
aus Rennes vom 1 d. M. sagt: Gestern wurde hier fol-

[Spaltenumbruch] len Gefahren trotze. Allerdings ward es mir ſchwer,
einen ſolchen Entſchluß ohne den Beiſtand des
Marſchalls zu faſſen, aber ich weiß, er wird auf
ſeinem Poſten ſeyn, oder iſt es vielleicht ſchon. Jch
hätte mir ſtatt bei ihm, bei Jhnen Rath holen müſ-
ſen, aber die Zeit drängte, und ich rechnete auf
Jhre Ergebenheit. Der durch ganz Frankreich
geſchickte Befehl, am 24 d. die Waffen zu ergrei-
fen, bleibt demnach für den Weſten executoriſch.
Jch muß Jhre Aufmerkſamkeit auf die Armee rich-
ten; ſie muß unſern Erfolg ſichern. Man muß alle
Mittel anwenden, ſie zu verleiten. Zwei Tage zu-
vor werden Sie meine Befehle und Proclamationen
verbreiten, und nur erſt zur Gewalt ſchreiten, wenn
jedes gütliche Mittel fehlſchlägt. Dieß iſt mein be-
ſtimmter Will[e]. N. S. Laſſen Sie dieſen Brief
ſchnell denen zukommen, welche den erſten mir zuge-
ſchickten unterzeichnet haben. Jch zähle auf Jhre
Ergebenheit, die mir in dieſem entſcheidenden Augen-
blick ſo nothwendig iſt. Vendee, den 18 Mai 1832.
Unterz.: Marie Caroline, Regentin von Frankreich.”
Außerdem ſind mehrere Berichte für die Vendee-Ar-
mee gefunden worden, aus denen hervorgeht, daß die
Faction ſich einſtweilen in ihren Hoffnungen ge-
täuſcht gefunden. Außer dieſen Briefen hat man
auch Depeſchen mit Chiffren in Beſchlag genom-
men. Das Journal des Débats bemerkt, eine
der chiffrirten Depeſchen melde, daß die Herzogin v.
Berri zwiſchen Perpignan nnd Marſeille gelandet
war, und mit falſchen Päſſen in einem Wagen durch
Bordeau[x] gekommen ſey, und ſich ſo nach der Vendee
begeben habe. Bourmont war bei ihr. Man glaubt,
daß ſie ſich jetzt im Marais aufhält. — Jn Folge
deſſen enthielt der nächſte Moniteur eine Verord-
nung, durch welche alle Gemeinden der Departements
Maine und Loire, Vendee, Nieder-Loire und
Deux-Sevres in Belagerungsſtand erklärt wer-
den. Jn dem der Verordnung vorangehenden Be-
richte des Grafen v. Montalivet heißt es, daß die
Anweſenheit der Herzogin v. Berri und des Exmar-
ſchalls Bourmont, der in ſeinem Namen Befehle an
die Chouans erlaſſe und ſie organiſire, dieſe außer-
ordentlichen Maaßregeln nöthig machten. Die Her-
zogin müſſe einſehen lernen, wie leicht die National-
Gewalt im Stande ſey, ihre thörichten Pl[ä]ne zu
vereiteln. Dieſer Kriegsſtand, der übrigens nur auf
die Jnſurrection ſich bezieht, und in allem Uebrigen
die Civiljurisdiction nicht ausſchließt, wird aufhö-
ren, ſobald die Anweſenheit der Herzogin v. Berri
jene Gegenden nicht mehr aufregen kann. Heute
enthält der Moniteur wieder eine ſehr umſtändliche
Jnſtruction des Kriegsminiſters in Betreff des Be-
lagerungsſtandes der weſtlichen Departements, die
an die commandirenden Generale in jenen Gegenden
gerichtet ſind. Mit Bezug auf die Herzogin v.
Berri heißt es darin, gleich nach ihrer Verhaftung
ſolle ſie nach der Feſte von Nantes gebracht und
daſelbſt in Gewahrſam gehalten werden, bis ſie vor
Gericht geſtellt werden könne. Der Exmarſchall
Bourmont und die übrigen Theilnehmer an der Jn-
ſurrection ſollen gleich nach ihrer Feſtnehmung vor
ein Kriegsgericht geſtellt werden. Zwei Kriegsgerichte
werden, eines zu Laval, ein anderes zu Vitré errich-
tet, deren Competenz der Miniſter aufs Genaueſte
beſtimmt. Man wird zur gänzlichen Entwaffnung
aller Gemeinden ſchreiten, in denen ſich die Chouan-
nerie gezeigt hat, ſelbſt in denjenigen Gegenden, die
nicht in Belagerungsſtand verſetzt ſind, ausgenom-
[Spaltenumbruch] men da, wo die Nationalgarden Beweiſe ihrer An-
hänglichkeit an dem Juli-Thron gegeben haben.
