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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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Umständen sie mit Genehmigung des academ. Gerichts Darlehne auf-
nehmen können. 68. 69.; ihr Besuch fremder Universitäten. 71. 72.
Superintendent, Schulinspection durch denselben. 6. 13. 15.; dessen Ver-
hältniß zur Schuldeputation. 14.; dessen Pflichten als Schul-
aufseher. 40.; ihre Beförderung der Obstbaumzucht in den Schulen.
137.; die Aufsicht derselben über die Schulen. 236.; Schulvisita-
tionsordnung
für dieselben. 239. (s. auch Aufsicht.)
Suspension. (s. Amtssuspension.)
T.
Tagelöhner, ihre Unterstützung Seitens der Gutsherrschaft bei Schul-
kosten. 33.
Taubstummen-Anstalten, die Verbreitung des Unterrichts in den-
selben. 338.; Anstellung der Lehrer an denselben. 340.; Dotirung;
Prämie
. 341.; ihre Errichtung in einzelnen Provinzen. 342. 352.;
Nachweisungen der Zöglinge in denselben. 342.; Unterricht in den-
selben. 343.; in Berlin. 352.
Töchterschulen, die Aufsicht über dieselben. 187.; Unterweisung in den
Handarbeiten. 188.; die Erstattung der Wittwencassenbei-
träge
der Lehrer an denselben; Privaterziehungsanstalten; Beauf-
sichtigung
der Unterrichtsanstalten für junge Mädchen. 188.; Prü-
fung
und Zulassung der Lehrerinnen an denselben. 190. (s. auch
Schulen.)
Turnen. 289. Gestattung desselben bei den Gymnasien. 292.; die
Errichtung bei den Seminaren, Stadtschulen etc. 293.; die Mit-
wirkung der Regierung bei der Einrichtung desselben. 300.; die
Theilnahme der Schüler an demselben. 301.; für die weibliche
Jugend. 303.
U.
Universitäten sind Anstalten zum Unterrichte der Jugend in den Wissen-
schaften
. 3.; Prüfung der Moralität der bei denselben anzustellen-
den Lehrer. 51.; Prüfung der zu denselben abgehenden Schüler. 53.;
haben die Rechte privilegirter Corporationen. 54.; ihre innere
Verfassung. 54.; ihre Portofreiheit. 54.; ihre Gerichts-
barkeit
, academische Disciplin und Polizeigewalt. 55.; die Lehrer an
denselben genießen die Rechte der Königl. Beamten. 55.; Aufnahme
der Studirenden auf dens. 56.; Relegation der Studenten. 56.;
ihre Aufsicht über die Studien und Lebensart der Studenten. 57.;
Ausübung der academischen Disciplin. 58.; Gesetze für die-
selben. 59.; Verbot geheimer Verbindungen auf denselben 61.; Ver-
fügung der Relegation etc. gegen Studirende. 62.; Ertheilung von
Zeugnissen Seitens derselben; der Besuch fremder Universitäten.
71. 72.
Universitätslehrer, genießen die Rechte der Königl. Beamten; ihre
Rangverhältnisse, Dienstentlassung; haben kein Recht auf Steuer-
freiheit
. 55.; Honorare und deren Stundung. 65. 66.
Umſtänden ſie mit Genehmigung des academ. Gerichts Darlehne auf-
nehmen können. 68. 69.; ihr Beſuch fremder Univerſitäten. 71. 72.
Superintendent, Schulinſpection durch denſelben. 6. 13. 15.; deſſen Ver-
hältniß zur Schuldeputation. 14.; deſſen Pflichten als Schul-
aufſeher. 40.; ihre Beförderung der Obſtbaumzucht in den Schulen.
137.; die Aufſicht derſelben über die Schulen. 236.; Schulviſita-
tionsordnung
für dieſelben. 239. (ſ. auch Aufſicht.)
Suspenſion. (ſ. Amtsſuspenſion.)
T.
Tagelöhner, ihre Unterſtützung Seitens der Gutsherrſchaft bei Schul-
koſten. 33.
Taubſtummen-Anſtalten, die Verbreitung des Unterrichts in den-
ſelben. 338.; Anſtellung der Lehrer an denſelben. 340.; Dotirung;
Prämie
. 341.; ihre Errichtung in einzelnen Provinzen. 342. 352.;
Nachweiſungen der Zöglinge in denſelben. 342.; Unterricht in den-
ſelben. 343.; in Berlin. 352.
Töchterſchulen, die Aufſicht über dieſelben. 187.; Unterweiſung in den
Handarbeiten. 188.; die Erſtattung der Wittwencaſſenbei-
träge
der Lehrer an denſelben; Privaterziehungsanſtalten; Beauf-
ſichtigung
der Unterrichtsanſtalten für junge Mädchen. 188.; Prü-
fung
und Zulaſſung der Lehrerinnen an denſelben. 190. (ſ. auch
Schulen.)
