Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.§. 157. Völkerrecht im Zustand des Unfriedens. sie hat noch zu verschiedenen Zeiten unternommen dem Blocade-recht eine Ausdehnung zu geben, welche über den natürlichen und gewöhnlich festgehaltenen Character desselben hinausgeht. Man hat weitausgedehnte Küsten schon dadurch in Blocadezustand erklären zu dürfen gemeint, daß man jede Zufuhr dahin und von dorther untersagte, einige Kreutzer in der Nähe derselben aufstellte und da- mit eine Notification an die Neutralen verband; 1 eine Maxime, welche freilich wohl nur als eine außerordentliche bezeichnet wor- den ist, jedoch den Neutralen unendlichen Nachtheil zufügte und zum Theil das System der bewaffneten Neutralität hervorrief; durch weitere Generalisirung kam man endlich dahin, daß man ganze Länder und Inseln ohne alle Mittel eines effectiven Blocade- zustandes dennoch für blokirt erklärte und gegen die Contravenien- ten, denen man beikommen konnte, die Nachtheile der wirklichen Blocade eintreten ließ. 2 Dieser blocus sur papier war eine Frucht des französisch-englichen Krieges und das Hauptmittel des Continentalsystemes zur Reaction gegen die britische Uebermacht und Ueberhebung. Niemals hat indeß diese Maxime die Zustimmung der Nationen erhalten; sie war stets nur etwas Einseitiges und zugestandenermaßen Außerordentliches; sie ist widerrechtlich, weil sie in der That den neutralen Mächten ein Gesetz vorschreiben will, welches durch sich selbst verpflichtend sie in ihrer Freiheit beschrän- ken soll. Man wird sie demnach ihrer Einseitigkeit überlassen und den Neutralen, die es vermögen, auch das Recht zugestehen müssen, 1 Eine derartige Absperrung versuchte bereits Schweden 1560 gegen Ruß- land; die Holländer 1652 gegen Großbritannien; Beide 1689 in Gemein- schaft gegen Frankreich. (Dumont Corps diplomatique VII, 2, p. 238. Wheaton, histoire p. 90.) Dann 1793 die Coalition gegen Frankreich, indem man zur Rechtfertigung geltend zu machen suchte, gegen Frankreich könne in seinen damaligen Zuständen das ordentliche Völkerrecht nicht be- obachtet werden. Wheaton, histoire p. 284 s. Im J. 1798 erklärte Großbritannien alle Häfen und Wassermündungen Belgiens blokirt! Vgl. Nau's Völkerseer. §. 209--213. 2 Ein englischer Prisenrichter James Mariott hatte im J. 1780 die Stirn,
bei dem Ausspruch eines Urtheils gegen holländische neutrale Schiffe zu er- klären: "Wenn ihr gefaßt werdet, so seid ihr blokirt. Großbritannien schließt wegen seiner insularischen Lage natürlich alle Häfen von Spanien und Frankreich. Es hat ein Recht, sich diese Lage als ein Geschenk der Vorsehung zu Nutze zu machen!" v. Martens, Erzählungen merkw. Fälle II, S. 35. §. 157. Voͤlkerrecht im Zuſtand des Unfriedens. ſie hat noch zu verſchiedenen Zeiten unternommen dem Blocade-recht eine Ausdehnung zu geben, welche über den natürlichen und gewöhnlich feſtgehaltenen Character deſſelben hinausgeht. Man hat weitausgedehnte Küſten ſchon dadurch in Blocadezuſtand erklären zu dürfen gemeint, daß man jede Zufuhr dahin und von dorther unterſagte, einige Kreutzer in der Nähe derſelben aufſtellte und da- mit eine Notification an die Neutralen verband; 1 eine Maxime, welche freilich wohl nur als eine außerordentliche bezeichnet wor- den iſt, jedoch den Neutralen unendlichen Nachtheil zufügte und zum Theil das Syſtem der bewaffneten Neutralität hervorrief; durch weitere Generaliſirung kam man endlich dahin, daß man ganze Länder und Inſeln ohne alle Mittel eines effectiven Blocade- zuſtandes dennoch für blokirt erklärte und gegen die Contravenien- ten, denen man beikommen konnte, die Nachtheile der wirklichen Blocade eintreten ließ. 2 Dieſer blocus sur papier war eine Frucht des franzöſiſch-englichen Krieges und das Hauptmittel des Continentalſyſtemes zur Reaction gegen die britiſche Uebermacht und Ueberhebung. Niemals hat indeß dieſe Maxime die Zuſtimmung der Nationen erhalten; ſie war ſtets nur etwas Einſeitiges und zugeſtandenermaßen Außerordentliches; ſie iſt widerrechtlich, weil ſie in der That den neutralen Mächten ein Geſetz vorſchreiben will, welches durch ſich ſelbſt verpflichtend ſie in ihrer Freiheit beſchrän- ken ſoll. Man wird ſie demnach ihrer Einſeitigkeit überlaſſen und den Neutralen, die es vermögen, auch das Recht zugeſtehen müſſen, 1 Eine derartige Abſperrung verſuchte bereits Schweden 1560 gegen Ruß- land; die Holländer 1652 gegen Großbritannien; Beide 1689 in Gemein- ſchaft gegen Frankreich. (Dumont Corps diplomatique VII, 2, p. 238. Wheaton, histoire p. 90.) Dann 1793 die Coalition gegen Frankreich, indem man zur Rechtfertigung geltend zu machen ſuchte, gegen Frankreich könne in ſeinen damaligen Zuſtänden das ordentliche Völkerrecht nicht be- obachtet werden. Wheaton, histoire p. 284 s. Im J. 1798 erklärte Großbritannien alle Häfen und Waſſermündungen Belgiens blokirt! Vgl. Nau’s Völkerſeer. §. 