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Staats- und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheyischen Correspondenten. Nr. 63, Hamburg, 20. April 1790.

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zu
Nr. 63. des Hamburgischen unpartheyischen Correspondenten.


Am Dienstage, den 20 April 1790.


[Beginn Spaltensatz]

Unsere neuesten Nachrichten von St. Domingo sind
vom 2ten und 6ten Februar. Am 22sten Januar war
eine Provinzialversammlung zu Cap, in welcher be-
schlossen ward, daß alle Eigenthümer, welche sich jetzt
in Frankreich befinden, in Zeit von 8 Monaten in der
Colonie seyn sollen, um die Gefahr zu theilen, womit
selbige bedrohet werden, oder wenigstens uneinge-
schränkte Vollmachten an ihre zu ernennende Agenten
zu schicken. Zugleich wird ihnen verboten, sich in
Frankreich in die Angelegenheiten der Colonien zu
mischen, bey Strafe der Confiscation ihrer Einkünste.

Zu Lille, in Flandern, ist zwischen den daselbst in
Garnison liegenden Regimentern ein Streit gewesen,
wovon die ersten Nachrichten sehr schlimm lauteten,
der aber jetzt schon beygelegt ist.

Der Marschall von Segur hat sich im Journal de
Paris bereits gegen die Beschuldigungen verantwortet,
die ihm in der Vorrede des Herrn Camus zu der Aus-
gabe des rothen Buchs wegen der Pensionen gemacht
worden. Auch der Sohn desselben hat sich gegen die
ihm gemachten Vorwürfe verantwortet, und man
sieht, daß die Summen dieser Pensionen lange nicht
so groß gewesen, wie Herr Camus sie angegeben.

Madame, Tochter des Königs, gieng am Mitte-
wochen zum erstenmal zum heiligen Abendmahl. Vor-
her hielt der König eine rührende Anrede an selbige,
worinn er Jhr sagte, daß er bis jetzt nichts von dem
Unglücke gesagt habe, welches Er und seine Familie er-
leben müssen, daß Sie aber schon Verstand genung besitze,
solches wahrzunehmen. Er fügte hinzu, daß die Reli-
gion im Stande sey, dieses Unglück zu mildern, und
Er ermahnt die Prinzeßinn, sich dieses Mittels zu be-
dienen. Noch mehr, fährt der König fort, sey er über
das Unglück seiner Unterthanen gerührt, und Sie
möchte Jhr Gebet für das Wohl der Nation, als das
Gebet einer noch reinen und unschuldigen Seele,
mit dem seinigen vereinigen.

Die 240 Deputirten der Pariser Gemeine, welche
von ihren Districten zurückberufen worden, beschlossen
am Sonnabend, ihre Stellen niederzulegen, aber ihre
Geschäffte nicht eher zu endigen, bis andere an ihre
Stelle ernannt worden. Die Districte hatten beschlos-
sen, die Büste des Herrn Bailly auf das Rathhaus
aufzustellen; sie brachten es am Freytage dahin, und
es sollte mit einer ordentlichen Feyerlichkeit geschehen,
aber die Gemeine wollte dieses nicht, weil bey der
Aufrichtung anderer dergleichen Büsten keine Feyer-
lichkeit vorgenommen sey. Man erlaubte sich sogar
verschiedene Spöttereyen gegen dieses Brustbild, wor-
aus man sieht, daß die Uneinigkeit zwischen der Ge-
meine und ihrem Maire zunimmt.