Der entſchiedene Ton dieſer Anordnungen, verbun-
den mit den Maaßregeln, die getroffen ſind, um
durch die Aufſtellung einer Menge von kleinern
Kriegsſchiffen an unſerer Küſte, das Einſchwärzen
von Waffen und die Flucht der Rädelsführer zu
verhindern, beweiſen, daß es der Regierung Ernſt
iſt, dem Carlismus ein für alle Mal ein Ende zu
machen. Welch einen gefährlichen Charakter die
Umtriebe dieſer Faction in der letzten Zeit angenom-
men hatten, geht aus der Maſſe von Berichten über
einzelne Gefechte und Verhaftungen angeſehener Per-
ſonen hervor, mit denen unſere Blätter angefüllt
ſind. Ein Brief aus Fougeres meldet, daß, als
eine Geſellſchaft am 27 Mai ein Landgut in einiger
Entfernung von der Stadt beſuchen und ſich dort
mit Schießen beluſtigen wollte, dieſelbe von einem
Trupp von 4—500 Mann, welche mit alten Flinten
bewaffnet waren, überfallen und ins Hauptquartier
geführt wurde, woſelbſt ſich etwa 30 wohlgekleidete,
mit Piſtolen und Säbeln bewaffnete Männer befan-
den. Nachdem einem jungen Manne eine Doppel-
flinte abgenommen worden war, wurde die ganze Ge-
ſellſchaft in Freiheit geſetzt. Der Brief fügt hinzu,
daß an demſelben Tage die dreifarbigen Fahnen von
den Kirchthürmen zu Capelle, Janſon, Laignelet
und andern Orten herabgenommen wurden; daß aber
am nächſten Tage Detaſchements von Linientruppen
und Nationalgarden eingetroffen wären und die
Fahnen wieder aufgepflanzt hätten. Die Gegend
wurde darauf durchſucht, aber die Chouans fan-
den Mittel, ſich zu verbergen. — Die Cadoudals
befinden ſich in Jerſey, von wo ſie vor Kur-
zem an einige Carliſten zu Rennes Aufträge über-
ſandt haben, welche von Carl X. unterzeichnet waren. —
Ein Brief aus Savenay vom 1 d. beſagt, daß das
Schloß Carheil, wo die adlige Familie Coislin lange
ihre Jntrignen angeſponnen hatte, umzingelt wor-
den iſt und daß ſämmtliche Complotte bald an den
Tag kommen dürften. Alle Pächter von Carheil
verfügten ſich zu ihren Nachbaren zu Pleſſe, um
dieſe gegen die Regierung anzuwerben. Jhre Waffen
wurden nach Carheil geſandt und die jungen Leute
verſammelten ſich in dem Hauſe eines gewiſſen Bel-
liot, um ihre Namen anzugeben, von welchen eine
Liſte durch eine unbekannte Perſon angefertigt wurde.
Die Jnſurrection ſollte am 2 d. losbrechen, aber die
Expedition gegen das Schloß wurde noch zeitig ge-
nug ausgeführt, um den Plan im Keime zu vereiteln.
Es war beabſichtigt worden, alle Landleute von 18
bis 60 Jahren zu bewaffnen und zuerſt nach Savenay
und dann nach Nantes vorzurücken. Man ſagt, daß
ſich eine große Anzahl Schweizer und einige andre
Fremde in dem Schloſſe befanden. Unter den erbit-
tertſten Verſchwornen werden folgende genannt: die
ganze Familie Coislin, Hr. v. Martel, vier Mit-
glieder der Familie Marchix, mehrere junge Be-
kannte des Hrn. v. Sivieres, der berüchtigte Simon
Denis, genannt Bequille, v. Pleſſe, Julian Even
v. Tregonnet, Gergaud v. La Piaudais und ſein Sohn.
