Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.II. Per. B. I. Gesch. d. südl. Eur. Staatensyst. 8. Das den Britten im Utrechter Frieden über- 9. Eine wesentliche Veränderung erfuhr der spruch
II. Per. B. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt. 8. Das den Britten im Utrechter Frieden uͤber- 9. Eine weſentliche Veraͤnderung erfuhr der ſpruch
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II. Per. B. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
8. Das den Britten im Utrechter Frieden uͤber-
laſſene Neuſchottland war zwar damals noch we-
nig mehr als eine Wuͤſte; ſo wie auch an und fuͤr
ſich die Inſel Neufoundland. Aber von deſto
groͤßerer Wichtigkeit war der jetzt dadurch geſicherte
Antheil an dem Stockfiſchfang, ſowohl fuͤr den
Handel, als fuͤr die Schifffahrt der Britten, je-
doch auch durch die den Franzoſen vorbehaltenen
Rechte eine neue Quelle der Eiferſucht und des
Zanks.
9. Eine weſentliche Veraͤnderung erfuhr der
Oſtindiſche Handel der Britten. Zwar war auch
dieſer Zeitraum noch keinesweges der der großen Be-
ſitzungen in Indien, die ſich faſt allein auf Bom-
bay, Madras, Fort William in Bengalen, und
Benculen auf Sumatra beſchraͤnkten. Aber die fort-
dauernden Zaͤnkereyen zwiſchen der alten und neuen
Oſtindiſchen Compagnie (ſ. oben S. 261.) fuͤhrten
endlich zu einer Vereinigung von beyden; aus
der die noch jetzt beſtehende Geſellſchaft der verei-
nigten, nach Indien handelnden, Kaufleute hervor-
gieng. Seit dieſer Zeit ſtieg der Oſtindiſche Han-
del der Britten; beſonders bey der allgemeinen Ver-
breitung der Indiſchen baumwollenen Zeuge; die
auf das Geſchrey der einheimiſchen Fabricanten ſelbſt
verboten wurden. — Indeß erſtarb der Wider-
ſpruch
1721
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