gemeine ist allgemein, so ist es eben so wohl als die Rückkehr in sich selbst gesetzt.
Durch diese Reflexion der Urtheilsbestimmungen in sich, hat nun sich das Urtheil aufgehoben; im negativ- unendlichen Urtheil ist der Unterschied, so zu sagen, zu groß, als daß es noch ein Urtheil bliebe; Subject und Prädicat haben gar keine positive Beziehung auf einander; im Gegentheil ist im positiv-unendlichen nur die Identität vorhanden, und es ist wegen des ganz er- mangelnden Unterschiedes kein Urtheil mehr.
Näher ist es das Urtheil des Daseyns, wel- ches sich aufgehoben hat; es ist damit das gesetzt, was die Copula des Urtheils enthält, daß die qua- litativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben sind. Indem aber diese Einheit der Begriff ist, so ist sie unmittelbar eben so wieder in ihre Extreme dirimirt, und ist als Urtheil, dessen Bestimmungen aber nicht mehr unmittelbare, sondern in sich reflectirte sind. Das Ur- theil des Daseyns ist in das Urtheil der Re- flexion übergegangen.
B. Das Urtheil der Reflexion.
Das Subject ist in dem nunmehr entstandenen Ur- theil ein Einzelnes als solches; ingleichen das Allge- meine nicht mehr abstracte Allgemeinheit, oder ein- zelne Eigenschaft, sondern gesetzt als Allgemeines, das sich durch die Beziehung Unterschiedener als in eins zusammengefaßt hat, oder nach dem Inhalt verschiede- ner Bestimmungen überhaupt betrachtet, das sich das
Zu-
I.Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
gemeine iſt allgemein, ſo iſt es eben ſo wohl als die Ruͤckkehr in ſich ſelbſt geſetzt.
Durch dieſe Reflexion der Urtheilsbeſtimmungen in ſich, hat nun ſich das Urtheil aufgehoben; im negativ- unendlichen Urtheil iſt der Unterſchied, ſo zu ſagen, zu groß, als daß es noch ein Urtheil bliebe; Subject und Praͤdicat haben gar keine poſitive Beziehung auf einander; im Gegentheil iſt im poſitiv-unendlichen nur die Identitaͤt vorhanden, und es iſt wegen des ganz er- mangelnden Unterſchiedes kein Urtheil mehr.
Naͤher iſt es das Urtheil des Daſeyns, wel- ches ſich aufgehoben hat; es iſt damit das geſetzt, was die Copula des Urtheils enthaͤlt, daß die qua- litativen Extreme in dieſer ihrer Identitaͤt aufgehoben ſind. Indem aber dieſe Einheit der Begriff iſt, ſo iſt ſie unmittelbar eben ſo wieder in ihre Extreme dirimirt, und iſt als Urtheil, deſſen Beſtimmungen aber nicht mehr unmittelbare, ſondern in ſich reflectirte ſind. Das Ur- theil des Daſeyns iſt in das Urtheil der Re- flexion uͤbergegangen.
B. Das Urtheil der Reflexion.
Das Subject iſt in dem nunmehr entſtandenen Ur- theil ein Einzelnes als ſolches; ingleichen das Allge- meine nicht mehr abſtracte Allgemeinheit, oder ein- zelne Eigenſchaft, ſondern geſetzt als Allgemeines, das ſich durch die Beziehung Unterſchiedener als in eins zuſammengefaßt hat, oder nach dem Inhalt verſchiede- ner Beſtimmungen uͤberhaupt betrachtet, das ſich das
Zu-
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I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
gemeine iſt allgemein, ſo iſt es eben ſo wohl als
die Ruͤckkehr in ſich ſelbſt geſetzt.
Durch dieſe Reflexion der Urtheilsbeſtimmungen in
ſich, hat nun ſich das Urtheil aufgehoben; im negativ-
unendlichen Urtheil iſt der Unterſchied, ſo zu ſagen, zu
groß, als daß es noch ein Urtheil bliebe; Subject
und Praͤdicat haben gar keine poſitive Beziehung auf
einander; im Gegentheil iſt im poſitiv-unendlichen nur
die Identitaͤt vorhanden, und es iſt wegen des ganz er-
mangelnden Unterſchiedes kein Urtheil mehr.
Naͤher iſt es das Urtheil des Daſeyns, wel-
ches ſich aufgehoben hat; es iſt damit das geſetzt,
was die Copula des Urtheils enthaͤlt, daß die qua-
litativen Extreme in dieſer ihrer Identitaͤt aufgehoben
ſind. Indem aber dieſe Einheit der Begriff iſt, ſo iſt
ſie unmittelbar eben ſo wieder in ihre Extreme dirimirt,
und iſt als Urtheil, deſſen Beſtimmungen aber nicht mehr
unmittelbare, ſondern in ſich reflectirte ſind. Das Ur-
theil des Daſeyns iſt in das Urtheil der Re-
flexion uͤbergegangen.
B.
Das Urtheil der Reflexion.
Das Subject iſt in dem nunmehr entſtandenen Ur-
theil ein Einzelnes als ſolches; ingleichen das Allge-
meine nicht mehr abſtracte Allgemeinheit, oder ein-
zelne Eigenſchaft, ſondern geſetzt als Allgemeines,
das ſich durch die Beziehung Unterſchiedener als in eins
zuſammengefaßt hat, oder nach dem Inhalt verſchiede-
ner Beſtimmungen uͤberhaupt betrachtet, das ſich das
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/118>, abgerufen am 16.02.2025.
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