Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.I. Abschnitt. Subjectivität. sich eben so nur ein einseitiges Moment der Besonderheitist, sind sie gleichfalls unvollkommene Mitten, aber zu- gleich machen sie die entwickelten Bestimmungen dersel- ben aus; der ganze Verlauf durch die drey Figuren stellt die Mitte in jeder dieser Bestimmungen nach einander dar, und das wahre Resultat, das daraus hervorgeht, ist, daß die Mitte nicht eine einzelne, sondern die Totali- tät derselben ist. Der Mangel des formalen Schlusses liegt daher nur
I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt. ſich eben ſo nur ein einſeitiges Moment der Beſonderheitiſt, ſind ſie gleichfalls unvollkommene Mitten, aber zu- gleich machen ſie die entwickelten Beſtimmungen derſel- ben aus; der ganze Verlauf durch die drey Figuren ſtellt die Mitte in jeder dieſer Beſtimmungen nach einander dar, und das wahre Reſultat, das daraus hervorgeht, iſt, daß die Mitte nicht eine einzelne, ſondern die Totali- taͤt derſelben iſt. Der Mangel des formalen Schluſſes liegt daher nur
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I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
ſich eben ſo nur ein einſeitiges Moment der Beſonderheit
iſt, ſind ſie gleichfalls unvollkommene Mitten, aber zu-
gleich machen ſie die entwickelten Beſtimmungen derſel-
ben aus; der ganze Verlauf durch die drey Figuren ſtellt
die Mitte in jeder dieſer Beſtimmungen nach einander dar,
und das wahre Reſultat, das daraus hervorgeht, iſt,
daß die Mitte nicht eine einzelne, ſondern die Totali-
taͤt derſelben iſt.
Der Mangel des formalen Schluſſes liegt daher
nicht in der Form des Schluſſes, — ſie iſt vielmehr
die Form der Vernuͤnftigkeit, — ſondern daß ſie nur als
abſtracte, daher begriffloſe Form iſt. Es iſt gezeigt
worden, daß die abſtracte Beſtimmung um ihrer ab-
ſtracten Beziehung auf ſich willen, eben ſo ſehr als In-
halt betrachtet werden kann; inſofern leiſtet der formale
Schluß weiter nichts, als daß eine Beziehung eines
Subjects auf ein Praͤdicat nur aus dieſem Medius
Terminus folge oder nicht folge. Es hilft nichts ei-
nen Satz durch ein ſolchen Schluß erwieſen zu haben;
um der abſtracten Beſtimmtheit des Medius Terminus
willen, der eine begriffloſe Qualitaͤt iſt, kann es eben
ſo gut andere Medios Terminos geben, aus denen das
Gegentheil folgt, ja aus demſelben Medius Terminus
koͤnnen auch wieder entgegengeſetzte Praͤdicate durch wei-
tere Schluͤſſe abgeleitet werden. — Auſſerdem, daß der
formale Schluß nicht viel leiſtet, iſt er auch etwas ſehr
einfaches; die vielen Regeln, welche erfunden worden,
ſind ſchon darum laͤſtig, weil ſie mit der einfachen Na-
tur der Sache ſo ſehr contraſtiren, dann aber auch, weil
ſie ſich auf die Faͤlle beziehen, wo der formale Gehalt
des Schluſſes, durch die aͤuſſerliche Formbeſtimmung be-
ſonders der Particularitaͤt, vornemlich inſofern ſie zu
dieſem Behuf in comprehenſivem Sinne genommen wer-
den muß, vollends vermindert, und auch der Form nach
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