209—213. 2 Ein engliſcher Priſenrichter James Mariott hatte im J. 1780 die Stirn,
bei dem Ausſpruch eines Urtheils gegen holländiſche neutrale Schiffe zu er- klären: „Wenn ihr gefaßt werdet, ſo ſeid ihr blokirt. Großbritannien ſchließt wegen ſeiner inſulariſchen Lage natürlich alle Häfen von Spanien und Frankreich. Es hat ein Recht, ſich dieſe Lage als ein Geſchenk der Vorſehung zu Nutze zu machen!“ v. Martens, Erzählungen merkw. Fälle II, S. 35. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0287" n="263"/><fw place="top" type="header">§. 157. <hi rendition="#g">Voͤlkerrecht im Zuſtand des Unfriedens</hi>.</fw><lb/> ſie hat noch zu verſchiedenen Zeiten unternommen dem Blocade-<lb/> recht eine Ausdehnung zu geben, welche über den natürlichen und<lb/> gewöhnlich feſtgehaltenen Character deſſelben hinausgeht. Man hat<lb/> weitausgedehnte Küſten ſchon dadurch in Blocadezuſtand erklären<lb/> zu dürfen gemeint, daß man jede Zufuhr dahin und von dorther<lb/> unterſagte, einige Kreutzer in der Nähe derſelben aufſtellte und da-<lb/> mit eine Notification an die Neutralen verband; <note place="foot" n="1">Eine derartige Abſperrung verſuchte bereits Schweden 1560 gegen Ruß-<lb/> land; die Holländer 1652 gegen Großbritannien; Beide 1689 in Gemein-<lb/> ſchaft gegen Frankreich. (<hi rendition="#aq">Dumont Corps diplomatique VII, 2, p. 238.<lb/> Wheaton, histoire p.</hi> 90.) Dann 1793 die Coalition gegen Frankreich,<lb/> indem man zur Rechtfertigung geltend zu machen ſuchte, gegen Frankreich<lb/> könne in ſeinen damaligen Zuſtänden das ordentliche Völkerrecht nicht be-<lb/> obachtet werden. <hi rendition="#aq">Wheaton, histoire p. 284 s.</hi> Im J. 1798 erklärte<lb/> Großbritannien alle Häfen und Waſſermündungen Belgiens blokirt! Vgl.<lb/> Nau’s Völkerſeer. §. 209—213.</note> eine Maxime,<lb/> welche freilich wohl nur als eine außerordentliche bezeichnet wor-<lb/> den iſt, jedoch den Neutralen unendlichen Nachtheil zufügte und<lb/> zum Theil das Syſtem der bewaffneten Neutralität hervorrief;<lb/> durch weitere Generaliſirung kam man endlich dahin, daß man<lb/> ganze Länder und Inſeln ohne alle Mittel eines effectiven Blocade-<lb/> zuſtandes dennoch für blokirt erklärte und gegen die Contravenien-<lb/> ten, denen man beikommen konnte, die Nachtheile der wirklichen<lb/> Blocade eintreten ließ. <note place="foot" n="2">Ein engliſcher Priſenrichter James Mariott hatte im J. 1780 die Stirn,<lb/> bei dem Ausſpruch eines Urtheils gegen holländiſche neutrale Schiffe zu er-<lb/> klären: „Wenn ihr gefaßt werdet, ſo ſeid ihr blokirt. Großbritannien<lb/> ſchließt wegen ſeiner inſulariſchen Lage natürlich alle Häfen von Spanien<lb/> und Frankreich. Es hat ein Recht, ſich dieſe Lage als ein Geſchenk der<lb/> Vorſehung zu Nutze zu machen!“ v. Martens, Erzählungen merkw. Fälle<lb/><hi rendition="#aq">II,</hi> S. 35.</note> Dieſer <hi rendition="#aq">blocus sur papier</hi> war eine<lb/> Frucht des franzöſiſch-englichen Krieges und das Hauptmittel des<lb/> Continentalſyſtemes zur Reaction gegen die britiſche Uebermacht und<lb/> Ueberhebung. Niemals hat indeß dieſe Maxime die Zuſtimmung<lb/> der Nationen erhalten; ſie war ſtets nur etwas Einſeitiges und<lb/> zugeſtandenermaßen Außerordentliches; ſie iſt widerrechtlich, weil ſie<lb/> in der That den neutralen Mächten ein Geſetz vorſchreiben will,<lb/> welches durch ſich ſelbſt verpflichtend ſie in ihrer Freiheit beſchrän-<lb/> ken ſoll. Man wird ſie demnach ihrer Einſeitigkeit überlaſſen und den<lb/> Neutralen, die es vermögen, auch das Recht zugeſtehen müſſen,<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [263/0287]
§. 157. Voͤlkerrecht im Zuſtand des Unfriedens.