Jn der Sitzung der Nationalversammlung vom 9ten
dieses ward decretirt, daß die Municipalitäten, welche
für Aßignationen geistliche Güter kaufen wollen, ge-
[Spaltenumbruch] hörige Caution machen sollen, um ihre Obligationen
einzulösen. -- Hierauf stattete Herr Anson im Namen
des Finanz Ausschusses einen langen Bericht über die
Errichtung und die Form der Aßignationen zur Bezah-
lung der geistlichen Güter ab, welche in Circulation
gesetzt werden sollen, um dem Mangel des baaren Gel-
des abzuhelfen. Diese Aßignationen, sagte er, wären
nothwendig, um die Kosten des Jahrs 1790 zu bestrei-
ten, wovon die Dauer der Constitution abhienge, und
hiezu würden 300 Millionen erfordert; sie wären
auch von dem sogenannten Papiergelde ganz verschie-
den, und hätten ihren inneren Werth, etc. etc. Herr
Necker habe nun diese Aßignationen auch gebilligt, die
Commerzstädte wünschten sie ebenfalls, etc. Hierauf
schlug er ein Decret von 18 Artikel vor, deren Haupt-
punkte darinn bestehen: 1) Die Schulden der Geist-
lichkeit sollen für Schulden der Nation angesehen wer-
den. 2) Die geistlichen Güter, welche verkauft wer-
den sollen, sind frey von aller Hypothek der allgemei-
nen Schuld der Geistlichkeit. 3) Die Aßignationen
sollen im ganzen Reiche Cours haben. 4) Sie sollen
41/2 Procent Jnteresse tragen. 5) Die Revenüen der
Domainen und geistlichen Güter sollen in die außer-
ordentliche Casse kommen, um die Jnteressen der
Aßignationen damit zu bezahlen, etc. etc. -- -- Nun
ward ein Brief von verschiedenen Kaufleuten, Manu-
facturisten, Bankiers, etc. aus verschiedenen Städten
vorgelesen, worinn sie sich beklagen, daß der Mangel
des baaren Geldes der Handlung und den Gewerben
einen tödtlichen Strich versetzt habe, und daß sie bloß
ihre Hoffnung auf die Aßignationen setzten. (Aller
dieser Anpreisungen der Aßignationen und ihres for-
cirten Courses ungeachtet, giebt es hier sehr einsichts-
volle Kaufleute, welche versichern, daß dieser forcirte
Cours der Aßignationen die traurigsten Folgen nach
sich ziehen, und vielleicht gar die Aufhebung der Na
tionalversammlung bewirken dürfte.) -- -- Hierauf
kam die Rede wieder auf die Zehnten und auf den Un-
terhalt der Priester. Man rechnet ihrer auf 48000
Für die Bischöse rechnet man jährlich 2 Millionen.
Der Erzbischof von Paris soll 50000 Livres haben,
(ehedem hat er wohl eine Million Einkünfte gehabt)
die in den Städten von mehr als 100000 Einwohnern,
25000 Livres, die übrigen 15000, und so verhältniß-
mäßig noch weniger. Die Landprediger werden zu-
sammen 22 Millionen, die Vicarien 17 kosten. Die
Pfarrer sollen jährlich jeder 1200, 1500, 1800 Livres
haben, nach der Größe ihrer Kirchsprengel, die Vaca-
rien 7 bis 900 Livres. Die Stadtprediger werden
6 Millionen, und ihre Vicarien 5 Millionen kosten, etc.
Ueberhaupt würde die Geistlichkeit dem Staate jähr-
lich 53 Millionen 500 Livres kosten. Die Prediger
sollen von allen Contributionen frey seyn. Jetzt kostet
die Geistlichkeit dem Staate 130 Millionen.

Jn der Sitzung vom 10ten wurden wieder verschie-

[Ende Spaltensatz]
Beylage
zu
Nr. 63. des Hamburgiſchen unpartheyiſchen Correſpondenten.


Am Dienſtage, den 20 April 1790.


[Beginn Spaltensatz]

Unſere neueſten Nachrichten von St. Domingo ſind
vom 2ten und 6ten Februar. Am 22ſten Januar war
eine Provinzialverſammlung zu Cap, in welcher be-
ſchloſſen ward, daß alle Eigenthuͤmer, welche ſich jetzt
in Frankreich befinden, in Zeit von 8 Monaten in der
Colonie ſeyn ſollen, um die Gefahr zu theilen, womit
ſelbige bedrohet werden, oder wenigſtens uneinge-
ſchraͤnkte Vollmachten an ihre zu ernennende Agenten
zu ſchicken. Zugleich wird ihnen verboten, ſich in
Frankreich in die Angelegenheiten der Colonien zu
miſchen, bey Strafe der Confiſcation ihrer Einkuͤnſte.

Zu Lille, in Flandern, iſt zwiſchen den daſelbſt in
Garniſon liegenden Regimentern ein Streit geweſen,
wovon die erſten Nachrichten ſehr ſchlimm lauteten,
der aber jetzt ſchon beygelegt iſt.

Der Marſchall von Segur hat ſich im Journal de
Paris bereits gegen die Beſchuldigungen verantwortet,
die ihm in der Vorrede des Herrn Camus zu der Aus-
gabe des rothen Buchs wegen der Penſionen gemacht
worden. Auch der Sohn deſſelben hat ſich gegen die
ihm gemachten Vorwuͤrfe verantwortet, und man
ſieht, daß die Summen dieſer Penſionen lange nicht
ſo groß geweſen, wie Herr Camus ſie angegeben.

Madame, Tochter des Koͤnigs, gieng am Mitte-
wochen zum erſtenmal zum heiligen Abendmahl. Vor-
her hielt der Koͤnig eine ruͤhrende Anrede an ſelbige,
worinn er Jhr ſagte, daß er bis jetzt nichts von dem
Ungluͤcke geſagt habe, welches Er und ſeine Familie er-
leben muͤſſen, daß Sie aber ſchon Verſtand genung beſitze,
ſolches wahrzunehmen. Er fuͤgte hinzu, daß die Reli-
gion im Stande ſey, dieſes Ungluͤck zu mildern, und
Er ermahnt die Prinzeßinn, ſich dieſes Mittels zu be-
dienen. Noch mehr, faͤhrt der Koͤnig fort, ſey er uͤber
das Ungluͤck ſeiner Unterthanen geruͤhrt, und Sie
moͤchte Jhr Gebet fuͤr das Wohl der Nation, als das
Gebet einer noch reinen und unſchuldigen Seele,
mit dem ſeinigen vereinigen.

Die 240 Deputirten der Pariſer Gemeine, welche
von ihren Diſtricten zuruͤckberufen worden, beſchloſſen
am Sonnabend, ihre Stellen niederzulegen, aber ihre
Geſchaͤffte nicht eher zu endigen, bis andere an ihre
Stelle ernannt worden. Die Diſtricte hatten beſchloſ-
ſen, die Buͤſte des Herrn Bailly auf das Rathhaus
aufzuſtellen; ſie brachten es am Freytage dahin, und
es ſollte mit einer ordentlichen Feyerlichkeit geſchehen,
aber die Gemeine wollte dieſes nicht, weil bey der
Aufrichtung anderer dergleichen Buͤſten keine Feyer-
lichkeit vorgenommen ſey. Man erlaubte ſich ſogar
verſchiedene Spoͤttereyen gegen dieſes Bruſtbild, wor-
aus man ſieht, daß die Uneinigkeit zwiſchen der Ge-
meine und ihrem Maire zunimmt.