Ein Brief aus Rennes vom 31 v. M. meldet: “Die
Chouans ſind auf verſchiedenen Punkten gänzlich ge-
ſchlagen worden. Bei Croſſe blieben von 700 bis
800 Mann etwa 220 todt auf dem Platze; zwiſchen
Guerche und Vitré fielen 91 und zwiſchen Vitré und
la Gravelle 12 bis 15 Mann.” Ein andrer Brief
aus Rennes vom 1 d. M. ſagt: Geſtern wurde hier fol-

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[[5]/0005] len Gefahren trotze. Allerdings ward es mir ſchwer, einen ſolchen Entſchluß ohne den Beiſtand des Marſchalls zu faſſen, aber ich weiß, er wird auf ſeinem Poſten ſeyn, oder iſt es vielleicht ſchon. Jch hätte mir ſtatt bei ihm, bei Jhnen Rath holen müſ- ſen, aber die Zeit drängte, und ich rechnete auf Jhre Ergebenheit. Der durch ganz Frankreich geſchickte Befehl, am 24 d. die Waffen zu ergrei- fen, bleibt demnach für den Weſten executoriſch. Jch muß Jhre Aufmerkſamkeit auf die Armee rich- ten; ſie muß unſern Erfolg ſichern. Man muß alle Mittel anwenden, ſie zu verleiten. Zwei Tage zu- vor werden Sie meine Befehle und Proclamationen verbreiten, und nur erſt zur Gewalt ſchreiten, wenn jedes gütliche Mittel fehlſchlägt. Dieß iſt mein be- ſtimmter Wille. N. S. Laſſen Sie dieſen Brief ſchnell denen zukommen, welche den erſten mir zuge- ſchickten unterzeichnet haben. Jch zähle auf Jhre Ergebenheit, die mir in dieſem entſcheidenden Augen- blick ſo nothwendig iſt. Vendee, den 18 Mai 1832. Unterz.: Marie Caroline, Regentin von Frankreich.” Außerdem ſind mehrere Berichte für die Vendee-Ar- mee gefunden worden, aus denen hervorgeht, daß die Faction ſich einſtweilen in ihren Hoffnungen ge- täuſcht gefunden. Außer dieſen Briefen hat man auch Depeſchen mit Chiffren in Beſchlag genom- men. Das Journal des Débats bemerkt, eine der chiffrirten Depeſchen melde, daß die Herzogin v. Berri zwiſchen Perpignan nnd Marſeille gelandet war, und mit falſchen Päſſen in einem Wagen durch Bordeaux gekommen ſey, und ſich ſo nach der Vendee begeben habe. Bourmont war bei ihr. Man glaubt, daß ſie ſich jetzt im Marais aufhält. — Jn Folge deſſen enthielt der nächſte Moniteur eine Verord- nung, durch welche alle Gemeinden der Departements Maine und Loire, Vendee, Nieder-Loire und Deux-Sevres in Belagerungsſtand erklärt wer- den. Jn dem der Verordnung vorangehenden Be- richte des Grafen v. Montalivet heißt es, daß die Anweſenheit der Herzogin v. Berri und des Exmar- ſchalls Bourmont, der in ſeinem Namen Befehle an die Chouans erlaſſe und ſie organiſire, dieſe außer- ordentlichen Maaßregeln nöthig machten. Die Her- zogin müſſe einſehen lernen, wie leicht die National- Gewalt im Stande ſey, ihre thörichten Pläne zu vereiteln. Dieſer Kriegsſtand, der übrigens nur auf die Jnſurrection ſich bezieht, und in allem Uebrigen die Civiljurisdiction nicht ausſchließt, wird aufhö- ren, ſobald die Anweſenheit der Herzogin v. Berri jene Gegenden nicht mehr aufregen kann. Heute enthält der Moniteur wieder eine ſehr umſtändliche Jnſtruction des Kriegsminiſters in Betreff des Be- lagerungsſtandes der weſtlichen Departements, die an die commandirenden Generale in jenen Gegenden gerichtet ſind. Mit Bezug auf die Herzogin v. Berri heißt es darin, gleich nach ihrer Verhaftung ſolle ſie nach der Feſte von Nantes gebracht und daſelbſt in Gewahrſam gehalten werden, bis ſie vor Gericht geſtellt werden könne. Der Exmarſchall Bourmont und die übrigen Theilnehmer an der Jn- ſurrection ſollen gleich nach ihrer Feſtnehmung vor ein Kriegsgericht geſtellt werden. Zwei Kriegsgerichte werden, eines zu Laval, ein anderes zu Vitré errich- tet, deren Competenz der Miniſter aufs Genaueſte beſtimmt. Man wird zur gänzlichen Entwaffnung aller Gemeinden ſchreiten, in denen ſich die Chouan- nerie