ſie hat noch zu verſchiedenen Zeiten unternommen dem Blocade-
recht eine Ausdehnung zu geben, welche über den natürlichen und
gewöhnlich feſtgehaltenen Character deſſelben hinausgeht. Man hat
weitausgedehnte Küſten ſchon dadurch in Blocadezuſtand erklären
zu dürfen gemeint, daß man jede Zufuhr dahin und von dorther
unterſagte, einige Kreutzer in der Nähe derſelben aufſtellte und da-
mit eine Notification an die Neutralen verband; 1 eine Maxime,
welche freilich wohl nur als eine außerordentliche bezeichnet wor-
den iſt, jedoch den Neutralen unendlichen Nachtheil zufügte und
zum Theil das Syſtem der bewaffneten Neutralität hervorrief;
durch weitere Generaliſirung kam man endlich dahin, daß man
ganze Länder und Inſeln ohne alle Mittel eines effectiven Blocade-
zuſtandes dennoch für blokirt erklärte und gegen die Contravenien-
ten, denen man beikommen konnte, die Nachtheile der wirklichen
Blocade eintreten ließ. 2 Dieſer blocus sur papier war eine
Frucht des franzöſiſch-englichen Krieges und das Hauptmittel des
Continentalſyſtemes zur Reaction gegen die britiſche Uebermacht und
Ueberhebung. Niemals hat indeß dieſe Maxime die Zuſtimmung
der Nationen erhalten; ſie war ſtets nur etwas Einſeitiges und
zugeſtandenermaßen Außerordentliches; ſie iſt widerrechtlich, weil ſie
in der That den neutralen Mächten ein Geſetz vorſchreiben will,
welches durch ſich ſelbſt verpflichtend ſie in ihrer Freiheit beſchrän-
ken ſoll. Man wird ſie demnach ihrer Einſeitigkeit überlaſſen und den
Neutralen, die es vermögen, auch das Recht zugeſtehen müſſen,
1 Eine derartige Abſperrung verſuchte bereits Schweden 1560 gegen Ruß-
land; die Holländer 1652 gegen Großbritannien; Beide 1689 in Gemein-
ſchaft gegen Frankreich. (Dumont Corps diplomatique VII, 2, p. 238.
Wheaton, histoire p. 90.) Dann 1793 die Coalition gegen Frankreich,
indem man zur Rechtfertigung geltend zu machen ſuchte, gegen Frankreich
könne in ſeinen damaligen Zuſtänden das ordentliche Völkerrecht nicht be-
obachtet werden. Wheaton, histoire p. 284 s. Im J. 1798 erklärte
Großbritannien alle Häfen und Waſſermündungen Belgiens blokirt! Vgl.
Nau’s Völkerſeer. §. 209—213.
2 Ein engliſcher Priſenrichter James Mariott hatte im J. 1780 die Stirn,
bei dem Ausſpruch eines Urtheils gegen holländiſche neutrale Schiffe zu er-
klären: „Wenn ihr gefaßt werdet, ſo ſeid ihr blokirt. Großbritannien
ſchließt wegen ſeiner inſulariſchen Lage natürlich alle Häfen von Spanien
und Frankreich. Es hat ein Recht, ſich dieſe Lage als ein Geſchenk der
Vorſehung zu Nutze zu machen!“ v. Martens, Erzählungen merkw. Fälle
II, S. 35.
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