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Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.

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§. 77. Voͤlkerrecht im Zuſtand des Friedens.
zwiſchen hat die größere Annäherung der Nationen in neuerer Zeit
zu weniger excluſiven Principien geführt. Durch Verträge, zu wel-
chen faſt alle Europäiſchen Staatsgewalten concurrirt haben 1 oder
beigetreten ſind, 2 hat man ſich verſtändigt:

daß die Schiffahrt auf Strömen, welche das Gebiet mehrerer
Staaten durchfließen, mit allen Nebenſtrömen vom Anfangs-
punkt ihrer Schiffbarwerdung bis zu ihrer Ausmündung in das
Meer 3 durchaus frei, und in Beziehung auf den Handel Nie-
mand unterſagt ſein ſoll;
daß zwar jedem Uferſtaat ſeine Hoheitsgewalt über das Flußge-
biet innerhalb ſeiner Grenzen verbleibt, die Schiffahrt ſelbſt
aber ſo wenig als möglich in ihrer Freiheit gehemmt werden
ſoll; daher insbeſondere keine Stapelplätze und gezwungener
Umſchlag ferner eingerichtet und nur da beibehalten werden dür-
fen, wo ſie ſich für den Schiffahrtsverkehr oder Handel ſelbſt
als nützlich ergeben;
daß die Schiffahrtsabgaben unabhängig von dem Werth und
der Beſchaffenheit der Waaren beſtimmt werden ſollen, jedoch
niemals über den Betrag vom Juni 1815;
daß eine und dieſelbe Schiffahrtpolizei für die ganze gemeinſame
Schiffahrtſtrecke durch gemeinſames Einverſtändniß hergeſtellt
werden ſoll; jeder Uferſtaat aber für die Unterhaltung der
Leinpfade, Treppelwege und die nothwendige Vertiefung des
Strombettes zu ſorgen hat.

Dieſe Grundſätze ſind bei mehreren Europäiſchen Hauptflüſſen

innocui für alle Nationen an, wiewohl mit dem Zugeſtändniß, daß dies nur
ein unvollkommnes Recht ſei, alſo nur durch Verträge geſichert werden
könne. So meint auch noch mit Groot, Pufendorf und Vattel, Mr. Whea-
ton, intern. Law. II, 4, §. 12. Die intereſſante Verhandlung der Frage
in Betreff des Miſſiſippi (jetzt erledigt) und in Betreff des St. Lawrence-
Fluſſes ſ. ebend. §. 18. 19.
1 S. Pariſer Friede von 1814. Art. 5. Schlußacte des Wiener Congr.
Art. 108—117. u. 118. Die Geſchichte der Verhandlungen ſ. in Klüber
Acten des Wiener Congr. Bd. III. Vgl. Wheaton, histoire des progrès.
p. 388. s.
Wilhelm v. Humboldt’s großes Verdienſt!
2 Namentlich die deutſchen Bundesgenoſſen durch Beſchluß von 3. Auguſt
1820.
3 Ueber die Bedeutung der Phraſe jusqu’ à la mer und die darüber ent-
ſtandenen Streitigkeiten ſ. Klüber öffentl. Recht des t. Bundes §. 571.

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Zitationshilfe: Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844/161>, abgerufen am 24.02.2025.