zwar keiner Gesellschaft; aber mußte er bey diesen Beschrän- kungen nicht dennoch von selbst das Monopol weniger reicher Häuser werden?
9. Die Herrschaft der Portugiesen in Ostin- dien dauerte in diesem Zeitraum unter den beyden Kö- nigen Emanuel dem Großen (+ 1521) und Jo- hann III. (+ 1557) nicht nur fort, sondern ward noch vergrößert; noch mehr aber der Umfang ihres Han- dels. Es war die Politik dieser Fürsten, die Vice- könige wenigstens alle drey Jahre zu verändern; ob zum Vortheil oder Schaden ihrer Besitzungen, ist schwer zu entscheiden. Hätte nur in Indien selber jemals Friede werden können! Aber dieß war un- möglich; da die Mongolen (Mohren, Muhame- daner) sich aus dem Besitz des Indischen Zwischen- handels durchaus nicht verdrängen lassen wollten.
Festsetzung der Portugiesen auf Ceylon seit 1520, be- sonders zu Columbo und Point Gales. Monopol des Zimmt- handels. -- Nur die Küsten der Insel gehörten ihnen aber wirklich. Einnahme von Diu 1529; Festsetzung in Cam- boja; und, von den Molucken aus, Verbreitung nach Su- matra, Java, Celebes und Borneo. Waren auch nicht allenthalben feste Niederlassungen, so besuchten sie doch die dortigen Märkte.
10. Vorzüglich waren es jedoch die bereits an- geknüpfte Verbindung mit China, und der eröffnete Zutritt in Japan, die den Umfang ihres Handels vergrößerten. Wesentlich trugen dazu die von den Je-
suiten
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
zwar keiner Geſellſchaft; aber mußte er bey dieſen Beſchraͤn- kungen nicht dennoch von ſelbſt das Monopol weniger reicher Haͤuſer werden?
9. Die Herrſchaft der Portugieſen in Oſtin- dien dauerte in dieſem Zeitraum unter den beyden Koͤ- nigen Emanuel dem Großen († 1521) und Jo- hann III. († 1557) nicht nur fort, ſondern ward noch vergroͤßert; noch mehr aber der Umfang ihres Han- dels. Es war die Politik dieſer Fuͤrſten, die Vice- koͤnige wenigſtens alle drey Jahre zu veraͤndern; ob zum Vortheil oder Schaden ihrer Beſitzungen, iſt ſchwer zu entſcheiden. Haͤtte nur in Indien ſelber jemals Friede werden koͤnnen! Aber dieß war un- moͤglich; da die Mongolen (Mohren, Muhame- daner) ſich aus dem Beſitz des Indiſchen Zwiſchen- handels durchaus nicht verdraͤngen laſſen wollten.
Feſtſetzung der Portugieſen auf Ceylon ſeit 1520, be- ſonders zu Columbo und Point Gales. Monopol des Zimmt- handels. — Nur die Kuͤſten der Inſel gehoͤrten ihnen aber wirklich. Einnahme von Diu 1529; Feſtſetzung in Cam- boja; und, von den Molucken aus, Verbreitung nach Su- matra, Java, Celebes und Borneo. Waren auch nicht allenthalben feſte Niederlaſſungen, ſo beſuchten ſie doch die dortigen Maͤrkte.