Jn der Sitzung der Nationalverſammlung vom 9ten
dieſes ward decretirt, daß die Municipalitaͤten, welche
fuͤr Aßignationen geiſtliche Guͤter kaufen wollen, ge-
[Spaltenumbruch] hoͤrige Caution machen ſollen, um ihre Obligationen
einzuloͤſen. — Hierauf ſtattete Herr Anſon im Namen
des Finanz Ausſchuſſes einen langen Bericht uͤber die
Errichtung und die Form der Aßignationen zur Bezah-
lung der geiſtlichen Guͤter ab, welche in Circulation
geſetzt werden ſollen, um dem Mangel des baaren Gel-
des abzuhelfen. Dieſe Aßignationen, ſagte er, waͤren
nothwendig, um die Koſten des Jahrs 1790 zu beſtrei-
ten, wovon die Dauer der Conſtitution abhienge, und
hiezu wuͤrden 300 Millionen erfordert; ſie waͤren
auch von dem ſogenannten Papiergelde ganz verſchie-
den, und haͤtten ihren inneren Werth, ꝛc. ꝛc. Herr
Necker habe nun dieſe Aßignationen auch gebilligt, die
Commerzſtaͤdte wuͤnſchten ſie ebenfalls, ꝛc. Hierauf
ſchlug er ein Decret von 18 Artikel vor, deren Haupt-
punkte darinn beſtehen: 1) Die Schulden der Geiſt-
lichkeit ſollen fuͤr Schulden der Nation angeſehen wer-
den. 2) Die geiſtlichen Guͤter, welche verkauft wer-
den ſollen, ſind frey von aller Hypothek der allgemei-
nen Schuld der Geiſtlichkeit. 3) Die Aßignationen
ſollen im ganzen Reiche Cours haben. 4) Sie ſollen
4½ Procent Jntereſſe tragen. 5) Die Revenuͤen der
Domainen und geiſtlichen Guͤter ſollen in die außer-
ordentliche Caſſe kommen, um die Jntereſſen der
Aßignationen damit zu bezahlen, ꝛc. ꝛc. — — Nun
ward ein Brief von verſchiedenen Kaufleuten, Manu-
facturiſten, Bankiers, ꝛc. aus verſchiedenen Staͤdten
vorgeleſen, worinn ſie ſich beklagen, daß der Mangel
des baaren Geldes der Handlung und den Gewerben
einen toͤdtlichen Strich verſetzt habe, und daß ſie bloß
ihre Hoffnung auf die Aßignationen ſetzten. (Aller
dieſer Anpreiſungen der Aßignationen und ihres for-
cirten Courſes ungeachtet, giebt es hier ſehr einſichts-
volle Kaufleute, welche verſichern, daß dieſer forcirte
Cours der Aßignationen die traurigſten Folgen nach
ſich ziehen, und vielleicht gar die Aufhebung der Na
tionalverſammlung bewirken duͤrfte.) — — Hierauf
kam die Rede wieder auf die Zehnten und auf den Un-
terhalt der Prieſter. Man rechnet ihrer auf 48000
Fuͤr die Biſchoͤſe rechnet man jaͤhrlich 2 Millionen.
Der Erzbiſchof von Paris ſoll 50000 Livres haben,
(ehedem hat er wohl eine Million Einkuͤnfte gehabt)
die in den Staͤdten von mehr als 100000 Einwohnern,
25000 Livres, die uͤbrigen 15000, und ſo verhaͤltniß-
maͤßig noch weniger. Die Landprediger werden zu-
ſammen 22 Millionen, die Vicarien 17 koſten. Die
Pfarrer ſollen jaͤhrlich jeder 1200, 1500, 1800 Livres
haben, nach der Groͤße ihrer Kirchſprengel, die Vaca-
rien 7 bis 900 Livres. Die Stadtprediger werden
6 Millionen, und ihre Vicarien 5 Millionen koſten, ꝛc.
Ueberhaupt wuͤrde die Geiſtlichkeit dem Staate jaͤhr-
lich 53 Millionen 500 Livres koſten. Die Prediger
ſollen von allen Contributionen frey ſeyn. Jetzt koſtet
die Geiſtlichkeit dem Staate 130 Millionen.

Jn der Sitzung vom 10ten wurden wieder verſchie-

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[[5]/0005] Beylage zu Nr. 63. des Hamburgiſchen unpartheyiſchen Correſpondenten. Am Dienſtage, den 20 April 1790. Schreiben aus Paris, vom 12 April. Unſere neueſten Nachrichten von St. Domingo ſind vom 2ten und 6ten Februar. Am 22ſten Januar war eine Provinzialverſammlung zu Cap, in welcher be- ſchloſſen ward, daß alle Eigenthuͤmer, welche ſich jetzt in Frankreich befinden, in Zeit von 8 Monaten in der Colonie ſeyn ſollen, um die Gefahr zu theilen, womit ſelbige bedrohet werden, oder wenigſtens uneinge- ſchraͤnkte Vollmachten an ihre zu ernennende Agenten zu ſchicken. Zugleich wird ihnen verboten, ſich in Frankreich in die Angelegenheiten der Colonien zu miſchen, bey Strafe der Confiſcation ihrer Einkuͤnſte. Zu Lille, in Flandern, iſt zwiſchen den daſelbſt in Garniſon liegenden Regimentern ein Streit geweſen, wovon die erſten Nachrichten ſehr ſchlimm lauteten, der aber jetzt ſchon beygelegt iſt. Der Marſchall von Segur hat ſich im Journal de Paris bereits gegen die Beſchuldigungen verantwortet, die ihm in der Vorrede des Herrn Camus zu der Aus- gabe des rothen Buchs wegen der Penſionen gemacht worden. Auch der Sohn deſſelben hat ſich gegen die ihm gemachten Vorwuͤrfe verantwortet, und man ſieht, daß die Summen dieſer Penſionen lange nicht ſo groß geweſen, wie Herr Camus ſie angegeben. Madame, Tochter des Koͤnigs, gieng am Mitte- wochen zum erſtenmal zum heiligen Abendmahl. Vor- her hielt der Koͤnig eine ruͤhrende Anrede an ſelbige, worinn er Jhr ſagte, daß er bis jetzt nichts von dem Ungluͤcke geſagt habe, welches Er und ſeine Familie er- leben muͤſſen, daß Sie aber ſchon Verſtand genung beſitze, ſolches wahrzunehmen. Er fuͤgte hinzu, daß die Reli- gion im Stande ſey, dieſes Ungluͤck zu mildern, und Er ermahnt die Prinzeßinn, ſich dieſes Mittels zu be- dienen. Noch mehr, faͤhrt der Koͤnig fort, ſey er uͤber das Ungluͤck ſeiner Unterthanen geruͤhrt, und Sie moͤchte Jhr Gebet fuͤr das Wohl der Nation, als das Gebet einer noch reinen und unſchuldigen Seele, mit dem ſeinigen vereinigen. Die 240 Deputirten der Pariſer Gemeine, welche von ihren Diſtricten zuruͤckberufen worden, beſchloſſen am Sonnabend, ihre Stellen niederzulegen, aber ihre Geſchaͤffte nicht eher zu endigen, bis andere an ihre Stelle ernannt worden. Die Diſtricte hatten beſchloſ- ſen, die Buͤſte des Herrn Bailly auf das Rathhaus aufzuſtellen; ſie brachten es am Freytage dahin, und es ſollte mit einer ordentlichen Feyerlichkeit geſchehen, aber die Gemeine wollte dieſes nicht, weil bey der Aufrichtung anderer dergleichen Buͤſten keine Feyer- lichkeit vorgenommen ſey. Man erlaubte ſich ſogar verſchiedene Spoͤttereyen gegen dieſes Bruſtbild, wor- aus man ſieht, daß die Uneinigkeit zwiſchen der Ge- meine und ihrem Maire zunimmt. Jn der Sitzung der Nationalverſammlung vom 9ten dieſes ward decretirt, daß die Municipalitaͤten, welche fuͤr Aßignationen geiſtliche Guͤter kaufen wollen, ge- hoͤrige Caution machen ſollen, um ihre Obligationen einzuloͤſen. — Hierauf ſtattete