gen kein Bestehen für sich haben, sondern nur in ihr gesetzte Besonderheiten sind. So ist es das disjunc- tive Urtheil.
c. Das disjunctive Urtheil.
Im kategorischen Urtheil ist der Begriff als ob- jective Allgemeinheit, und eine äusserliche Einzelnheit. Im hypothetischen tritt an dieser Aeusserlichkeit der Be- griff in seiner negativen Identität hervor; durch diese erhalten sie die nun im disjunctiven Urtheile gesetzte Bestimmtheit, welche sie im erstern unmittelbar haben. Das disjunctive Urtheil ist daher die objective Allge- meinheit zugleich in der Vereinigung mit der Form ge- setzt. Es enthält also erstens die concrete Allgemein- heit oder die Gattung, in einfacher Form, als das Subject; zweytens dieselbe aber als Totalität ih- rer unterschiedenen Bestimmungen. A ist entweder B oder C. Diß ist die Nothwendigkeit des Be- griffs, worin erstens die Dieselbigkeit beyder Extre- me, einerley Umfang, Inhalt und Allgemeinheit ist; zweytens sind sie nach der Form der Begriffsbestim- mung unterschieden, so daß aber um jener Identität willen diese als blosse Form ist. Drittens er- scheint die identische objective Allgemeinheit deßwegen, als das in sich reflectirte gegen die unwesentliche Form, als Inhalt, der aber an ihm selbst die Bestimmtheit der Form hat; das einemal als die einfache Bestimmt- heit der Gattung; das andremal eben diese Bestimmt- heit als in ihren Unterschied entwickelt, -- auf welche Weise sie die Besonderheit der Arten, und deren To- talität, die Allgemeinheit der Gattung, ist. -- Die Besonderheit in ihrer Entwicklung macht das Prädi-
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I.Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
gen kein Beſtehen fuͤr ſich haben, ſondern nur in ihr geſetzte Beſonderheiten ſind. So iſt es das disjunc- tive Urtheil.
c. Das disjunctive Urtheil.
Im kategoriſchen Urtheil iſt der Begriff als ob- jective Allgemeinheit, und eine aͤuſſerliche Einzelnheit. Im hypothetiſchen tritt an dieſer Aeuſſerlichkeit der Be- griff in ſeiner negativen Identitaͤt hervor; durch dieſe erhalten ſie die nun im disjunctiven Urtheile geſetzte Beſtimmtheit, welche ſie im erſtern unmittelbar haben. Das disjunctive Urtheil iſt daher die objective Allge- meinheit zugleich in der Vereinigung mit der Form ge- ſetzt. Es enthaͤlt alſo erſtens die concrete Allgemein- heit oder die Gattung, in einfacher Form, als das Subject; zweytens dieſelbe aber als Totalitaͤt ih- rer unterſchiedenen Beſtimmungen. A iſt entweder B oder C. Diß iſt die Nothwendigkeit des Be- griffs, worin erſtens die Dieſelbigkeit beyder Extre- me, einerley Umfang, Inhalt und Allgemeinheit iſt; zweytens ſind ſie nach der Form der Begriffsbeſtim- mung unterſchieden, ſo daß aber um jener Identitaͤt willen dieſe als bloſſe Form iſt. Drittens er- ſcheint die identiſche objective Allgemeinheit deßwegen, als das in ſich reflectirte gegen die unweſentliche Form, als Inhalt, der aber an ihm ſelbſt die Beſtimmtheit der Form hat; das einemal als die einfache Beſtimmt- heit der Gattung; das andremal eben dieſe Beſtimmt- heit als in ihren Unterſchied entwickelt, — auf welche Weiſe ſie die Beſonderheit der Arten, und deren To- talitaͤt, die Allgemeinheit der Gattung, iſt. — Die Beſonderheit in ihrer Entwicklung macht das Praͤdi-
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I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
gen kein Beſtehen fuͤr ſich haben, ſondern nur in ihr
geſetzte Beſonderheiten ſind. So iſt es das disjunc-
tive Urtheil.
c.
Das disjunctive Urtheil.
Im kategoriſchen Urtheil iſt der Begriff als ob-
jective Allgemeinheit, und eine aͤuſſerliche Einzelnheit.
Im hypothetiſchen tritt an dieſer Aeuſſerlichkeit der Be-
griff in ſeiner negativen Identitaͤt hervor; durch dieſe
erhalten ſie die nun im disjunctiven Urtheile geſetzte
Beſtimmtheit, welche ſie im erſtern unmittelbar haben.
Das disjunctive Urtheil iſt daher die objective Allge-
meinheit zugleich in der Vereinigung mit der Form ge-
ſetzt. Es enthaͤlt alſo erſtens die concrete Allgemein-
heit oder die Gattung, in einfacher Form, als das
Subject; zweytens dieſelbe aber als Totalitaͤt ih-
rer unterſchiedenen Beſtimmungen. A iſt entweder B
oder C. Diß iſt die Nothwendigkeit des Be-
griffs, worin erſtens die Dieſelbigkeit beyder Extre-
me, einerley Umfang, Inhalt und Allgemeinheit iſt;
zweytens ſind ſie nach der Form der Begriffsbeſtim-
mung unterſchieden, ſo daß aber um jener Identitaͤt
willen dieſe als bloſſe Form iſt. Drittens er-
ſcheint die identiſche objective Allgemeinheit deßwegen,
als das in ſich reflectirte gegen die unweſentliche Form,
als Inhalt, der aber an ihm ſelbſt die Beſtimmtheit
der Form hat; das einemal als die einfache Beſtimmt-
heit der Gattung; das andremal eben dieſe Beſtimmt-
heit als in ihren Unterſchied entwickelt, — auf welche
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talitaͤt, die Allgemeinheit der Gattung, iſt. — Die
Beſonderheit in ihrer Entwicklung macht das Praͤdi-
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/134>, abgerufen am 21.11.2024.
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