Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.Angemessenheit des Ausdrucks, Unklarheit der Gedanken, und erhebliche Vernachlässigung der Rechtschreibung und der Inter- punction begründen gerechte Zweifel über die Befähigung des Abiturienten; 2) wenn im Lateinischen seine schriftlichen Arbeiten ohne Fehler gegen die Grammatik und ohne grobe Germanismen abgefaßt sind, und einige Gewandtheit im Ausdrucke zeigen, und er die weniger schwierigen Reden und philosophischen Schriften des Cicero, sowie von den Geschichtschreibern den Sallust und Livius und von den Dichtern die Eclogen und die Aeneide Virgil's und die Oden des Horaz im Ganzen mit Leichtigkeit versteht, sicher in der Quan- tität ist, und über die gewöhnlichen Versmaaße genügende Aus- kunft geben kann; 3) wenn er in Ansehung der griechischen Sprache in der For- menlehre und den Hauptregeln der Syntax fest ist, und die Iliade und Odyssee, das erste und fünfte bis neunte Buch des Herodot, Xenophon's Cyropädie und Anabasis, sowie die leich- teren und kürzeren Platonischen Dialoge, auch ohne vorherge- gangene Präparation versteht; 4) wenn im Französischen seine schriftliche Arbeit im Ganzen fehlerlos ist, und er eine in Rücksicht auf Inhalt und Sprache nicht zu schwierige Stelle eines Dichters oder Prosaikers mit Geläufigkeit übersetzt; 5) wenn er eine deutliche und wohlbegründete Kenntniß der christ- lichen Glaubens- und Sittenlehre, verbunden mit einer allgemeinen Uebersicht der Geschichte der christlichen Religion, nachgewiesen; 6) wenn er in Hinsicht auf die Mathematik, Fertigkeit in den Rechnungen des gemeinen Lebens nach ihren auf die Proportions- lehre gegründeten Principien, Sicherheit in der Lehre von den Potenzen und Wurzeln und von den Progressionen, ferner in den Elementen der Algebra und der Geometrie, sowohl der ebenen als körperlichen, Bekanntschaft mit der Lehre von den Combi- nationen und mit dem binomischen Lehrsatze, Leichtigkeit in der Behandlung der Gleichungen des ersten und zweiten Grades und im Gebrauche der Logarithmen, eine geübte Auffassung in der ebenen Trigonometrie, und hauptsächlich eine klare Einsicht Angemeſſenheit des Ausdrucks, Unklarheit der Gedanken, und erhebliche Vernachläſſigung der Rechtſchreibung und der Inter- punction begründen gerechte Zweifel über die Befähigung des Abiturienten; 2) wenn im Lateiniſchen ſeine ſchriftlichen Arbeiten ohne Fehler gegen die Grammatik und ohne grobe Germanismen abgefaßt ſind, und einige Gewandtheit im Ausdrucke zeigen, und er die weniger ſchwierigen Reden und philoſophiſchen Schriften des Cicero, ſowie von den Geſchichtſchreibern den Salluſt und Livius und von den Dichtern die Eclogen und die Aeneide Virgil’s und die Oden des Horaz im Ganzen mit Leichtigkeit verſteht, ſicher in der Quan- tität iſt, und über die gewöhnlichen Versmaaße genügende Aus- kunft geben kann; 3) wenn er in Anſehung der griechiſchen Sprache in der For- menlehre und den Hauptregeln der Syntax feſt iſt, und die Iliade und Odyſſee, das erſte und fünfte bis neunte Buch des Herodot, Xenophon’s Cyropädie und Anabaſis, ſowie die leich- teren und kürzeren Platoniſchen Dialoge, auch ohne vorherge- gangene Präparation verſteht; 4) wenn im Franzöſiſchen ſeine ſchriftliche Arbeit im Ganzen fehlerlos iſt, und er eine in Rückſicht auf Inhalt und Sprache nicht zu ſchwierige Stelle eines Dichters oder Proſaikers mit Geläufigkeit überſetzt; 5) wenn er eine deutliche und wohlbegründete Kenntniß der chriſt- lichen Glaubens- und Sittenlehre, verbunden mit einer allgemeinen Ueberſicht der Geſchichte der chriſtlichen Religion, nachgewieſen; 6) wenn er in Hinſicht auf die Mathematik, Fertigkeit in den Rechnungen des gemeinen Lebens nach ihren auf die Proportions- lehre gegründeten Principien, Sicherheit in der Lehre von den Potenzen und Wurzeln und von den Progreſſionen, ferner in den Elementen der Algebra und der Geometrie, ſowohl der ebenen als körperlichen, Bekanntſchaft mit der Lehre von den Combi- nationen und mit dem binomiſchen Lehrſatze, Leichtigkeit in der Behandlung der Gleichungen des erſten und zweiten Grades und im Gebrauche der Logarithmen, eine geübte Auffaſſung in der ebenen Trigonometrie, und hauptſächlich eine klare Einſicht <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <list> <item><pb facs="#f0546" n="532"/> Angemeſſenheit des Ausdrucks, Unklarheit der Gedanken, und<lb/> erhebliche Vernachläſſigung der Rechtſchreibung und der Inter-<lb/> punction begründen gerechte Zweifel über die Befähigung