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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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laufende Nummern hingewiesen ist, enthält die größeren erläu-
ternden Verordnungen theils in extenso, theils extractweise. Die
Zahl aller in dem Handbuche angeführten Cab.-Ordr., Rescr.,
Public. etc., welche die Gesetzgebung bis zum Schlusse des Jahres
1846. umfassen, beträgt über 600.

Mit aufrichtigem Danke werde ich jeden begründeten Tadel
gegen das Werk, welches dem Wohlwollen des Publicums hiermit
angelegentlich empfohlen sei, annehmen.

Berlin, im Juli 1847.

A. H.

laufende Nummern hingewieſen iſt, enthält die größeren erläu-
ternden Verordnungen theils in extenso, theils extractweiſe. Die
Zahl aller in dem Handbuche angeführten Cab.-Ordr., Reſcr.,
Public. ꝛc., welche die Geſetzgebung bis zum Schluſſe des Jahres
1846. umfaſſen, beträgt über 600.

Mit aufrichtigem Danke werde ich jeden begründeten Tadel
gegen das Werk, welches dem Wohlwollen des Publicums hiermit
angelegentlich empfohlen ſei, annehmen.

Berlin, im Juli 1847.

A. H.

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[IV/0010] laufende Nummern hingewieſen iſt, enthält die größeren erläu- ternden Verordnungen theils in extenso, theils extractweiſe. Die Zahl aller in dem Handbuche angeführten Cab.-Ordr., Reſcr., Public. ꝛc., welche die Geſetzgebung bis zum Schluſſe des Jahres 1846. umfaſſen, beträgt über 600. Mit aufrichtigem Danke werde ich jeden begründeten Tadel gegen das Werk, welches dem Wohlwollen des Publicums hiermit angelegentlich empfohlen ſei, annehmen. Berlin, im Juli 1847. A. H.

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. IV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/10>, abgerufen am 21.11.2024.