Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

Bild:
<< vorherige Seite
Vorwort.

Die wohlwollende Aufnahme, welche das von mir her-
ausgegebene "Handbuch der kirchlichen Gesetzgebung
Preußens"
(Berlin, 1846. Heymann.) erfahren hat, veran-
laßte mich, ein ähnliches Werk über die preuß. Schulgesetzgebung
zu bearbeiten. Ungeachtet der jenem Werke zu Theil gewordenen
öffentlichen Empfehlungen der hohen Behörden in den Provinzen
Brandenburg, Posen und Schlesien etc. und der nicht ungünstigen
Beurtheilungen in theologischen Zeitschriften verkenne ich jedoch
keineswegs die Fehler jener Bearbeitung. Auch das vorliegende
Handbuch, welches ich dem Publicum übergebe, wird von Mängeln
wohl nicht frei sein. Es erreicht indessen mehr als zur Hälfte
seinen Zweck, wenn es die vorhandene Lücke in diesem Zweige der
Literatur einigermaßen auszufüllen, und namentlich den hohen
Behörden das zeitraubende Beantworten vielfacher Anfragen zu
ersparen vermag.

Den Inhalt der einzelnen Abtheilungen giebt das Verzeichniß
genau an. Der "Anhang", auf welchen im Terte durch fort-

Vorwort.

Die wohlwollende Aufnahme, welche das von mir her-
ausgegebene „Handbuch der kirchlichen Geſetzgebung
Preußens“
(Berlin, 1846. Heymann.) erfahren hat, veran-
laßte mich, ein ähnliches Werk über die preuß. Schulgeſetzgebung
zu bearbeiten. Ungeachtet der jenem Werke zu Theil gewordenen
öffentlichen Empfehlungen der hohen Behörden in den Provinzen
Brandenburg, Poſen und Schleſien ꝛc. und der nicht ungünſtigen
Beurtheilungen in theologiſchen Zeitſchriften verkenne ich jedoch
keineswegs die Fehler jener Bearbeitung. Auch das vorliegende
Handbuch, welches ich dem Publicum übergebe, wird von Mängeln
wohl nicht frei ſein. Es erreicht indeſſen mehr als zur Hälfte
ſeinen Zweck, wenn es die vorhandene Lücke in dieſem Zweige der
Literatur einigermaßen auszufüllen, und namentlich den hohen
Behörden das zeitraubende Beantworten vielfacher Anfragen zu
erſparen vermag.

Den Inhalt der einzelnen Abtheilungen giebt das Verzeichniß
genau an. Der „Anhang“, auf welchen im Terte durch fort-

<TEI>
  <text>
    <front>
      <pb facs="#f0009" n="[III]"/>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#g">Vorwort.</hi> </hi> </head><lb/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
        <p>Die wohlwollende Aufnahme, welche das von mir her-<lb/>
ausgegebene <hi rendition="#g">&#x201E;Handbuch der kirchlichen Ge&#x017F;etzgebung<lb/>
Preußens&#x201C;</hi> (Berlin, 1846. Heymann.) erfahren hat, veran-<lb/>
laßte mich, ein ähnliches Werk über die preuß. Schulge&#x017F;etzgebung<lb/>
zu bearbeiten. Ungeachtet der jenem Werke zu Theil gewordenen<lb/>
öffentlichen Empfehlungen der hohen Behörden in den Provinzen<lb/>
Brandenburg, Po&#x017F;en und Schle&#x017F;ien &#xA75B;c. und der nicht ungün&#x017F;tigen<lb/>
Beurtheilungen in theologi&#x017F;chen Zeit&#x017F;chriften verkenne ich jedoch<lb/>
keineswegs die Fehler jener Bearbeitung. Auch das <hi rendition="#g">vorliegende</hi><lb/>
Handbuch, welches ich dem Publicum übergebe, wird von Mängeln<lb/>
wohl nicht frei &#x017F;ein. Es erreicht inde&#x017F;&#x017F;en mehr als zur Hälfte<lb/>
&#x017F;einen Zweck, wenn es die vorhandene Lücke in die&#x017F;em Zweige der<lb/>
Literatur einigermaßen auszufüllen, und namentlich den hohen<lb/>
Behörden das zeitraubende Beantworten vielfacher Anfragen zu<lb/>
er&#x017F;paren vermag.</p><lb/>
        <p>Den Inhalt der einzelnen Abtheilungen giebt das Verzeichniß<lb/>
genau an. Der <hi rendition="#g">&#x201E;Anhang&#x201C;,</hi> auf welchen im Terte durch fort-<lb/></p>
      </div>
    </front>
  </text>
</TEI>
[[III]/0009] Vorwort. Die wohlwollende Aufnahme, welche das von mir her- ausgegebene „Handbuch der kirchlichen Geſetzgebung Preußens“ (Berlin, 1846. Heymann.) erfahren hat, veran- laßte mich, ein ähnliches Werk über die preuß. Schulgeſetzgebung zu bearbeiten. Ungeachtet der jenem Werke zu Theil gewordenen öffentlichen Empfehlungen der hohen Behörden in den Provinzen Brandenburg, Poſen und Schleſien ꝛc. und der nicht ungünſtigen Beurtheilungen in theologiſchen Zeitſchriften verkenne ich jedoch keineswegs die Fehler jener Bearbeitung. Auch das vorliegende Handbuch, welches ich dem Publicum übergebe, wird von Mängeln wohl nicht frei ſein. Es erreicht indeſſen mehr als zur Hälfte ſeinen Zweck, wenn es die vorhandene Lücke in dieſem Zweige der Literatur einigermaßen auszufüllen, und namentlich den hohen Behörden das zeitraubende Beantworten vielfacher Anfragen zu erſparen vermag. Den Inhalt der einzelnen Abtheilungen giebt das Verzeichniß genau an. Der „Anhang“, auf welchen im Terte durch fort-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/9
Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. [III]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/9>, abgerufen am 21.11.2024.