Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

Bild:
<< vorherige Seite
I. Per. I. Th. Gesch. d. südl. Eur. Staatensyst.

22. Die Verhältnisse mit auswärtigen
Staaten wurden bey der Republik der vereinigten
Niederlande und der Schweiz dahin bestimmt, daß sie
als völlig unabhängig von dem Deutschen Reiche an-
erkannt wurden.

23. Die durch diesen schrecklichen Krieg verur-
sachten Resultate scheinen, in Rücksicht des veränder-
ten Länderbesitzes, viel geringer, als man in mehre-
ren Zeitpuncten desselben hätte erwarten dürfen, und
höchst wahrscheinlich erfolgt seyn würden, wären nicht
mit der Hinwegraffung Gustav Adolph's und Wallen-
stein's aus der Mitte ihrer Laufbahn auch ihre Ent-
würfe oder Hoffnungen vereitelt. Aber seine Folgen
trafen doch nicht bloß Deutschland, sondern auch das
Europäische Staatensystem überhaupt.

24. Der Deutsche Staatskörper erhielt da-
durch seine festen Formen, die durch den bald
1662nachher zu Regensburg fixirten beständigen
Reichstag
noch mehr bestimmt wurden. Die
Kayserliche Macht war jetzt gesetzmäßig auf das äu-
ßerste beschränkt; die Fürsten waren im vollen Sinne
Regenten ihrer Länder, das Wohl Deutschlands war
an die Territorial- nicht an die Reichsregierung ge-
knüpft. War diese Verfassung gut? -- Sie ent-
sprach dem Willen und dem Charakter der Nation,

die
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.

22. Die Verhaͤltniſſe mit auswaͤrtigen
Staaten wurden bey der Republik der vereinigten
Niederlande und der Schweiz dahin beſtimmt, daß ſie
als voͤllig unabhaͤngig von dem Deutſchen Reiche an-
erkannt wurden.

23. Die durch dieſen ſchrecklichen Krieg verur-
ſachten Reſultate ſcheinen, in Ruͤckſicht des veraͤnder-
ten Laͤnderbeſitzes, viel geringer, als man in mehre-
ren Zeitpuncten deſſelben haͤtte erwarten duͤrfen, und
hoͤchſt wahrſcheinlich erfolgt ſeyn wuͤrden, waͤren nicht
mit der Hinwegraffung Guſtav Adolph's und Wallen-
ſtein's aus der Mitte ihrer Laufbahn auch ihre Ent-
wuͤrfe oder Hoffnungen vereitelt. Aber ſeine Folgen
trafen doch nicht bloß Deutſchland, ſondern auch das
Europaͤiſche Staatenſyſtem uͤberhaupt.

24. Der Deutſche Staatskoͤrper erhielt da-
durch ſeine feſten Formen, die durch den bald
1662nachher zu Regensburg fixirten beſtaͤndigen
Reichstag
noch mehr beſtimmt wurden. Die
Kayſerliche Macht war jetzt geſetzmaͤßig auf das aͤu-
ßerſte beſchraͤnkt; die Fuͤrſten waren im vollen Sinne
Regenten ihrer Laͤnder, das Wohl Deutſchlands war
an die Territorial- nicht an die Reichsregierung ge-
knuͤpft. War dieſe Verfaſſung gut? — Sie ent-
ſprach dem Willen und dem Charakter der Nation,

