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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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der übrigen Kinder aufgefordert, ihre beiden Buchstaben herzusagen
und auf ihren Täfelchen zu zeigen. Sobald sie die Buchstaben
kennen, werden sie gleich zum Buchstabiren angeführt.

In der dritten Vormittagsstunde wird geschrieben
und buchstabirt, imgleichen werden die Buchstaben gelernt
.

1) Die größern Kinder schreiben in der ersten halben Stunde und in
der andern halben Stunde wird ihnen ihre Arbeit corrigirt, und
damit kein Kind in der Correctur übergangen werde, so hält sich
der Schulmeister ein Verzeichniß von den Schreibkindern, welche
nach der Ordnung ihre Schreibbücher aufweisen, und wo er den
vorigen Tag aufgehört, da fängt er den folgenden Tag wieder an:
damit auf solche Art ein jedes Kind wöchentlich etliche Mal zur
Correctur komme. Wobei noch dies besonders zu bemerken, daß
jederzeit die linke Seite des Papiers im Schreibebuche corrigirt
werden muß. Hingegen muß der Schüler auf der rechten Seite
des Schreibebuches eben das Pensum, so zur Linken hingeschrieben
war, wieder schreiben, dergestalt, daß er dasjenige, was der Schul-
meister zur Linken corrigirt hatte, nunmehro, da er eben dasselbe
abermal schreibet, auch nach der geschehenen Correctur verbessere.
2) Die Buchstabir- und A. B. C.-Schüler werden in der Zeit,
da die größern schreiben, dergestalt vorgenommen, daß jene im
Buchstabiren exercirt und ihnen die Leseregeln bekannt gemacht
werden; diesen aber der Unterschied der lauten und stummen Buch-
staben beigebracht wird. Unter dem Corrigiren der größern werden
ihnen ein und das andere Mal die Wochensprüche vorgesagt.
Gegen das Ende der dritten Vormittagsstunde werden die Kinder
zum Gebet ermuntert, und wenn der Schulmeister solches verrichtet,
auch noch den monatlichen Psalm oder etwas aus dem monatlichen
Liede vorgelesen, so werden die Kinder aus der Schule in der
Stille nach Hause dimittirt. Der Schulmeister sieht ihnen nach,
wie sie sich auf dem Wege betragen, damit sie nicht durch Leicht-
sinnigkeit und Bosheit in den Wind schlagen, was ihnen mit
vieler Mühe beigebracht worden.

In der ersten Nachmittagsstunde versammeln sich die Kinder
unter Aufsicht des Schulmeisters, und nachdem einige Verse gesungen
und der monatliche Psalm gelesen, so wird ihnen der Inhalt der

der übrigen Kinder aufgefordert, ihre beiden Buchſtaben herzuſagen
und auf ihren Täfelchen zu zeigen. Sobald ſie die Buchſtaben
kennen, werden ſie gleich zum Buchſtabiren angeführt.

In der dritten Vormittagsſtunde wird geſchrieben
und buchſtabirt, imgleichen werden die Buchſtaben gelernt
.

1) Die größern Kinder ſchreiben in der erſten halben Stunde und in
der andern halben Stunde wird ihnen ihre Arbeit corrigirt, und
damit kein Kind in der Correctur übergangen werde, ſo hält ſich
der Schulmeiſter ein Verzeichniß von den Schreibkindern, welche
nach der Ordnung ihre Schreibbücher aufweiſen, und wo er den
vorigen Tag aufgehört, da fängt er den folgenden Tag wieder an:
damit auf ſolche Art ein jedes Kind wöchentlich etliche Mal zur
Correctur komme. Wobei noch dies beſonders zu bemerken, daß
jederzeit die linke Seite des Papiers im Schreibebuche corrigirt
werden muß. Hingegen muß der Schüler auf der rechten Seite
des Schreibebuches eben das Penſum, ſo zur Linken hingeſchrieben
war, wieder ſchreiben, dergeſtalt, daß er dasjenige, was der Schul-
meiſter zur Linken corrigirt hatte, nunmehro, da er eben daſſelbe
abermal ſchreibet, auch nach der geſchehenen Correctur verbeſſere.
2) Die Buchſtabir- und A. B. C.-Schüler werden in der Zeit,
da die größern ſchreiben, dergeſtalt vorgenommen, daß jene im
Buchſtabiren exercirt und ihnen die Leſeregeln bekannt gemacht
werden; dieſen aber der Unterſchied der lauten und ſtummen Buch-
ſtaben beigebracht wird. Unter dem Corrigiren der größern werden
ihnen ein und das andere Mal die Wochenſprüche vorgeſagt.
Gegen das Ende der dritten Vormittagsſtunde werden die Kinder
zum Gebet ermuntert, und wenn der Schulmeiſter ſolches verrichtet,
auch noch den monatlichen Pſalm oder etwas aus dem monatlichen
Liede vorgeleſen, ſo werden die Kinder aus der Schule in der
Stille nach Hauſe dimittirt. Der Schulmeiſter ſieht ihnen nach,
wie ſie ſich auf dem Wege betragen, damit ſie nicht durch Leicht-
ſinnigkeit und Bosheit in den Wind ſchlagen, was ihnen mit
vieler Mühe beigebracht worden.