gezeigt hat, ſelbſt in denjenigen Gegenden, die nicht in Belagerungsſtand verſetzt ſind, ausgenom- men da, wo die Nationalgarden Beweiſe ihrer An- hänglichkeit an dem Juli-Thron gegeben haben. Der entſchiedene Ton dieſer Anordnungen, verbun- den mit den Maaßregeln, die getroffen ſind, um durch die Aufſtellung einer Menge von kleinern Kriegsſchiffen an unſerer Küſte, das Einſchwärzen von Waffen und die Flucht der Rädelsführer zu verhindern, beweiſen, daß es der Regierung Ernſt iſt, dem Carlismus ein für alle Mal ein Ende zu machen. Welch einen gefährlichen Charakter die Umtriebe dieſer Faction in der letzten Zeit angenom- men hatten, geht aus der Maſſe von Berichten über einzelne Gefechte und Verhaftungen angeſehener Per- ſonen hervor, mit denen unſere Blätter angefüllt ſind. Ein Brief aus Fougeres meldet, daß, als eine Geſellſchaft am 27 Mai ein Landgut in einiger Entfernung von der Stadt beſuchen und ſich dort mit Schießen beluſtigen wollte, dieſelbe von einem Trupp von 4—500 Mann, welche mit alten Flinten bewaffnet waren, überfallen und ins Hauptquartier geführt wurde, woſelbſt ſich etwa 30 wohlgekleidete, mit Piſtolen und Säbeln bewaffnete Männer befan- den. Nachdem einem jungen Manne eine Doppel- flinte abgenommen worden war, wurde die ganze Ge- ſellſchaft in Freiheit geſetzt. Der Brief fügt hinzu, daß an demſelben Tage die dreifarbigen Fahnen von den Kirchthürmen zu Capelle, Janſon, Laignelet und andern Orten herabgenommen wurden; daß aber am nächſten Tage Detaſchements von Linientruppen und Nationalgarden eingetroffen wären und die Fahnen wieder aufgepflanzt hätten. Die Gegend wurde darauf durchſucht, aber die Chouans fan- den Mittel, ſich zu verbergen. — Die Cadoudals befinden ſich in Jerſey, von wo ſie vor Kur- zem an einige Carliſten zu Rennes Aufträge über- ſandt haben, welche von Carl X. unterzeichnet waren. — Ein Brief aus Savenay vom 1 d. beſagt, daß das Schloß Carheil, wo die adlige Familie Coislin lange ihre Jntrignen angeſponnen hatte, umzingelt wor- den iſt und daß ſämmtliche Complotte bald an den Tag kommen dürften. Alle Pächter von Carheil verfügten ſich zu ihren Nachbaren zu Pleſſe, um dieſe gegen die Regierung anzuwerben. Jhre Waffen wurden nach Carheil geſandt und die jungen Leute verſammelten ſich in dem Hauſe eines gewiſſen Bel- liot, um ihre Namen anzugeben, von welchen eine Liſte durch eine unbekannte Perſon angefertigt wurde. Die Jnſurrection ſollte am 2 d. losbrechen, aber die Expedition gegen das Schloß wurde noch zeitig ge- nug ausgeführt, um den Plan im Keime zu vereiteln. Es war beabſichtigt worden, alle Landleute von 18 bis 60 Jahren zu bewaffnen und zuerſt nach Savenay und dann nach Nantes vorzurücken. Man ſagt, daß ſich eine große Anzahl Schweizer und einige andre Fremde in dem Schloſſe befanden. Unter den erbit- tertſten Verſchwornen werden folgende genannt: die ganze Familie Coislin, Hr. v. Martel, vier Mit- glieder der Familie Marchix, mehrere junge Be- kannte des Hrn. v. Sivieres, der berüchtigte Simon Denis, genannt Bequille, v. Pleſſe, Julian Even v. Tregonnet, Gergaud v. La Piaudais und ſein Sohn. Ein Brief aus Rennes vom 31 v. M. meldet: “Die Chouans ſind auf verſchiedenen Punkten gänzlich ge- ſchlagen worden. Bei Croſſe blieben von 700 bis 800 Mann etwa 220 todt auf dem Platze; zwiſchen Guerche und Vitré fielen 91 und zwiſchen Vitré und la Gravelle 12 bis 15 Mann.” Ein andrer Brief aus Rennes vom 1 d. M. ſagt: Geſtern wurde hier fol-

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Zitationshilfe: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 137, Hamburg, 12. Juni 1832, S. [5]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1371206_1832/5>, abgerufen am 23.11.2024.