die
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <pb facs="#f0198" n="160"/>
                <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">I.</hi> Per. <hi rendition="#aq">I.</hi> Th. Ge&#x017F;ch. d. &#x017F;u&#x0364;dl. Eur. Staaten&#x017F;y&#x017F;t.</hi> </fw><lb/>
                <p>22. Die Verha&#x0364;ltni&#x017F;&#x017F;e mit <hi rendition="#g">auswa&#x0364;rtigen</hi><lb/>
Staaten wurden bey der Republik der vereinigten<lb/>
Niederlande und der Schweiz dahin be&#x017F;timmt, daß &#x017F;ie<lb/>
als vo&#x0364;llig unabha&#x0364;ngig von dem Deut&#x017F;chen Reiche an-<lb/>
erkannt wurden.</p><lb/>
                <p>23. Die durch die&#x017F;en &#x017F;chrecklichen Krieg verur-<lb/>
&#x017F;achten Re&#x017F;ultate &#x017F;cheinen, in Ru&#x0364;ck&#x017F;icht des vera&#x0364;nder-<lb/>
ten La&#x0364;nderbe&#x017F;itzes, viel geringer, als man in mehre-<lb/>
ren Zeitpuncten de&#x017F;&#x017F;elben ha&#x0364;tte erwarten du&#x0364;rfen, und<lb/>
ho&#x0364;ch&#x017F;t wahr&#x017F;cheinlich erfolgt &#x017F;eyn wu&#x0364;rden, wa&#x0364;ren nicht<lb/>
mit der Hinwegraffung Gu&#x017F;tav Adolph's und Wallen-<lb/>
&#x017F;tein's aus der Mitte ihrer Laufbahn auch ihre Ent-<lb/>
wu&#x0364;rfe oder Hoffnungen vereitelt. Aber &#x017F;eine Folgen<lb/>
trafen doch nicht bloß Deut&#x017F;chland, &#x017F;ondern auch das<lb/>
Europa&#x0364;i&#x017F;che Staaten&#x017F;y&#x017F;tem u&#x0364;berhaupt.</p><lb/>
                <p>24. Der <hi rendition="#g">Deut&#x017F;che</hi> Staatsko&#x0364;rper erhielt da-<lb/>
durch &#x017F;eine <hi rendition="#g">fe&#x017F;ten Formen</hi>, die durch den bald<lb/><note place="left">1662</note>nachher zu <hi rendition="#g">Regensburg</hi> fixirten <hi rendition="#g">be&#x017F;ta&#x0364;ndigen<lb/>
Reichstag</hi> noch mehr be&#x017F;timmt wurden. Die<lb/>
Kay&#x017F;erliche Macht war jetzt ge&#x017F;etzma&#x0364;ßig auf das a&#x0364;u-<lb/>
ßer&#x017F;te be&#x017F;chra&#x0364;nkt; die Fu&#x0364;r&#x017F;ten waren im vollen Sinne<lb/>
Regenten ihrer La&#x0364;nder, das Wohl Deut&#x017F;chlands war<lb/>
an die Territorial- nicht an die Reichsregierung ge-<lb/>
knu&#x0364;pft. War die&#x017F;e Verfa&#x017F;&#x017F;ung gut? &#x2014; Sie ent-<lb/>
&#x017F;prach dem Willen und dem Charakter der Nation,<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">die</fw><lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[160/0198] I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt. 22. Die Verhaͤltniſſe mit auswaͤrtigen Staaten wurden bey der Republik der vereinigten Niederlande und der Schweiz dahin beſtimmt, daß ſie als voͤllig unabhaͤngig von dem Deutſchen Reiche an- erkannt wurden. 23. Die durch dieſen ſchrecklichen Krieg verur- ſachten Reſultate ſcheinen, in Ruͤckſicht des veraͤnder- ten Laͤnderbeſitzes, viel geringer, als man in mehre- ren Zeitpuncten deſſelben haͤtte erwarten duͤrfen, und hoͤchſt wahrſcheinlich erfolgt ſeyn wuͤrden, waͤren nicht mit der Hinwegraffung Guſtav Adolph's und Wallen- ſtein's aus der Mitte ihrer Laufbahn auch ihre Ent- wuͤrfe oder Hoffnungen vereitelt. Aber ſeine Folgen trafen doch nicht bloß Deutſchland, ſondern auch das Europaͤiſche Staatenſyſtem uͤberhaupt. 24. Der Deutſche Staatskoͤrper erhielt da- durch ſeine feſten Formen, die durch den bald nachher zu Regensburg fixirten beſtaͤndigen Reichstag noch mehr beſtimmt wurden. Die Kayſerliche Macht war jetzt geſetzmaͤßig auf das aͤu- ßerſte beſchraͤnkt; die Fuͤrſten waren im vollen Sinne Regenten ihrer Laͤnder, das Wohl Deutſchlands war an die Territorial- nicht an die Reichsregierung ge- knuͤpft. War dieſe Verfaſſung gut? — Sie ent- ſprach dem Willen und dem Charakter der Nation, die 1662

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/198
Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/198>, abgerufen am 21.11.2024.