Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.3. Gesch. d. Colonialwesens 1661--1700. Vertrag mit Spanien 1670; ausdrückliche Anerkennung 11. Weit mehr als die Westindischen gediehen Die politischen Veränderungen in den nördlichen Provin- genthum R 2
3. Geſch. d. Colonialweſens 1661--1700. Vertrag mit Spanien 1670; ausdruͤckliche Anerkennung 11. Weit mehr als die Weſtindiſchen gediehen Die politiſchen Veraͤnderungen in den noͤrdlichen Provin- genthum R 2
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3. Geſch. d. Colonialweſens 1661--1700.
Vertrag mit Spanien 1670; ausdruͤckliche Anerkennung
der Brittiſchen Souverainitaͤt uͤber ſeine dortigen Beſitzun-
gen; und Gruͤndung eines dauernden Friedenszuſtandes. —
Errichtung der 4ten Africaniſchen Compagnie (die
fruͤheren waren zu Grunde gegangen) 1674; aber auch dieſe
konnte das Monopol nicht lange behaupten. Anlage von
Forts am Gambia (St. James) und Sierra Leona.
11. Weit mehr als die Weſtindiſchen gediehen
in dieſem Zeitraum die Nordamericaniſchen
Beſitzungen der Britten. Auf ſie wirkten beſonders
die Zeitumſtaͤnde vortheilhaft zuruͤck; nicht nur durch
die vermehrten Einwanderungen; ſondern auch durch
die politiſchen Veraͤnderungen im Mutterlande.
Die erſten Hinderniſſe der Coloniſation waren durch
die Beharrlichkeit der Anbauer großentheils beſiegt;
England gelangte zum alleinigen Beſitz des ganzen
Kuͤſtenlandes, von Canada bis Georgien; Neu-
York, Neu-Jerſey, Penſilvanien und Carolina
bildeten ſich zu eignen Provinzen; andere, wie Con-
nectitut und Rhodeisland, erhielten wichtige Frey-
heiten und verbeſſerte Verfaſſungen.
Die politiſchen Veraͤnderungen in den noͤrdlichen Provin-
zen wurden beſonders durch die Verdraͤngung der Hollaͤnder
aus den Delawar-Gegenden (Neubelgien, Neuniederland)
1664 herbeygefuͤhrt; als im Frieden von Breda (ſ. oben
S. 218.) dieſe Beſitzungen England blieben. Dadurch Ent-
ſtehung der Provinzen Neuyork und Neujerſey 1665;
und Neuhampſhire, das ſeit 1691 von Maſſachuſet ge-
trennt wurde. — Entſtehung der Carolinas 1663; in-
dem Carl II. das Land von 31-36° N. B. 8 Lords als Ei-
genthum
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