Herr Anſon im Namen des Finanz Ausſchuſſes einen langen Bericht uͤber die Errichtung und die Form der Aßignationen zur Bezah- lung der geiſtlichen Guͤter ab, welche in Circulation geſetzt werden ſollen, um dem Mangel des baaren Gel- des abzuhelfen. Dieſe Aßignationen, ſagte er, waͤren nothwendig, um die Koſten des Jahrs 1790 zu beſtrei- ten, wovon die Dauer der Conſtitution abhienge, und hiezu wuͤrden 300 Millionen erfordert; ſie waͤren auch von dem ſogenannten Papiergelde ganz verſchie- den, und haͤtten ihren inneren Werth, ꝛc. ꝛc. Herr Necker habe nun dieſe Aßignationen auch gebilligt, die Commerzſtaͤdte wuͤnſchten ſie ebenfalls, ꝛc. Hierauf ſchlug er ein Decret von 18 Artikel vor, deren Haupt- punkte darinn beſtehen: 1) Die Schulden der Geiſt- lichkeit ſollen fuͤr Schulden der Nation angeſehen wer- den. 2) Die geiſtlichen Guͤter, welche verkauft wer- den ſollen, ſind frey von aller Hypothek der allgemei- nen Schuld der Geiſtlichkeit. 3) Die Aßignationen ſollen im ganzen Reiche Cours haben. 4) Sie ſollen 4½ Procent Jntereſſe tragen. 5) Die Revenuͤen der Domainen und geiſtlichen Guͤter ſollen in die außer- ordentliche Caſſe kommen, um die Jntereſſen der Aßignationen damit zu bezahlen, ꝛc. ꝛc. — — Nun ward ein Brief von verſchiedenen Kaufleuten, Manu- facturiſten, Bankiers, ꝛc. aus verſchiedenen Staͤdten vorgeleſen, worinn ſie ſich beklagen, daß der Mangel des baaren Geldes der Handlung und den Gewerben einen toͤdtlichen Strich verſetzt habe, und daß ſie bloß ihre Hoffnung auf die Aßignationen ſetzten. (Aller dieſer Anpreiſungen der Aßignationen und ihres for- cirten Courſes ungeachtet, giebt es hier ſehr einſichts- volle Kaufleute, welche verſichern, daß dieſer forcirte Cours der Aßignationen die traurigſten Folgen nach ſich ziehen, und vielleicht gar die Aufhebung der Na tionalverſammlung bewirken duͤrfte.) — — Hierauf kam die Rede wieder auf die Zehnten und auf den Un- terhalt der Prieſter. Man rechnet ihrer auf 48000 Fuͤr die Biſchoͤſe rechnet man jaͤhrlich 2 Millionen. Der Erzbiſchof von Paris ſoll 50000 Livres haben, (ehedem hat er wohl eine Million Einkuͤnfte gehabt) die in den Staͤdten von mehr als 100000 Einwohnern, 25000 Livres, die uͤbrigen 15000, und ſo verhaͤltniß- maͤßig noch weniger. Die Landprediger werden zu- ſammen 22 Millionen, die Vicarien 17 koſten. Die Pfarrer ſollen jaͤhrlich jeder 1200, 1500, 1800 Livres haben, nach der Groͤße ihrer Kirchſprengel, die Vaca- rien 7 bis 900 Livres. Die Stadtprediger werden 6 Millionen, und ihre Vicarien 5 Millionen koſten, ꝛc. Ueberhaupt wuͤrde die Geiſtlichkeit dem Staate jaͤhr- lich 53 Millionen 500 Livres koſten. Die Prediger ſollen von allen Contributionen frey ſeyn. Jetzt koſtet die Geiſtlichkeit dem Staate 130 Millionen. Jn der Sitzung vom 10ten wurden wieder verſchie-

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Zitationshilfe: Staats- und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheyischen Correspondenten. Nr. 63, Hamburg, 20. April 1790, S. [5]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_632004_1790/5>, abgerufen am 21.11.2024.