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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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und darum auf diesem Wege nicht leicht zu einiger Freiheit der Dar-
stellung gelangen.

Hiernächst ist es unerläßlich, den Kindern zur Abfassung der ge-
wöhnlichsten Geschäftsaufsätze, einer Rechnung, einer Quittung, eines
Schuldscheins, einer Bescheinigung, einer Anzeige, eines Geschäftsbriefes
u. s. w. Anleitung zu geben. Am einfachsten und zweckmäßigsten kann
dies geschehen, wenn den Schülern anfangs zweckmäßige Formulare
solcher Aufsätze zum Abschreiben vorgelegt werden, wenn ihnen an
diesen Mustern gezeigt wird, worauf es bei Aufsätzen jeder Art an-
komme, und wenn sie endlich angeleitet werden, nach den ihnen vor-
gelegten Mustern andre Aufsätze derselben Art nach vorgeschriebenen
Angaben anzufertigen. Die Abschriften sowohl, als die eigenen Ar-
beiten der bessern Schüler, können benutzt werden, ihre Mitschüler im
Lesen einer mehr oder minder leserlichen Handschrift zu üben, was
durch lithographirte Schriftstücke nicht so vollständig und nicht ohne
Kosten erreicht werden kann. Es ist uns unter der großen Anzahl
sogenannter Briefsteller keiner bekannt, der eine ausreichende Anzahl
zweckmäßig gewählter Muster für jede Gattung von Geschäftsaufsätzen
enthielte, doch werden die Lehrer, denen es an guten Mustern fehlt,
aus folgenden Werken:

1) Der Schreiber in der Gewerbe-, Sonntags- und Bürgerschule
von G. Schulz. Preis 25 Sgr.
2) Formulare für das Geschäftsleben von Herzsprung Berlin,
bei Heymann. Preis 1 Thlr 71/2 Sgr.

die nöthigen Formulare entnehmen, und diese zugleich als Vorlege-
blätter für den kalligraphischen Unterricht benutzen können.

Wir wünschen, daß vorstehende Andeutungen vollständig und so-
bald als möglich zur Kenntniß sämmtlicher Herren Geistlichen und
Schullehrer der Provinz Brandenburg gelangen. Wir lassen deshalb
den Herren Superintendenten und Schulinspectoren diese Circular-
Verfügung in 4 Abdrücken zugehen, mit dem Auftrage, dieselbe nach
angemessenen Abtheilungen unter den Geistlichen und Schullehrern
Ihres Aufsichtskreises in Umlauf zu setzen, sie in den Schullehrer-
Conferenzen zum Gegenstande der Besprechung zu machen und auf
deren Ausführung in geeigneter Weise hinzuwirken. Von den Herren
Geistlichen dürfen wir erwarten, daß sie den Inhalt dieser Verfügung

und darum auf dieſem Wege nicht leicht zu einiger Freiheit der Dar-
ſtellung gelangen.

Hiernächſt iſt es unerläßlich, den Kindern zur Abfaſſung der ge-
wöhnlichſten Geſchäftsaufſätze, einer Rechnung, einer Quittung, eines
Schuldſcheins, einer Beſcheinigung, einer Anzeige, eines Geſchäftsbriefes
u. ſ. w. Anleitung zu geben. Am einfachſten und zweckmäßigſten kann
dies geſchehen, wenn den Schülern anfangs zweckmäßige Formulare
ſolcher Aufſätze zum Abſchreiben vorgelegt werden, wenn ihnen an
dieſen Muſtern gezeigt wird, worauf es bei Aufſätzen jeder Art an-
komme, und wenn ſie endlich angeleitet werden, nach den ihnen vor-
gelegten Muſtern andre Aufſätze derſelben Art nach vorgeſchriebenen
Angaben anzufertigen. Die Abſchriften ſowohl, als die eigenen Ar-
beiten der beſſern Schüler, können benutzt werden, ihre Mitſchüler im
Leſen einer mehr oder minder leſerlichen Handſchrift zu üben, was
durch lithographirte Schriftſtücke nicht ſo vollſtändig und nicht ohne
Koſten erreicht werden kann. Es iſt uns unter der großen Anzahl
ſogenannter Briefſteller keiner bekannt, der eine ausreichende Anzahl
zweckmäßig gewählter Muſter für jede Gattung von Geſchäftsaufſätzen
enthielte, doch werden die Lehrer, denen es an guten Muſtern fehlt,
aus folgenden Werken:

1) Der Schreiber in der Gewerbe-, Sonntags- und Bürgerſchule
von G. Schulz. Preis 25 Sgr.
2) Formulare für das Geſchäftsleben von Herzſprung Berlin,
bei Heymann. Preis 1 Thlr 7½ Sgr.

die nöthigen Formulare entnehmen, und dieſe zugleich als Vorlege-
blätter für den kalligraphiſchen Unterricht benutzen können.

