spruch gegen das Monopol der Compagnie nicht; und ward besonders gegen die Zeit der Erneuerung ihrer Privilegien laut. Doch ward sie 1733 aufs neue auf 37 Jahre bestätigt; und das Project zu einer freyen Compagnie, ohne gemeinschaftlichen Fond -- wer mag bestimmen, ob zum Glück oder Unglück von England? -- wurde verworfen.
Der alte Streit der beyden Compagnien ward zugleich durch den politischen Partiegeist unterhalten, da die neue in den Whighs, die alte in den Torys ihre Stütze fand; und drohte so selbst der öffentlichen Ruhe gefährlich zu wer- den. -- Vereinigung der beyden Compagnien 22. Jul. 1702 unter der Benenuung; the united company of merchants of England, trading to the East-Indies. Der Fond beyder ward nach vorhergegangener Ausgleichung Ein gemeinschaftlicher Fond, zu 2 Millionen Pf. St., mit getheiltem Gewinn. Die volle Vereinigung unter Einem Directorio konnte aber erst nach 7 Jahren geschehen.
10. Ungeachtet aber dieses fortdauernden Monopols änderte sich doch, besonders unter dem Hause Hannover, die Handelspolitik der Britti- schen Regierung wesentlich zu ihrem Vortheile. All- mählig verschwanden alle andre Monopole; und mit ihnen, bis auf wenige Verbote, fast alle directe Einmischung der Regierung in die Privatthätigkeit und die National-Oeconomie. Ohne den Grund- sätzen des Mercantilsystems zu entsagen, oder ir- gend ein andres förmlich an seine Stelle zu setzen, empfand man es doch, daß der Seegen einer freyen
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3. Geſch. d. Colonialweſens 1700--1740.
ſpruch gegen das Monopol der Compagnie nicht; und ward beſonders gegen die Zeit der Erneuerung ihrer Privilegien laut. Doch ward ſie 1733 aufs neue auf 37 Jahre beſtaͤtigt; und das Project zu einer freyen Compagnie, ohne gemeinſchaftlichen Fond — wer mag beſtimmen, ob zum Gluͤck oder Ungluͤck von England? — wurde verworfen.
Der alte Streit der beyden Compagnien ward zugleich durch den politiſchen Partiegeiſt unterhalten, da die neue in den Whighs, die alte in den Torys ihre Stuͤtze fand; und drohte ſo ſelbſt der oͤffentlichen Ruhe gefaͤhrlich zu wer- den. — Vereinigung der beyden Compagnien 22. Jul. 1702 unter der Benenuung; the united company of merchants of England, trading to the Eaſt-Indies. Der Fond beyder ward nach vorhergegangener Ausgleichung Ein gemeinſchaftlicher Fond, zu 2 Millionen Pf. St., mit getheiltem Gewinn. Die volle Vereinigung unter Einem Directorio konnte aber erſt nach 7 Jahren geſchehen.
10. Ungeachtet aber dieſes fortdauernden Monopols aͤnderte ſich doch, beſonders unter dem Hauſe Hannover, die Handelspolitik der Britti- ſchen Regierung weſentlich zu ihrem Vortheile. All- maͤhlig verſchwanden alle andre Monopole; und mit ihnen, bis auf wenige Verbote, faſt alle directe Einmiſchung der Regierung in die Privatthaͤtigkeit und die National-Oeconomie. Ohne den Grund- ſaͤtzen des Mercantilſyſtems zu entſagen, oder ir- gend ein andres foͤrmlich an ſeine Stelle zu ſetzen, empfand man es doch, daß der Seegen einer freyen
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3. Geſch. d. Colonialweſens 1700--1740.
ſpruch gegen das Monopol der Compagnie nicht;
und ward beſonders gegen die Zeit der Erneuerung
ihrer Privilegien laut. Doch ward ſie 1733 aufs
neue auf 37 Jahre beſtaͤtigt; und das Project zu
einer freyen Compagnie, ohne gemeinſchaftlichen
Fond — wer mag beſtimmen, ob zum Gluͤck oder
Ungluͤck von England? — wurde verworfen.
Der alte Streit der beyden Compagnien ward zugleich
durch den politiſchen Partiegeiſt unterhalten, da die neue
in den Whighs, die alte in den Torys ihre Stuͤtze fand;
und drohte ſo ſelbſt der oͤffentlichen Ruhe gefaͤhrlich zu wer-
den. — Vereinigung der beyden Compagnien
22. Jul. 1702 unter der Benenuung; the united company
of merchants of England, trading to the Eaſt-Indies.
Der Fond beyder ward nach vorhergegangener Ausgleichung
Ein gemeinſchaftlicher Fond, zu 2 Millionen Pf. St., mit
getheiltem Gewinn. Die volle Vereinigung unter Einem
Directorio konnte aber erſt nach 7 Jahren geſchehen.
10. Ungeachtet aber dieſes fortdauernden
Monopols aͤnderte ſich doch, beſonders unter dem
Hauſe Hannover, die Handelspolitik der Britti-
ſchen Regierung weſentlich zu ihrem Vortheile. All-
maͤhlig verſchwanden alle andre Monopole; und mit
ihnen, bis auf wenige Verbote, faſt alle directe
Einmiſchung der Regierung in die Privatthaͤtigkeit
und die National-Oeconomie. Ohne den Grund-
ſaͤtzen des Mercantilſyſtems zu entſagen, oder ir-
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empfand man es doch, daß der Seegen einer freyen
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 327. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/365>, abgerufen am 22.11.2024.
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