Turnen. 289. Geſtattung deſſelben bei den Gymnaſien. 292.; die
Errichtung bei den Seminaren, Stadtſchulen ꝛc. 293.; die Mit-
wirkung der Regierung bei der Einrichtung deſſelben. 300.; die
Theilnahme der Schüler an demſelben. 301.; für die weibliche
Jugend. 303.
U.
Univerſitäten ſind Anſtalten zum Unterrichte der Jugend in den Wiſſen-
ſchaften
. 3.; Prüfung der Moralität der bei denſelben anzuſtellen-
den Lehrer. 51.; Prüfung der zu denſelben abgehenden Schüler. 53.;
haben die Rechte privilegirter Corporationen. 54.; ihre innere
Verfaſſung. 54.; ihre Portofreiheit. 54.; ihre Gerichts-
barkeit
, academiſche Disciplin und Polizeigewalt. 55.; die Lehrer an
denſelben genießen die Rechte der Königl. Beamten. 55.; Aufnahme
der Studirenden auf denſ. 56.; Relegation der Studenten. 56.;
ihre Aufſicht über die Studien und Lebensart der Studenten. 57.;
Ausübung der academiſchen Disciplin. 58.; Geſetze für die-
ſelben. 59.; Verbot geheimer Verbindungen auf denſelben 61.; Ver-
fügung der Relegation ꝛc. gegen Studirende. 62.; Ertheilung von
Zeugniſſen Seitens derſelben; der Beſuch fremder Univerſitäten.
71. 72.
Univerſitätslehrer, genießen die Rechte der Königl. Beamten; ihre
Rangverhältniſſe, Dienſtentlaſſung; haben kein Recht auf Steuer-
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. 55.; Honorare und deren Stundung. 65. 66.
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[628/0642] Umſtänden ſie mit Genehmigung des academ. Gerichts Darlehne auf- nehmen können. 68. 69.; ihr Beſuch fremder Univerſitäten. 71. 72. Superintendent, Schulinſpection durch denſelben. 6. 13. 15.; deſſen Ver- hältniß zur Schuldeputation. 14.; deſſen Pflichten als Schul- aufſeher. 40.; ihre Beförderung der Obſtbaumzucht in den Schulen. 137.; die Aufſicht derſelben über die Schulen. 236.; Schulviſita- tionsordnung für dieſelben. 239. (ſ. auch Aufſicht.) Suspenſion. (ſ. Amtsſuspenſion.) T. Tagelöhner, ihre Unterſtützung Seitens der Gutsherrſchaft bei Schul- koſten. 33. Taubſtummen-Anſtalten, die Verbreitung des Unterrichts in den- ſelben. 338.; Anſtellung der Lehrer an denſelben. 340.; Dotirung; Prämie. 341.; ihre Errichtung in einzelnen Provinzen. 342. 352.; Nachweiſungen der Zöglinge in denſelben. 342.; Unterricht in den- ſelben. 343.; in Berlin. 352. Töchterſchulen, die Aufſicht über dieſelben. 187.; Unterweiſung in den Handarbeiten. 188.; die Erſtattung der Wittwencaſſenbei- träge der Lehrer an denſelben; Privaterziehungsanſtalten; Beauf- ſichtigung der Unterrichtsanſtalten für junge Mädchen. 188.; Prü- fung und Zulaſſung der Lehrerinnen an denſelben. 190. (ſ. auch Schulen.) Turnen. 289. Geſtattung deſſelben bei den Gymnaſien. 292.; die Errichtung bei den Seminaren, Stadtſchulen ꝛc. 293.; die Mit- wirkung der Regierung bei der Einrichtung deſſelben. 300.; die Theilnahme der Schüler an demſelben. 301.; für die weibliche Jugend. 303. U. Univerſitäten ſind Anſtalten zum Unterrichte der Jugend in den Wiſſen- ſchaften. 3.; Prüfung der Moralität der bei denſelben anzuſtellen- den Lehrer. 51.; Prüfung der zu denſelben abgehenden Schüler. 53.; haben die Rechte privilegirter Corporationen. 54.; ihre innere Verfaſſung. 54.; ihre Portofreiheit. 54.; ihre Gerichts- barkeit, academiſche Disciplin und Polizeigewalt. 55.; die Lehrer an denſelben genießen die Rechte der Königl. Beamten. 55.; Aufnahme der Studirenden auf denſ. 56.; Relegation der Studenten. 56.; ihre Aufſicht über die Studien und Lebensart der Studenten. 57.; Ausübung der academiſchen Disciplin. 58.; Geſetze für die- ſelben. 59.; Verbot geheimer Verbindungen auf denſelben 61.; Ver- fügung der Relegation ꝛc. gegen Studirende. 62.; Ertheilung von Zeugniſſen Seitens derſelben; der Beſuch fremder Univerſitäten. 71. 72. Univerſitätslehrer, genießen die Rechte der Königl. Beamten; ihre Rangverhältniſſe, Dienſtentlaſſung; haben kein Recht auf Steuer- freiheit. 55.; Honorare und deren Stundung. 65. 66.

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 628. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/642>, abgerufen am 22.11.2024.