Wir wünſchen, daß vorſtehende Andeutungen vollſtändig und ſo-
bald als möglich zur Kenntniß ſämmtlicher Herren Geiſtlichen und
Schullehrer der Provinz Brandenburg gelangen. Wir laſſen deshalb
den Herren Superintendenten und Schulinſpectoren dieſe Circular-
Verfügung in 4 Abdrücken zugehen, mit dem Auftrage, dieſelbe nach
angemeſſenen Abtheilungen unter den Geiſtlichen und Schullehrern
Ihres Aufſichtskreiſes in Umlauf zu ſetzen, ſie in den Schullehrer-
Conferenzen zum Gegenſtande der Beſprechung zu machen und auf
deren Ausführung in geeigneter Weiſe hinzuwirken. Von den Herren
Geiſtlichen dürfen wir erwarten, daß ſie den Inhalt dieſer Verfügung

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[186/0200] und darum auf dieſem Wege nicht leicht zu einiger Freiheit der Dar- ſtellung gelangen. Hiernächſt iſt es unerläßlich, den Kindern zur Abfaſſung der ge- wöhnlichſten Geſchäftsaufſätze, einer Rechnung, einer Quittung, eines Schuldſcheins, einer Beſcheinigung, einer Anzeige, eines Geſchäftsbriefes u. ſ. w. Anleitung zu geben. Am einfachſten und zweckmäßigſten kann dies geſchehen, wenn den Schülern anfangs zweckmäßige Formulare ſolcher Aufſätze zum Abſchreiben vorgelegt werden, wenn ihnen an dieſen Muſtern gezeigt wird, worauf es bei Aufſätzen jeder Art an- komme, und wenn ſie endlich angeleitet werden, nach den ihnen vor- gelegten Muſtern andre Aufſätze derſelben Art nach vorgeſchriebenen Angaben anzufertigen. Die Abſchriften ſowohl, als die eigenen Ar- beiten der beſſern Schüler, können benutzt werden, ihre Mitſchüler im Leſen einer mehr oder minder leſerlichen Handſchrift zu üben, was durch lithographirte Schriftſtücke nicht ſo vollſtändig und nicht ohne Koſten erreicht werden kann. Es iſt uns unter der großen Anzahl ſogenannter Briefſteller keiner bekannt, der eine ausreichende Anzahl zweckmäßig gewählter Muſter für jede Gattung von Geſchäftsaufſätzen enthielte, doch werden die Lehrer, denen es an guten Muſtern fehlt, aus folgenden Werken: 1) Der Schreiber in der Gewerbe-, Sonntags- und Bürgerſchule von G. Schulz. Preis 25 Sgr. 2) Formulare für das Geſchäftsleben von Herzſprung Berlin, bei Heymann. Preis 1 Thlr 7½ Sgr. die nöthigen Formulare entnehmen, und dieſe zugleich als Vorlege- blätter für den kalligraphiſchen Unterricht benutzen können. Wir wünſchen, daß vorſtehende Andeutungen vollſtändig und ſo- bald als möglich zur Kenntniß ſämmtlicher Herren Geiſtlichen und Schullehrer der Provinz Brandenburg gelangen. Wir laſſen deshalb den Herren Superintendenten und Schulinſpectoren dieſe Circular- Verfügung in 4 Abdrücken zugehen, mit dem Auftrage, dieſelbe nach angemeſſenen Abtheilungen unter den Geiſtlichen und Schullehrern Ihres Aufſichtskreiſes in Umlauf zu ſetzen, ſie in den Schullehrer- Conferenzen zum Gegenſtande der Beſprechung zu machen und auf deren Ausführung in geeigneter Weiſe hinzuwirken. Von den Herren Geiſtlichen dürfen wir erwarten, daß ſie den Inhalt dieſer Verfügung

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/200>, abgerufen am 21.11.2024.