Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.II. Per. B. I. Gesch. d. südl. Eur. Staatensyst. gen durch die wachsende Handelseifersucht beyder Völ-ker der Keim zu künftigen Kriegen gelegt wurde. Aber in dem Innern ward durch die Annahme der Bulle Unigenitus von Ludwig XIV. noch am Ende seiner Regierung eine Gährung erregt, die nicht mehr bloßer Streit zwischen Jesuiten und Jansenisten blieb (s. oben S. 240.), sondern nothwendig eine Opposition gegen die Regierung schuf, die -- bald auch in den Parlamenten ihre Stütze findend -- desto gefährlicher für den Staat wurde, je mehr sie an die Unterdrückung der alten Nationalfreyheit erinnerte. Publication der Bulle Unigenitus von Pabst Clemens C. M. Pfaffii Acta publica constitutionis Unigenitus. Tü- bing. 1723. Anecdotes ou Memoires secrets sur la constitution Unigeni- tus. a Utrecht 1732. 3 Voll. 4. Doch war der verunglückte Versuch, den senden
II. Per. B. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt. gen durch die wachſende Handelseiferſucht beyder Voͤl-ker der Keim zu kuͤnftigen Kriegen gelegt wurde. Aber in dem Innern ward durch die Annahme der Bulle Unigenitus von Ludwig XIV. noch am Ende ſeiner Regierung eine Gaͤhrung erregt, die nicht mehr bloßer Streit zwiſchen Jeſuiten und Janſeniſten blieb (ſ. oben S. 240.), ſondern nothwendig eine Oppoſition gegen die Regierung ſchuf, die — bald auch in den Parlamenten ihre Stuͤtze findend — deſto gefaͤhrlicher fuͤr den Staat wurde, je mehr ſie an die Unterdruͤckung der alten Nationalfreyheit erinnerte. Publication der Bulle Unigenitus von Pabſt Clemens C. M. Pfaffii Acta publica conſtitutionis Unigenitus. Tü- bing. 1723. Anecdotes ou Mémoires ſécrets ſur la conſtitution Unigeni- tus. à Utrecht 1732. 3 Voll. 4. Doch war der verungluͤckte Verſuch, den ſenden
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0354" n="316"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Per. <hi rendition="#aq">B. I.</hi> Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.</hi></fw><lb/> gen durch die wachſende Handelseiferſucht beyder Voͤl-<lb/> ker der Keim zu kuͤnftigen Kriegen gelegt wurde.<lb/> Aber in dem Innern ward durch die Annahme der<lb/> Bulle <hi rendition="#g">Unigenitus</hi> von Ludwig <hi rendition="#aq">XIV.</hi> noch am<lb/> Ende ſeiner Regierung eine Gaͤhrung erregt, die<lb/> nicht mehr bloßer Streit zwiſchen Jeſuiten und<lb/> Janſeniſten blieb (ſ. <hi rendition="#g">oben</hi> S. 240.), ſondern<lb/> nothwendig eine Oppoſition gegen die Regierung<lb/> ſchuf, die — bald auch in den Parlamenten ihre<lb/> Stuͤtze findend — deſto gefaͤhrlicher fuͤr den Staat<lb/> wurde, je mehr ſie an die Unterdruͤckung der alten<lb/> Nationalfreyheit erinnerte.</p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Publication der Bulle <hi rendition="#g">Unigenitus</hi> von Pabſt Clemens<lb/><hi rendition="#aq">XI.</hi> 8. Sept. 1713; in Frankreich angenommen 14. Febr.<lb/> 1714. Sogleich Anfang der Spaltung unter der Geiſtlich-<lb/> keit. Doch faͤllt die große politiſche Wichtigkeit dieſes Streits<lb/> erſt in den folgenden Zeitraum.</hi> </p><lb/> <list> <item><hi rendition="#aq">C. M. <hi rendition="#k">Pfaffii</hi> Acta publica conſtitutionis Unigenitus. Tü-<lb/> bing.</hi> 1723.</item><lb/> <item> <hi rendition="#aq">Anecdotes ou Mémoires ſécrets ſur la conſtitution Unigeni-<lb/> tus. à Utrecht 1732. 3 Voll.</hi> </item> </list><lb/> <p>4. Doch war der verungluͤckte Verſuch, den<lb/> Frankreich zur Abbezahlung ſeiner Schuldenlaſt<lb/> durch die <hi rendition="#g">Zettelbank von Law</hi>, und die damit<lb/> in Verbindung geſetzte <hi rendition="#g">Miſſiſippi-Compagnie</hi><lb/> machte, fuͤr ſein kuͤnftiges Schickſal und ſeine ganze<lb/> Wirkſamkeit in dem Europaͤiſchen Staatenſyſtem<lb/> von keinen geringern Folgen. Der Ruin von Tau-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ſenden</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [316/0354]
II. Per. B. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
gen durch die wachſende Handelseiferſucht beyder Voͤl-
ker der Keim zu kuͤnftigen Kriegen gelegt wurde.
Aber in dem Innern ward durch die Annahme der
Bulle Unigenitus von Ludwig XIV. noch am
Ende ſeiner Regierung eine Gaͤhrung erregt, die
nicht mehr bloßer Streit zwiſchen Jeſuiten und
Janſeniſten blieb (ſ. oben S. 240.), ſondern
nothwendig eine Oppoſition gegen die Regierung
ſchuf, die — bald auch in den Parlamenten ihre
Stuͤtze findend — deſto gefaͤhrlicher fuͤr den Staat
wurde, je mehr ſie an die Unterdruͤckung der alten
Nationalfreyheit erinnerte.
Publication der Bulle Unigenitus von Pabſt Clemens
XI. 8. Sept. 1713; in Frankreich angenommen 14. Febr.
1714. Sogleich Anfang der Spaltung unter der Geiſtlich-
keit. Doch faͤllt die große politiſche Wichtigkeit dieſes Streits
erſt in den folgenden Zeitraum.
C. M. Pfaffii Acta publica conſtitutionis Unigenitus. Tü-
bing. 1723.
Anecdotes ou Mémoires ſécrets ſur la conſtitution Unigeni-
tus. à Utrecht 1732. 3 Voll.
4. Doch war der verungluͤckte Verſuch, den
Frankreich zur Abbezahlung ſeiner Schuldenlaſt
durch die Zettelbank von Law, und die damit
in Verbindung geſetzte Miſſiſippi-Compagnie
machte, fuͤr ſein kuͤnftiges Schickſal und ſeine ganze
Wirkſamkeit in dem Europaͤiſchen Staatenſyſtem
von keinen geringern Folgen. Der Ruin von Tau-
ſenden
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |