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Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.

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Erſtes Buch. §. 92.

Von dieſer Art waren in der alten Welt ſchon die Zugeſtändniſſe
des Bürgerthums und Connubiums unter befreundeten Völkern, 1
ſodann in alter wie in neuerer Zeit die Handels- und Schif-
fahrtsverträge
der Nationen, 2 welche ſich ſogar auf den Fall
einer gegenſeitigen Bekriegung zuweilen ausdehnen und während
dem giltig bleiben können; desgleichen Münz-, Maaß- und Ge-
wichtsconventionen, wodurch man ſich über ein gemeinſames Sy-
ſtem zur Erleichterung des Nationalverkehrs verſtändigt, und der-
gleichen.

III. Bündniſſe oder Alliancen wegen eines gewiſſen politiſchen
Verhaltens gegen Dritte. 3 Sie können eingegangen werden
zur Erhaltung eines Friedensſtandes gegen Dritte oder
unter denſelben, letzteres, wo das Recht der Interven-
tion begründet wäre;
zur Erhaltung der Neutralität in Beziehung auf eintre-
tende Kriegszuſtände;
zur Bewachung einer gewiſſen Grenze (Barrière-Ver-
träge);
zur Abwehr ungerechter Angriffe (Defenſiv-Alliancen);
zur Durchſetzung gerechter Anſprüche im Wege des
Krieges (Offenſiv-Alliancen).

Die Verpflichtung iſt entweder eine gegenſeitige oder nur einſeitige,
ferner eine dem Maaß nach gleiche oder ungleiche, ohne daß davon
die Giltigkeit des Vertrags weſentlich abhängig iſt (§. 83. a. E.); ſie
beſteht jedoch bloß für den deutlich erklärten casus foederis, der ſich
bald nur auf eine gewiſſe Begebenheit oder Gefahr erſtreckt, bald
aber eine Allgemeinheit von Fällen begreifen kann. 4 Gewinn und

1 Beiſpiele aus dem griechiſchen und römiſchen Staatenverkehr ſ. bei Bar-
beyrac, Suppl. au Corps univ. I, p.
282. 286. 288. 300. 355 und in
das Verf. prolus. acad. p. 8. 9.
2 Ueber die politiſche Bedeutung und Arten derſelben: Mably, droit publ.
de l’Europe II, 12. p. 287. ed. 1761. Bouchaud théorie des traités de
commerce. Par.
1777. J. C. W. v. Steck, Verſ. über Handels- und
Schiffahrtsverträge. Halle 1782. Klüber dr. d. g. §. 152. Saalfeld Eur.
Völkerr. §. 95. Nachweiſungen der Handelsverträge ſ. bei v. Steck a. a. O.
Lampredi, Remarques historiques. à Lond. et Par. 1788. t. II. v. Kamptz
Lit. §. 255 f. und in B. de Miltitz, Manuel des Consuls.
3 Hierüber iſt beſonders Vattel III, c. 6. zu vergleichen, auch Klüber §. 149.
4 Ueber dieſen vgl. Vattel a. a. O. §. 88. und Wheaton, intern. L. III,

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Zitationshilfe: Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844, S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844/186>, abgerufen am 24.02.2025.