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Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.

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Erſtes Buch. §. 78.
demnächſt durch beſondere Conventionen in Anwendung gebracht
worden. 1

Die Schiffe und Rechte der Schiffahrt.

78. Die Schiffe, welche die Nationen aus ihren Gewäſſern in
das freie Meer entſenden, ſind gewiſſermaaßen ihre wandelnden
Gebietstheile, 2 welche ſelbſt in fremden Gewäſſern ihre Nationa-
lität nicht verlieren, ſo lange das Eigenthum des Schiffes keinem
Fremden übertragen iſt. Die darauf befindliche Mannſchaft bildet
eine eigenthümliche Genoſſenſchaft unter dem Schutze des Staates,
von welchem ſie ausgeht, ſo wie ſie ſeinen Geſetzen auch außer-
halb des eigenen Waſſergebietes unterworfen bleibt. Jedes von
einem Unterthanen auf dem Schiff geborene Kind iſt daher auch
Unterthan des ſchiffsherrlichen Staates. 3

Die beſonderen Rechte, welche jeder Staatsgewalt in Betreff
der Schiffarth zuſtehen, ſind:

I. die Benutzung der freien Waſſerſtraßen für die National-
ſchiffahrt und den Handel; 4
II. das Recht der Geſetzgebung und Gerichtsbarkeit über das
Verhalten ſeiner Staatsgenoſſen, ſowohl in ſeinen Eigen-Waſ-
ſern wie auf freien Gewäſſern; 5
III. das Recht, zum Schutz der Nationalſchiffahrt Anſtalten und
Maaßregeln zu treffen, insbeſondere auch in fremden Hafen-
H. d. Darüber endlich Vertrag am 31. März 1831. Martens N. Rec.
IX,
252.
1 Annexum XVI. der Wiener Congr. Acte und dieſe ſelbſt Art. 14. 96. 109.
118. Wegen der deutſchen Flüſſe ſ. Klüber a. a. O. §. 567 f. Wegen
der Weichſel: Verträge zwiſchen Rußland und Preußen und Oeſterreich vom
3. Mai 1815.
2 La continuation ou la prorogation du territoire, wie die franzöſiſchen
Juriſten es ausdrücken. Die Folgerungen und Grenzen dieſer Anſicht ka-
men vorzüglich in der Angelegenheit des Carlo Alberto zur Sprache. Vgl.
den folg. §.
3 Vattel I, 19, 216. Günther II, 258. Nach Britiſchem Staatsrecht gel-
ten nur die auf Britiſchen Meeren gebornen als ſofort Eingeborne. Mo-
ſer Verſ. VI, 8.
4 Jouffroy, droit maritime p. 29. s. Specielle Schriften über die Freiheit
der Schiffahrt ſ. bei v. Kamptz, §. 190.
5 Vgl. Wheaton intern. L. I, 2, §. 11.

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Zitationshilfe: Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844/162>, abgerufen am 24.02.2025.