10. Vorzuͤglich waren es jedoch die bereits an- geknuͤpfte Verbindung mit China, und der eroͤffnete Zutritt in Japan, die den Umfang ihres Handels vergroͤßerten. Weſentlich trugen dazu die von den Je-
ſuiten
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0126"n="88"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">I.</hi> Per. <hirendition="#aq">I.</hi> Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.</hi></fw><lb/><hirendition="#et">zwar keiner Geſellſchaft; aber mußte er bey dieſen Beſchraͤn-<lb/>
kungen nicht dennoch von ſelbſt das Monopol weniger reicher<lb/>
Haͤuſer werden?</hi></p><lb/><p>9. Die Herrſchaft der <hirendition="#g">Portugieſen</hi> in Oſtin-<lb/>
dien dauerte in dieſem Zeitraum unter den beyden Koͤ-<lb/>
nigen Emanuel dem Großen († 1521) und Jo-<lb/>
hann <hirendition="#aq">III.</hi> († 1557) nicht nur fort, ſondern ward noch<lb/>
vergroͤßert; noch mehr aber der Umfang ihres Han-<lb/>
dels. Es war die Politik dieſer Fuͤrſten, die Vice-<lb/>
koͤnige wenigſtens alle drey Jahre zu veraͤndern; ob<lb/>
zum Vortheil oder Schaden ihrer Beſitzungen, iſt<lb/>ſchwer zu entſcheiden. Haͤtte nur in Indien ſelber<lb/>
jemals Friede werden koͤnnen! Aber dieß war un-<lb/>
moͤglich; da die <hirendition="#g">Mongolen</hi> (Mohren, Muhame-<lb/>
daner) ſich aus dem Beſitz des Indiſchen Zwiſchen-<lb/>
handels durchaus nicht verdraͤngen laſſen wollten.</p><lb/><p><hirendition="#et">Feſtſetzung der Portugieſen auf <hirendition="#g">Ceylon</hi>ſeit 1520, be-<lb/>ſonders zu Columbo und Point Gales. Monopol des Zimmt-<lb/>
handels. — Nur die Kuͤſten der Inſel gehoͤrten ihnen aber<lb/>
wirklich. Einnahme von <hirendition="#g">Diu</hi> 1529; Feſtſetzung in <hirendition="#g">Cam-<lb/>
boja</hi>; und, von den Molucken aus, Verbreitung nach <hirendition="#g">Su-<lb/>
matra, Java, Celebes</hi> und <hirendition="#g">Borneo</hi>. Waren auch<lb/>
nicht allenthalben feſte Niederlaſſungen, ſo beſuchten ſie doch<lb/>
die dortigen Maͤrkte.</hi></p><lb/><p>10. Vorzuͤglich waren es jedoch die bereits an-<lb/>
geknuͤpfte Verbindung mit <hirendition="#g">China</hi>, und der eroͤffnete<lb/>
Zutritt in <hirendition="#g">Japan</hi>, die den Umfang ihres Handels<lb/>
vergroͤßerten. Weſentlich trugen dazu die von den Je-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ſuiten</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[88/0126]
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
zwar keiner Geſellſchaft; aber mußte er bey dieſen Beſchraͤn-
kungen nicht dennoch von ſelbſt das Monopol weniger reicher
Haͤuſer werden?
9. Die Herrſchaft der Portugieſen in Oſtin-
dien dauerte in dieſem Zeitraum unter den beyden Koͤ-
nigen Emanuel dem Großen († 1521) und Jo-
hann III. († 1557) nicht nur fort, ſondern ward noch
vergroͤßert; noch mehr aber der Umfang ihres Han-
dels. Es war die Politik dieſer Fuͤrſten, die Vice-
koͤnige wenigſtens alle drey Jahre zu veraͤndern; ob
zum Vortheil oder Schaden ihrer Beſitzungen, iſt
ſchwer zu entſcheiden. Haͤtte nur in Indien ſelber
jemals Friede werden koͤnnen! Aber dieß war un-
moͤglich; da die Mongolen (Mohren, Muhame-
daner) ſich aus dem Beſitz des Indiſchen Zwiſchen-
handels durchaus nicht verdraͤngen laſſen wollten.
Feſtſetzung der Portugieſen auf Ceylon ſeit 1520, be-
ſonders zu Columbo und Point Gales. Monopol des Zimmt-
handels. — Nur die Kuͤſten der Inſel gehoͤrten ihnen aber
wirklich. Einnahme von Diu 1529; Feſtſetzung in Cam-
boja; und, von den Molucken aus, Verbreitung nach Su-
matra, Java, Celebes und Borneo. Waren auch
nicht allenthalben feſte Niederlaſſungen, ſo beſuchten ſie doch
die dortigen Maͤrkte.
10. Vorzuͤglich waren es jedoch die bereits an-
geknuͤpfte Verbindung mit China, und der eroͤffnete
Zutritt in Japan, die den Umfang ihres Handels
vergroͤßerten. Weſentlich trugen dazu die von den Je-
ſuiten
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/126>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.