Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.Unterhaltung der Schulen liegt den Hausvätern ob. 30.; durch aus- wärtige Grundbesitzer. 31.; durch die Gutsherrschaft. 31.; der Schulhäuser. 34. 35.; Beitragspflicht der ehemals sächs. Grund- besitzer zur Unterhaltung der Schulen. 36.; der Schulhäuser, wenn sie Küsterwohnungen sind. 37.; muß von allen Gemeine- mitgliedern geleistet werden. 37. Unterricht. (s. Schulunterricht.) Unterrichtsanstalten für Mädchen zur Erlernung weiblicher Hand- arbeiten. 5.; die Anwendung der deutschen und poln. Sprache bei denselben im Großherzogthum Posen. 90 seq.; Pensionirung der an höheren Unterrichtsanstalten beschäftigten Lehrer. 96.; für junge Mädchen in Erlernung weiblicher Handarbeiten. 188. (s. auch Schulen.) Untersuchung gegen Schullehrer. 25. 26. 27. (s. auch Pensionirung. Schullehrer.) V. Veräußerung der Realitäten von Schulanstalten. 16. 18. Vereidigung der Schullehrer. 20. 21. 22. Volksschulen, Anstellung der Candidaten an denselben. 22.; Unter- weisung in den Handarbeiten in dens. 143.; Einführung neuer Lehrbücher in dens. 152.; Behandlung des Sprachunterrichts in denselben. 168. W. Waisencassen, provinzielle für Schullehrer. 412., Waisenhäuser, die Oberaufsicht über dieselben. 304. Das Grundgesetz des Waisenhauses zu Potsdam. 304.; die Postfreipässe der Zög- linge derselben; die Errichtung des Waisenhauses zu Glienicke. 318.; die Mitwirkung der Stadtverordneten bei Vermögensverwaltung derselben. 335. Winkelschulen sollen nicht geduldet werden. 5. Wittwenverpflegungsanstalten, der Einkauf in die Königl. 359.; Abänder. im Regl. ders. 378. Nachweis des Beitritts Seitens der Beamten. 380. Verpflichtung der Schullehrer zum Beitritte. 381. Etatsnachweisung. 382. Befugniß der Beamten zur Herab- setzung der Wittwenpension. 385. Beitritt der Geistlichen u. Lehrer zu denselben. 387. Einkauf in die Schulenburg'sche W. 388. Bei- tritt der Beamten zu derselben. 411. Z. Zeugnisse, Ertheilung ders. an die Gymnasialschüler; kein Schüler soll ohne ein solches eutlassen werden. 53.; der Studirenden. 56. Von academischen Zeugnissen. 71.; der Seminaristen. 78. (s. auch Schulen.) Unterhaltung der Schulen liegt den Hausvätern ob. 30.; durch aus- wärtige Grundbeſitzer. 31.; durch die Gutsherrſchaft. 31.; der Schulhäuſer. 34. 35.; Beitragspflicht der ehemals ſächſ. Grund- beſitzer zur Unterhaltung der Schulen. 36.; der Schulhäuſer, wenn ſie Küſterwohnungen ſind. 37.; muß von allen Gemeine- mitgliedern geleiſtet werden. 37. Unterricht. (ſ. Schulunterricht.) Unterrichtsanſtalten für Mädchen zur Erlernung weiblicher Hand- arbeiten. 5.; die Anwendung der deutſchen und poln. Sprache bei denſelben im Großherzogthum Poſen. 90 seq.; Penſionirung der an höheren Unterrichtsanſtalten beſchäftigten Lehrer. 96.; für junge Mädchen in Erlernung weiblicher Handarbeiten. 188. (ſ. auch Schulen.) Unterſuchung gegen Schullehrer. 25. 26. 27. (ſ. auch Penſionirung. Schullehrer.) V. Veräußerung der Realitäten von Schulanſtalten. 16. 18. Vereidigung der Schullehrer. 20. 21. 22. Volksſchulen, Anſtellung der Candidaten an denſelben. 22.; Unter- weiſung in den Handarbeiten in denſ. 143.; Einführung neuer Lehrbücher in denſ. 152.; Behandlung des Sprachunterrichts in denſelben. 168. W. Waiſencaſſen, provinzielle für Schullehrer. 