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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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I. Abschnitt. Subjectivität.
sich eben so nur ein einseitiges Moment der Besonderheit
ist, sind sie gleichfalls unvollkommene Mitten, aber zu-
gleich machen sie die entwickelten Bestimmungen dersel-
ben aus; der ganze Verlauf durch die drey Figuren stellt
die Mitte in jeder dieser Bestimmungen nach einander dar,
und das wahre Resultat, das daraus hervorgeht, ist,
daß die Mitte nicht eine einzelne, sondern die Totali-
tät derselben ist.

Der Mangel des formalen Schlusses liegt daher
nicht in der Form des Schlusses, -- sie ist vielmehr
die Form der Vernünftigkeit, -- sondern daß sie nur als
abstracte, daher begrifflose Form ist. Es ist gezeigt
worden, daß die abstracte Bestimmung um ihrer ab-
stracten Beziehung auf sich willen, eben so sehr als In-
halt betrachtet werden kann; insofern leistet der formale
Schluß weiter nichts, als daß eine Beziehung eines
Subjects auf ein Prädicat nur aus diesem Medius
Terminus folge oder nicht folge. Es hilft nichts ei-
nen Satz durch ein solchen Schluß erwiesen zu haben;
um der abstracten Bestimmtheit des Medius Terminus
willen, der eine begrifflose Qualität ist, kann es eben
so gut andere Medios Terminos geben, aus denen das
Gegentheil folgt, ja aus demselben Medius Terminus
können auch wieder entgegengesetzte Prädicate durch wei-
tere Schlüsse abgeleitet werden. -- Ausserdem, daß der
formale Schluß nicht viel leistet, ist er auch etwas sehr
einfaches; die vielen Regeln, welche erfunden worden,
sind schon darum lästig, weil sie mit der einfachen Na-
tur der Sache so sehr contrastiren, dann aber auch, weil
sie sich auf die Fälle beziehen, wo der formale Gehalt
des Schlusses, durch die äusserliche Formbestimmung be-
sonders der Particularität, vornemlich insofern sie zu
diesem Behuf in comprehensivem Sinne genommen wer-
den muß, vollends vermindert, und auch der Form nach

nur

I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
ſich eben ſo nur ein einſeitiges Moment der Beſonderheit
iſt, ſind ſie gleichfalls unvollkommene Mitten, aber zu-
gleich machen ſie die entwickelten Beſtimmungen derſel-
ben aus; der ganze Verlauf durch die drey Figuren ſtellt
die Mitte in jeder dieſer Beſtimmungen nach einander dar,
und das wahre Reſultat, das daraus hervorgeht, iſt,
daß die Mitte nicht eine einzelne, ſondern die Totali-
taͤt derſelben iſt.

Der Mangel des formalen Schluſſes liegt daher
nicht in der Form des Schluſſes, — ſie iſt vielmehr
die Form der Vernuͤnftigkeit, — ſondern daß ſie nur als
abſtracte, daher begriffloſe Form iſt. Es iſt gezeigt
worden, daß die abſtracte Beſtimmung um ihrer ab-
ſtracten Beziehung auf ſich willen, eben ſo ſehr als In-
halt betrachtet werden kann; inſofern leiſtet der formale
Schluß weiter nichts, als daß eine Beziehung eines
Subjects auf ein Praͤdicat nur aus dieſem Medius
Terminus folge oder nicht folge. Es hilft nichts ei-
nen Satz durch ein ſolchen Schluß erwieſen zu haben;
um der abſtracten Beſtimmtheit des Medius Terminus
willen, der eine begriffloſe Qualitaͤt iſt, kann es eben
ſo gut andere Medios Terminos geben, aus denen das
Gegentheil folgt, ja aus demſelben Medius Terminus
koͤnnen auch wieder entgegengeſetzte Praͤdicate durch wei-
tere Schluͤſſe abgeleitet werden. — Auſſerdem, daß der
formale Schluß nicht viel leiſtet, iſt er auch etwas ſehr
einfaches; die vielen Regeln, welche erfunden worden,
ſind ſchon darum laͤſtig, weil ſie mit der einfachen Na-
tur der Sache ſo ſehr contraſtiren, dann aber auch, weil
ſie ſich auf die Faͤlle beziehen, wo der formale Gehalt
des Schluſſes, durch die aͤuſſerliche Formbeſtimmung be-
ſonders der Particularitaͤt, vornemlich inſofern ſie zu
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den muß, vollends vermindert, und auch der Form nach

nur
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[162/0180] I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt. ſich eben ſo nur ein einſeitiges Moment der Beſonderheit iſt, ſind ſie gleichfalls unvollkommene Mitten, aber zu- gleich machen ſie die entwickelten Beſtimmungen derſel- ben aus; der ganze Verlauf durch die drey Figuren ſtellt die Mitte in jeder dieſer Beſtimmungen nach einander dar, und das wahre Reſultat, das daraus hervorgeht, iſt, daß die Mitte nicht eine einzelne, ſondern die Totali- taͤt derſelben iſt. Der Mangel des formalen Schluſſes liegt daher nicht in der Form des Schluſſes, — ſie iſt vielmehr die Form der Vernuͤnftigkeit, — ſondern daß ſie nur als abſtracte, daher begriffloſe Form iſt. Es iſt gezeigt worden, daß die abſtracte Beſtimmung um ihrer ab- ſtracten Beziehung auf ſich willen, eben ſo ſehr als In- halt betrachtet werden kann; inſofern leiſtet der formale Schluß weiter nichts, als daß eine Beziehung eines Subjects auf ein Praͤdicat nur aus dieſem Medius Terminus folge oder nicht folge. Es hilft nichts ei- nen Satz durch ein ſolchen Schluß erwieſen zu haben; um der abſtracten Beſtimmtheit des Medius Terminus willen, der eine begriffloſe Qualitaͤt iſt, kann es eben ſo gut andere Medios Terminos geben, aus denen das Gegentheil folgt, ja aus demſelben Medius Terminus koͤnnen auch wieder entgegengeſetzte Praͤdicate durch wei- tere Schluͤſſe abgeleitet werden. — Auſſerdem, daß der formale Schluß nicht viel leiſtet, iſt er auch etwas ſehr einfaches; die vielen Regeln, welche erfunden worden, ſind ſchon darum laͤſtig, weil ſie mit der einfachen Na- tur der Sache ſo ſehr contraſtiren, dann aber auch, weil ſie ſich auf die Faͤlle beziehen, wo der formale Gehalt des Schluſſes, durch die aͤuſſerliche Formbeſtimmung be- ſonders der Particularitaͤt, vornemlich inſofern ſie zu dieſem Behuf in comprehenſivem Sinne genommen wer- den muß, vollends vermindert, und auch der Form nach nur

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/180>, abgerufen am 21.05.2024.