In der erſten Nachmittagsſtunde verſammeln ſich die Kinder
unter Aufſicht des Schulmeiſters, und nachdem einige Verſe geſungen
und der monatliche Pſalm geleſen, ſo wird ihnen der Inhalt der

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[496/0510] der übrigen Kinder aufgefordert, ihre beiden Buchſtaben herzuſagen und auf ihren Täfelchen zu zeigen. Sobald ſie die Buchſtaben kennen, werden ſie gleich zum Buchſtabiren angeführt. In der dritten Vormittagsſtunde wird geſchrieben und buchſtabirt, imgleichen werden die Buchſtaben gelernt. 1) Die größern Kinder ſchreiben in der erſten halben Stunde und in der andern halben Stunde wird ihnen ihre Arbeit corrigirt, und damit kein Kind in der Correctur übergangen werde, ſo hält ſich der Schulmeiſter ein Verzeichniß von den Schreibkindern, welche nach der Ordnung ihre Schreibbücher aufweiſen, und wo er den vorigen Tag aufgehört, da fängt er den folgenden Tag wieder an: damit auf ſolche Art ein jedes Kind wöchentlich etliche Mal zur Correctur komme. Wobei noch dies beſonders zu bemerken, daß jederzeit die linke Seite des Papiers im Schreibebuche corrigirt werden muß. Hingegen muß der Schüler auf der rechten Seite des Schreibebuches eben das Penſum, ſo zur Linken hingeſchrieben war, wieder ſchreiben, dergeſtalt, daß er dasjenige, was der Schul- meiſter zur Linken corrigirt hatte, nunmehro, da er eben daſſelbe abermal ſchreibet, auch nach der geſchehenen Correctur verbeſſere. 2) Die Buchſtabir- und A. B. C.-Schüler werden in der Zeit, da die größern ſchreiben, dergeſtalt vorgenommen, daß jene im Buchſtabiren exercirt und ihnen die Leſeregeln bekannt gemacht werden; dieſen aber der Unterſchied der lauten und ſtummen Buch- ſtaben beigebracht wird. Unter dem Corrigiren der größern werden ihnen ein und das andere Mal die Wochenſprüche vorgeſagt. Gegen das Ende der dritten Vormittagsſtunde werden die Kinder zum Gebet ermuntert, und wenn der Schulmeiſter ſolches verrichtet, auch noch den monatlichen Pſalm oder etwas aus dem monatlichen Liede vorgeleſen, ſo werden die Kinder aus der Schule in der Stille nach Hauſe dimittirt. Der Schulmeiſter ſieht ihnen nach, wie ſie ſich auf dem Wege betragen, damit ſie nicht durch Leicht- ſinnigkeit und Bosheit in den Wind ſchlagen, was ihnen mit vieler Mühe beigebracht worden. In der erſten Nachmittagsſtunde verſammeln ſich die Kinder unter Aufſicht des Schulmeiſters, und nachdem einige Verſe geſungen und der monatliche Pſalm geleſen, ſo wird ihnen der Inhalt der

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 496. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/510>, abgerufen am 22.11.2024.