412., Waiſenhäuſer, die Oberaufſicht über dieſelben. 304. Das Grundgeſetz des Waiſenhauſes zu Potsdam. 304.; die Poſtfreipäſſe der Zög- linge derſelben; die Errichtung des Waiſenhauſes zu Glienicke. 318.; die Mitwirkung der Stadtverordneten bei Vermögensverwaltung derſelben. 335. Winkelſchulen ſollen nicht geduldet werden. 5. Wittwenverpflegungsanſtalten, der Einkauf in die Königl. 359.; Abänder. im Regl. derſ. 378. Nachweis des Beitritts Seitens der Beamten. 380. Verpflichtung der Schullehrer zum Beitritte. 381. Etatsnachweiſung. 382. Befugniß der Beamten zur Herab- ſetzung der Wittwenpenſion. 385. Beitritt der Geiſtlichen u. Lehrer zu denſelben. 387. Einkauf in die Schulenburg’ſche W. 388. Bei- tritt der Beamten zu derſelben. 411. Z. Zeugniſſe, Ertheilung derſ. an die Gymnaſialſchüler; kein Schüler ſoll ohne ein ſolches eutlaſſen werden. 53.; der Studirenden. 56. Von academiſchen Zeugniſſen. 71.; der Seminariſten. 78. (ſ. auch Schulen.) <TEI> <text> <back> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0643" n="629"/> <list> <item><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Unterhaltung</hi></hi> der Schulen liegt den <hi rendition="#g">Hausvätern</hi> ob. 30.; durch aus-<lb/> wärtige <hi rendition="#g">Grundbeſitzer</hi>. 31.; durch die <hi rendition="#g">Gutsherrſchaft</hi>. 31.; der<lb/><hi rendition="#g">Schulhäuſer</hi>. 34. 35.; Beitragspflicht der ehemals <hi rendition="#g">ſächſ. 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Schulhäuſer. 34. 35.; Beitragspflicht der ehemals ſächſ. Grund-
beſitzer zur Unterhaltung der Schulen. 36.; der Schulhäuſer,
wenn ſie Küſterwohnungen ſind. 37.; muß von allen Gemeine-
mitgliedern geleiſtet werden. 37.
Unterricht. (ſ. Schulunterricht.)
Unterrichtsanſtalten für Mädchen zur Erlernung weiblicher Hand-
arbeiten. 5.; die Anwendung der deutſchen und poln. Sprache bei
denſelben im Großherzogthum Poſen. 90 seq.; Penſionirung der an
höheren Unterrichtsanſtalten beſchäftigten Lehrer. 96.; für junge Mädchen
in Erlernung weiblicher Handarbeiten. 188. (ſ. auch Schulen.)
Unterſuchung gegen Schullehrer. 25. 26. 27. (ſ. auch Penſionirung.
Schullehrer.)
V.
Veräußerung der Realitäten von Schulanſtalten. 16. 18.
Vereidigung der Schullehrer. 20. 21. 22.
Volksſchulen, Anſtellung der Candidaten an denſelben. 22.; Unter-
weiſung in den Handarbeiten in denſ. 143.; Einführung neuer
Lehrbücher in denſ. 152.; Behandlung des Sprachunterrichts
in denſelben. 168.
W.
Waiſencaſſen, provinzielle für Schullehrer. 412.,
Waiſenhäuſer, die Oberaufſicht über dieſelben. 304. Das Grundgeſetz
des Waiſenhauſes zu Potsdam. 304.; die Poſtfreipäſſe der Zög-
linge derſelben; die Errichtung des Waiſenhauſes zu Glienicke. 318.;
die Mitwirkung der Stadtverordneten bei Vermögensverwaltung
derſelben. 335.
Winkelſchulen ſollen nicht geduldet werden. 5.
Wittwenverpflegungsanſtalten, der Einkauf in die Königl. 359.;
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tritt der Beamten zu derſelben. 411.
Z.
Zeugniſſe, Ertheilung derſ. an die Gymnaſialſchüler; kein Schüler
ſoll ohne ein ſolches eutlaſſen werden. 53.; der Studirenden. 56.
Von academiſchen Zeugniſſen. 71.; der Seminariſten. 78. (ſ.
auch Schulen.)
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