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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.

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Die Erscheinung.
Welt, und als inhaltsvoller Grund, der bestimmte
Grund der andern, aber nur diesem Inhalt nach; denn
die erscheinende Welt hatte noch mannichfaltigen andern
Inhalte als jenes Reich, weil ihr noch das negative Mo-
ment eigenthümlich zukam. Aber indem das Reich der
Gesetze diß Moment nun gleichfalls an ihm hat, so ist
es die Totalität des Inhalts der erscheinenden Welt und
der Grund aller ihrer Mannichfaltigkeit. Aber sie ist zu-
gleich das negative derselben, so ist die derselben ent-
gegengesetzte
Welt. -- Nähmlich in der Identität
beyder Welten, und indem die eine der Form nach be-
stimmt ist, als die wesentliche und die andere als dieselbe
aber als gesetzte und unwesentliche, hat sich zwar die
Grundbeziehung wieder hergestellt; aber zugleich
als die Grundbeziehung der Erscheinung,
nemlich als Beziehung nicht eines identischen Inhalts,
noch auch eines bloß verschiedenen, wie das Gesetz ist,
sondern als totale Beziehung, oder als negative Identi-
tät und wesentliche Beziehung des Inhalts
als entgegengesetzten
. -- Das Reich der Gesetze
ist nicht nur diß, daß das Gesetztseyn eines Inhalts das
Gesetztseyn eines andern ist, sondern diese Identität ist
wesentlich, wie sich ergeben hat, auch negative Einheit;
jede der beyden Seiten des Gesetzes ist in der negativen
Einheit an ihr selbst ihr anderer Inhalt; das
andere ist daher nicht unbestimmt ein anderes überhaupt,
sondern es ist ihr anderes, oder es enthält gleichfalls
die Inhaltsbestimmung von jener; so sind die beyden
Seiten entgegengesetzte. Indem das Reich der Ge-
setze nun diß negative Moment und den Gegensatz an
ihm hat, und sich somit als die Totalität, von sich selbst
in eine an und für sich seyende und eine erscheinende
Welt abstößt, so ist die Identität beyder die wesentli-
che Beziehung der Entgegensetzung
. -- Die
Grundbeziehung als solche ist der in seinem Widerspruch

zu

Die Erſcheinung.
Welt, und als inhaltsvoller Grund, der beſtimmte
Grund der andern, aber nur dieſem Inhalt nach; denn
die erſcheinende Welt hatte noch mannichfaltigen andern
Inhalte als jenes Reich, weil ihr noch das negative Mo-
ment eigenthuͤmlich zukam. Aber indem das Reich der
Geſetze diß Moment nun gleichfalls an ihm hat, ſo iſt
es die Totalitaͤt des Inhalts der erſcheinenden Welt und
der Grund aller ihrer Mannichfaltigkeit. Aber ſie iſt zu-
gleich das negative derſelben, ſo iſt die derſelben ent-
gegengeſetzte
Welt. — Naͤhmlich in der Identitaͤt
beyder Welten, und indem die eine der Form nach be-
ſtimmt iſt, als die weſentliche und die andere als dieſelbe
aber als geſetzte und unweſentliche, hat ſich zwar die
Grundbeziehung wieder hergeſtellt; aber zugleich
als die Grundbeziehung der Erſcheinung,
nemlich als Beziehung nicht eines identiſchen Inhalts,
noch auch eines bloß verſchiedenen, wie das Geſetz iſt,
ſondern als totale Beziehung, oder als negative Identi-
taͤt und weſentliche Beziehung des Inhalts
als entgegengeſetzten
. — Das Reich der Geſetze
iſt nicht nur diß, daß das Geſetztſeyn eines Inhalts das
Geſetztſeyn eines andern iſt, ſondern dieſe Identitaͤt iſt
weſentlich, wie ſich ergeben hat, auch negative Einheit;
jede der beyden Seiten des Geſetzes iſt in der negativen
Einheit an ihr ſelbſt ihr anderer Inhalt; das
andere iſt daher nicht unbeſtimmt ein anderes uͤberhaupt,
ſondern es iſt ihr anderes, oder es enthaͤlt gleichfalls
die Inhaltsbeſtimmung von jener; ſo ſind die beyden
Seiten entgegengeſetzte. Indem das Reich der Ge-
ſetze nun diß negative Moment und den Gegenſatz an
ihm hat, und ſich ſomit als die Totalitaͤt, von ſich ſelbſt
in eine an und fuͤr ſich ſeyende und eine erſcheinende
Welt abſtoͤßt, ſo iſt die Identitaͤt beyder die weſentli-
che Beziehung der Entgegenſetzung
. — Die
Grundbeziehung als ſolche iſt der in ſeinem Widerſpruch

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[181/0193] Die Erſcheinung. Welt, und als inhaltsvoller Grund, der beſtimmte Grund der andern, aber nur dieſem Inhalt nach; denn die erſcheinende Welt hatte noch mannichfaltigen andern Inhalte als jenes Reich, weil ihr noch das negative Mo- ment eigenthuͤmlich zukam. Aber indem das Reich der Geſetze diß Moment nun gleichfalls an ihm hat, ſo iſt es die Totalitaͤt des Inhalts der erſcheinenden Welt und der Grund aller ihrer Mannichfaltigkeit. Aber ſie iſt zu- gleich das negative derſelben, ſo iſt die derſelben ent- gegengeſetzte Welt. — Naͤhmlich in der Identitaͤt beyder Welten, und indem die eine der Form nach be- ſtimmt iſt, als die weſentliche und die andere als dieſelbe aber als geſetzte und unweſentliche, hat ſich zwar die Grundbeziehung wieder hergeſtellt; aber zugleich als die Grundbeziehung der Erſcheinung, nemlich als Beziehung nicht eines identiſchen Inhalts, noch auch eines bloß verſchiedenen, wie das Geſetz iſt, ſondern als totale Beziehung, oder als negative Identi- taͤt und weſentliche Beziehung des Inhalts als entgegengeſetzten. — Das Reich der Geſetze iſt nicht nur diß, daß das Geſetztſeyn eines Inhalts das Geſetztſeyn eines andern iſt, ſondern dieſe Identitaͤt iſt weſentlich, wie ſich ergeben hat, auch negative Einheit; jede der beyden Seiten des Geſetzes iſt in der negativen Einheit an ihr ſelbſt ihr anderer Inhalt; das andere iſt daher nicht unbeſtimmt ein anderes uͤberhaupt, ſondern es iſt ihr anderes, oder es enthaͤlt gleichfalls die Inhaltsbeſtimmung von jener; ſo ſind die beyden Seiten entgegengeſetzte. Indem das Reich der Ge- ſetze nun diß negative Moment und den Gegenſatz an ihm hat, und ſich ſomit als die Totalitaͤt, von ſich ſelbſt in eine an und fuͤr ſich ſeyende und eine erſcheinende Welt abſtoͤßt, ſo iſt die Identitaͤt beyder die weſentli- che Beziehung der Entgegenſetzung. — Die Grundbeziehung als ſolche iſt der in ſeinem Widerſpruch zu

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/193>, abgerufen am 23.11.2024.