Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.

Bild:
<< vorherige Seite

§. 157. Völkerrecht im Zustand des Unfriedens.
sie hat noch zu verschiedenen Zeiten unternommen dem Blocade-
recht eine Ausdehnung zu geben, welche über den natürlichen und
gewöhnlich festgehaltenen Character desselben hinausgeht. Man hat
weitausgedehnte Küsten schon dadurch in Blocadezustand erklären
zu dürfen gemeint, daß man jede Zufuhr dahin und von dorther
untersagte, einige Kreutzer in der Nähe derselben aufstellte und da-
mit eine Notification an die Neutralen verband; 1 eine Maxime,
welche freilich wohl nur als eine außerordentliche bezeichnet wor-
den ist, jedoch den Neutralen unendlichen Nachtheil zufügte und
zum Theil das System der bewaffneten Neutralität hervorrief;
durch weitere Generalisirung kam man endlich dahin, daß man
ganze Länder und Inseln ohne alle Mittel eines effectiven Blocade-
zustandes dennoch für blokirt erklärte und gegen die Contravenien-
ten, denen man beikommen konnte, die Nachtheile der wirklichen
Blocade eintreten ließ. 2 Dieser blocus sur papier war eine
Frucht des französisch-englichen Krieges und das Hauptmittel des
Continentalsystemes zur Reaction gegen die britische Uebermacht und
Ueberhebung. Niemals hat indeß diese Maxime die Zustimmung
der Nationen erhalten; sie war stets nur etwas Einseitiges und
zugestandenermaßen Außerordentliches; sie ist widerrechtlich, weil sie
in der That den neutralen Mächten ein Gesetz vorschreiben will,
welches durch sich selbst verpflichtend sie in ihrer Freiheit beschrän-
ken soll. Man wird sie demnach ihrer Einseitigkeit überlassen und den
Neutralen, die es vermögen, auch das Recht zugestehen müssen,

1 Eine derartige Absperrung versuchte bereits Schweden 1560 gegen Ruß-
land; die Holländer 1652 gegen Großbritannien; Beide 1689 in Gemein-
schaft gegen Frankreich. (Dumont Corps diplomatique VII, 2, p. 238.
Wheaton, histoire p.
90.) Dann 1793 die Coalition gegen Frankreich,
indem man zur Rechtfertigung geltend zu machen suchte, gegen Frankreich
könne in seinen damaligen Zuständen das ordentliche Völkerrecht nicht be-
obachtet werden. Wheaton, histoire p. 284 s. Im J. 1798 erklärte
Großbritannien alle Häfen und Wassermündungen Belgiens blokirt! Vgl.
Nau's Völkerseer. §. 209--213.
2 Ein englischer Prisenrichter James Mariott hatte im J. 1780 die Stirn,
bei dem Ausspruch eines Urtheils gegen holländische neutrale Schiffe zu er-
klären: "Wenn ihr gefaßt werdet, so seid ihr blokirt. Großbritannien
schließt wegen seiner insularischen Lage natürlich alle Häfen von Spanien
und Frankreich. Es hat ein Recht, sich diese Lage als ein Geschenk der
Vorsehung zu Nutze zu machen!" v. Martens, Erzählungen merkw. Fälle
II, S. 35.

§. 157. Voͤlkerrecht im Zuſtand des Unfriedens.
ſie hat noch zu verſchiedenen Zeiten unternommen dem Blocade-
recht eine Ausdehnung zu geben, welche über den natürlichen und
gewöhnlich feſtgehaltenen Character deſſelben hinausgeht. Man hat
weitausgedehnte Küſten ſchon dadurch in Blocadezuſtand erklären
zu dürfen gemeint, daß man jede Zufuhr dahin und von dorther
unterſagte, einige Kreutzer in der Nähe derſelben aufſtellte und da-
mit eine Notification an die Neutralen verband; 1 eine Maxime,
welche freilich wohl nur als eine außerordentliche bezeichnet wor-
den iſt, jedoch den Neutralen unendlichen Nachtheil zufügte und
zum Theil das Syſtem der bewaffneten Neutralität hervorrief;
durch weitere Generaliſirung kam man endlich dahin, daß man
ganze Länder und Inſeln ohne alle Mittel eines effectiven Blocade-
zuſtandes dennoch für blokirt erklärte und gegen die Contravenien-
ten, denen man beikommen konnte, die Nachtheile der wirklichen
Blocade eintreten ließ. 2 Dieſer blocus sur papier war eine
Frucht des franzöſiſch-englichen Krieges und das Hauptmittel des
Continentalſyſtemes zur Reaction gegen die britiſche Uebermacht und
Ueberhebung. Niemals hat indeß dieſe Maxime die Zuſtimmung
der Nationen erhalten; ſie war ſtets nur etwas Einſeitiges und
zugeſtandenermaßen Außerordentliches; ſie iſt widerrechtlich, weil ſie
in der That den neutralen Mächten ein Geſetz vorſchreiben will,
welches durch ſich ſelbſt verpflichtend ſie in ihrer Freiheit beſchrän-
ken ſoll. Man wird ſie demnach ihrer Einſeitigkeit überlaſſen und den
Neutralen, die es vermögen, auch das Recht zugeſtehen müſſen,

1 Eine derartige Abſperrung verſuchte bereits Schweden 1560 gegen Ruß-
land; die Holländer 1652 gegen Großbritannien; Beide 1689 in Gemein-
ſchaft gegen Frankreich. (Dumont Corps diplomatique VII, 2, p. 238.
Wheaton, histoire p.
90.) Dann 1793 die Coalition gegen Frankreich,
indem man zur Rechtfertigung geltend zu machen ſuchte, gegen Frankreich
könne in ſeinen damaligen Zuſtänden das ordentliche Völkerrecht nicht be-
obachtet werden. Wheaton, histoire p. 284 s. Im J. 1798 erklärte
Großbritannien alle Häfen und Waſſermündungen Belgiens blokirt! Vgl.
Nau’s Völkerſeer. §. 209—213.
2 Ein engliſcher Priſenrichter James Mariott hatte im J. 1780 die Stirn,
bei dem Ausſpruch eines Urtheils gegen holländiſche neutrale Schiffe zu er-
klären: „Wenn ihr gefaßt werdet, ſo ſeid ihr blokirt. Großbritannien
ſchließt wegen ſeiner inſulariſchen Lage natürlich alle Häfen von Spanien
und Frankreich. Es hat ein Recht, ſich dieſe Lage als ein Geſchenk der
Vorſehung zu Nutze zu machen!“ v. Martens, Erzählungen merkw. Fälle
II, S. 35.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0287" n="263"/><fw place="top" type="header">§. 157. <hi rendition="#g">Vo&#x0364;lkerrecht im Zu&#x017F;tand des Unfriedens</hi>.</fw><lb/>
&#x017F;ie hat noch zu ver&#x017F;chiedenen Zeiten unternommen dem Blocade-<lb/>
recht eine Ausdehnung zu geben, welche über den natürlichen und<lb/>
gewöhnlich fe&#x017F;tgehaltenen Character de&#x017F;&#x017F;elben hinausgeht. Man hat<lb/>
weitausgedehnte Kü&#x017F;ten &#x017F;chon dadurch in Blocadezu&#x017F;tand erklären<lb/>
zu dürfen gemeint, daß man jede Zufuhr dahin und von dorther<lb/>
unter&#x017F;agte, einige Kreutzer in der Nähe der&#x017F;elben auf&#x017F;tellte und da-<lb/>
mit eine Notification an die Neutralen verband; <note place="foot" n="1">Eine derartige Ab&#x017F;perrung ver&#x017F;uchte bereits Schweden 1560 gegen Ruß-<lb/>
land; die Holländer 1652 gegen Großbritannien; Beide 1689 in Gemein-<lb/>
&#x017F;chaft gegen Frankreich. (<hi rendition="#aq">Dumont Corps diplomatique VII, 2, p. 238.<lb/>
Wheaton, histoire p.</hi> 90.) Dann 1793 die Coalition gegen Frankreich,<lb/>
indem man zur Rechtfertigung geltend zu machen &#x017F;uchte, gegen Frankreich<lb/>
könne in &#x017F;einen damaligen Zu&#x017F;tänden das ordentliche Völkerrecht nicht be-<lb/>
obachtet werden. <hi rendition="#aq">Wheaton, histoire p. 284 s.</hi> Im J. 1798 erklärte<lb/>
Großbritannien alle Häfen und Wa&#x017F;&#x017F;ermündungen Belgiens blokirt! Vgl.<lb/>
Nau&#x2019;s Völker&#x017F;eer. §. 209&#x2014;213.</note> eine Maxime,<lb/>
welche freilich wohl nur als eine außerordentliche bezeichnet wor-<lb/>
den i&#x017F;t, jedoch den Neutralen unendlichen Nachtheil zufügte und<lb/>
zum Theil das Sy&#x017F;tem der bewaffneten Neutralität hervorrief;<lb/>
durch weitere Generali&#x017F;irung kam man endlich dahin, daß man<lb/>
ganze Länder und In&#x017F;eln ohne alle Mittel eines effectiven Blocade-<lb/>
zu&#x017F;tandes dennoch für blokirt erklärte und gegen die Contravenien-<lb/>
ten, denen man beikommen konnte, die Nachtheile der wirklichen<lb/>
Blocade eintreten ließ. <note place="foot" n="2">Ein engli&#x017F;cher Pri&#x017F;enrichter James Mariott hatte im J. 1780 die Stirn,<lb/>
bei dem Aus&#x017F;pruch eines Urtheils gegen holländi&#x017F;che neutrale Schiffe zu er-<lb/>
klären: &#x201E;Wenn ihr gefaßt werdet, &#x017F;o &#x017F;eid ihr blokirt. Großbritannien<lb/>
&#x017F;chließt wegen &#x017F;einer in&#x017F;ulari&#x017F;chen Lage natürlich alle Häfen von Spanien<lb/>
und Frankreich. Es hat ein Recht, &#x017F;ich die&#x017F;e Lage als ein Ge&#x017F;chenk der<lb/>
Vor&#x017F;ehung zu Nutze zu machen!&#x201C; v. Martens, Erzählungen merkw. Fälle<lb/><hi rendition="#aq">II,</hi> S. 35.</note> Die&#x017F;er <hi rendition="#aq">blocus sur papier</hi> war eine<lb/>
Frucht des franzö&#x017F;i&#x017F;ch-englichen Krieges und das Hauptmittel des<lb/>
Continental&#x017F;y&#x017F;temes zur Reaction gegen die briti&#x017F;che Uebermacht und<lb/>
Ueberhebung. Niemals hat indeß die&#x017F;e Maxime die Zu&#x017F;timmung<lb/>
der Nationen erhalten; &#x017F;ie war &#x017F;tets nur etwas Ein&#x017F;eitiges und<lb/>
zuge&#x017F;tandenermaßen Außerordentliches; &#x017F;ie i&#x017F;t widerrechtlich, weil &#x017F;ie<lb/>
in der That den neutralen Mächten ein Ge&#x017F;etz vor&#x017F;chreiben will,<lb/>
welches durch &#x017F;ich &#x017F;elb&#x017F;t verpflichtend &#x017F;ie in ihrer Freiheit be&#x017F;chrän-<lb/>
ken &#x017F;oll. Man wird &#x017F;ie demnach ihrer Ein&#x017F;eitigkeit überla&#x017F;&#x017F;en und den<lb/>
Neutralen, die es vermögen, auch das Recht zuge&#x017F;tehen mü&#x017F;&#x017F;en,<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[263/0287] §. 157. Voͤlkerrecht im Zuſtand des Unfriedens. ſie hat noch zu verſchiedenen Zeiten unternommen dem Blocade- recht eine Ausdehnung zu geben, welche über den natürlichen und gewöhnlich feſtgehaltenen Character deſſelben hinausgeht. Man hat weitausgedehnte Küſten ſchon dadurch in Blocadezuſtand erklären zu dürfen gemeint, daß man jede Zufuhr dahin und von dorther unterſagte, einige Kreutzer in der Nähe derſelben aufſtellte und da- mit eine Notification an die Neutralen verband; 1 eine Maxime, welche freilich wohl nur als eine außerordentliche bezeichnet wor- den iſt, jedoch den Neutralen unendlichen Nachtheil zufügte und zum Theil das Syſtem der bewaffneten Neutralität hervorrief; durch weitere Generaliſirung kam man endlich dahin, daß man ganze Länder und Inſeln ohne alle Mittel eines effectiven Blocade- zuſtandes dennoch für blokirt erklärte und gegen die Contravenien- ten, denen man beikommen konnte, die Nachtheile der wirklichen Blocade eintreten ließ. 2 Dieſer blocus sur papier war eine Frucht des franzöſiſch-englichen Krieges und das Hauptmittel des Continentalſyſtemes zur Reaction gegen die britiſche Uebermacht und Ueberhebung. Niemals hat indeß dieſe Maxime die Zuſtimmung der Nationen erhalten; ſie war ſtets nur etwas Einſeitiges und zugeſtandenermaßen Außerordentliches; ſie iſt widerrechtlich, weil ſie in der That den neutralen Mächten ein Geſetz vorſchreiben will, welches durch ſich ſelbſt verpflichtend ſie in ihrer Freiheit beſchrän- ken ſoll. Man wird ſie demnach ihrer Einſeitigkeit überlaſſen und den Neutralen, die es vermögen, auch das Recht zugeſtehen müſſen, 1 Eine derartige Abſperrung verſuchte bereits Schweden 1560 gegen Ruß- land; die Holländer 1652 gegen Großbritannien; Beide 1689 in Gemein- ſchaft gegen Frankreich. (Dumont Corps diplomatique VII, 2, p. 238. Wheaton, histoire p. 90.) Dann 1793 die Coalition gegen Frankreich, indem man zur Rechtfertigung geltend zu machen ſuchte, gegen Frankreich könne in ſeinen damaligen Zuſtänden das ordentliche Völkerrecht nicht be- obachtet werden. Wheaton, histoire p. 284 s. Im J. 1798 erklärte Großbritannien alle Häfen und Waſſermündungen Belgiens blokirt! Vgl. Nau’s Völkerſeer. §. 209—213. 2 Ein engliſcher Priſenrichter James Mariott hatte im J. 1780 die Stirn, bei dem Ausſpruch eines Urtheils gegen holländiſche neutrale Schiffe zu er- klären: „Wenn ihr gefaßt werdet, ſo ſeid ihr blokirt. Großbritannien ſchließt wegen ſeiner inſulariſchen Lage natürlich alle Häfen von Spanien und Frankreich. Es hat ein Recht, ſich dieſe Lage als ein Geſchenk der Vorſehung zu Nutze zu machen!“ v. Martens, Erzählungen merkw. Fälle II, S. 35.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844/287
Zitationshilfe: Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844/287>, abgerufen am 27.11.2024.