des<lb/> Abiturienten;</item><lb/> <item>2) wenn im <hi rendition="#g">Lateiniſchen</hi> ſeine ſchriftlichen Arbeiten ohne Fehler<lb/> gegen die Grammatik und ohne grobe Germanismen abgefaßt ſind,<lb/> und einige Gewandtheit im Ausdrucke zeigen, und er die weniger<lb/> ſchwierigen Reden und philoſophiſchen Schriften des Cicero, ſowie<lb/> von den Geſchichtſchreibern den Salluſt und Livius und von<lb/> den Dichtern die Eclogen und die Aeneide Virgil’s und die Oden<lb/> des Horaz im Ganzen mit Leichtigkeit verſteht, ſicher in der Quan-<lb/> tität iſt, und über die gewöhnlichen Versmaaße genügende Aus-<lb/> kunft geben kann;</item><lb/> <item>3) wenn er in Anſehung der <hi rendition="#g">griechiſchen Sprache</hi> in der For-<lb/> menlehre und den Hauptregeln der Syntax feſt iſt, und die<lb/> Iliade und Odyſſee, das erſte und fünfte bis neunte Buch des<lb/> Herodot, Xenophon’s Cyropädie und Anabaſis, ſowie die leich-<lb/> teren und kürzeren Platoniſchen Dialoge, auch ohne vorherge-<lb/> gangene Präparation verſteht;</item><lb/> <item>4) wenn im <hi rendition="#g">Franzöſiſchen</hi> ſeine ſchriftliche Arbeit im Ganzen<lb/> fehlerlos iſt, und er eine in Rückſicht auf Inhalt und Sprache<lb/> nicht zu ſchwierige Stelle eines Dichters oder Proſaikers mit<lb/> Geläufigkeit überſetzt;</item><lb/> <item>5) wenn er eine deutliche und wohlbegründete Kenntniß der <hi rendition="#g">chriſt-<lb/> lichen Glaubens</hi>- und <hi rendition="#g">Sittenlehre</hi>, verbunden mit einer<lb/> allgemeinen Ueberſicht der Geſchichte der chriſtlichen Religion,<lb/> nachgewieſen;</item><lb/> <item>6) wenn er in Hinſicht auf die <hi rendition="#g">Mathematik</hi>, Fertigkeit in den<lb/> Rechnungen des gemeinen Lebens nach ihren auf die Proportions-<lb/> lehre gegründeten Principien, Sicherheit in der Lehre von den<lb/> Potenzen und Wurzeln und von den Progreſſionen, ferner in den<lb/> Elementen der Algebra und der Geometrie, ſowohl der ebenen<lb/> als körperlichen, Bekanntſchaft mit der Lehre von den Combi-<lb/> nationen und mit dem binomiſchen Lehrſatze, Leichtigkeit in der<lb/> Behandlung der Gleichungen des erſten und zweiten Grades<lb/> und im Gebrauche der Logarithmen, eine geübte Auffaſſung in<lb/> der ebenen Trigonometrie, und hauptſächlich eine klare Einſicht<lb/></item> </list> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [532/0546]
Angemeſſenheit des Ausdrucks, Unklarheit der Gedanken, und
erhebliche Vernachläſſigung der Rechtſchreibung und der Inter-
punction begründen gerechte Zweifel über die Befähigung des
Abiturienten;
2) wenn im Lateiniſchen ſeine ſchriftlichen Arbeiten ohne Fehler
gegen die Grammatik und ohne grobe Germanismen abgefaßt ſind,
und einige Gewandtheit im Ausdrucke zeigen, und er die weniger
ſchwierigen Reden und philoſophiſchen Schriften des Cicero, ſowie
von den Geſchichtſchreibern den Salluſt und Livius und von
den Dichtern die Eclogen und die Aeneide Virgil’s und die Oden
des Horaz im Ganzen mit Leichtigkeit verſteht, ſicher in der Quan-
tität iſt, und über die gewöhnlichen Versmaaße genügende Aus-
kunft geben kann;
3) wenn er in Anſehung der griechiſchen Sprache in der For-
menlehre und den Hauptregeln der Syntax feſt iſt, und die
Iliade und Odyſſee, das erſte und fünfte bis neunte Buch des
Herodot, Xenophon’s Cyropädie und Anabaſis, ſowie die leich-
teren und kürzeren Platoniſchen Dialoge, auch ohne vorherge-
gangene Präparation verſteht;
4) wenn im Franzöſiſchen ſeine ſchriftliche Arbeit im Ganzen
fehlerlos iſt, und er eine in Rückſicht auf Inhalt und Sprache
nicht zu ſchwierige Stelle eines Dichters oder Proſaikers mit
Geläufigkeit überſetzt;
5) wenn er eine deutliche und wohlbegründete Kenntniß der chriſt-
lichen Glaubens- und Sittenlehre, verbunden mit einer
allgemeinen Ueberſicht der Geſchichte der chriſtlichen Religion,
nachgewieſen;
6) wenn er in Hinſicht auf die Mathematik, Fertigkeit in den
Rechnungen des gemeinen Lebens nach ihren auf die Proportions-
lehre gegründeten Principien, Sicherheit in der Lehre von den
Potenzen und Wurzeln und von den Progreſſionen, ferner in den
Elementen der Algebra und der Geometrie, ſowohl der ebenen
als körperlichen, Bekanntſchaft mit der Lehre von den Combi-
nationen und mit dem binomiſchen Lehrſatze, Leichtigkeit in der
Behandlung der Gleichungen des erſten und zweiten Grades
und im Gebrauche der Logarithmen, eine geübte Auffaſſung in
der ebenen Trigonometrie, und hauptſächlich eine klare Einſicht
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |